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Autor Thema: Blanker Hohn - Antwort der Nds. Staatskanzlei auf Kleine Anfrage  (Gelesen 1592 mal)

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Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Nacke (CDU) zum Thema

Rundfunkbeitrag - Mehreinnahmen zurück an die Beitragszahler?


Zitat
...

Ich frage die Landesregierung:
1. Hält die Landesregierung die Erwartung der KEF zur Einnahmeentwicklung der Haushalts- und
Betriebsstättenabgabe für realistisch? Wenn nein, warum nicht?
2. Setzt sich die Landesregierung vor diesem Hintergrund für eine Senkung des Rundfunkbeitrages
ein?
3. Falls nein, wofür sollen die Mehreinnahmen nach Auffassung der Landesregierung verwendet
werden?

Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 19.03.2015:

Zitat
Meldungen über höhere Beitragseinnahmen greifen einige Medien gerne auf, um zu suggerieren, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überfinanziert seien.

...

Die zum Ende der vierjährigen Beitragsperiode 2013 bis 2016 prognostizierten Mehreinnahmen werden nach jetzigem Stand vermutlich ein Plus von geschätzten 1,5 Milliarden Euro erreichen können. Sie belegen, dass eines der mit der Umstellung der Rundfunkfinanzierung angestrebten wesentlichen Ziele erreicht wurde: Eine größere Beitragsgerechtigkeit herzustellen, ohne eine Umverteilung der Lasten zwischen dem privaten Sektor und dem nichtprivaten Bereich vornehmen zu müssen. Die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Anstalten sowie dem den Evaluierungsprozess begleitenden Institut DIW Econ erhobenen aktuellen Daten belegen, dass zwar das Gesamtvolumen der Einnahmen wie angestrebt gestiegen ist, sich die prozentuale Verteilung jedoch nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger oder der Wirtschaft verändert hat.

...

Die Rundfunkanstalten haben bereits signalisiert, dass sie für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 einen signifikant höheren Finanzbedarf anmelden werden als zur vergangenen Periode.

http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F17%5F5000/3001-3500/17-3195.pdf S. 21f.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
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