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Autor Thema: Einschreiben-Antwort (Widerspruchsbescheid) von BS auf Widerspruch > wie weiter?  (Gelesen 11380 mal)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Mal angenommen, es passiert so und vor Gericht wird die Klage aber abgewiesen. Was folgt dann? Dann wäre doch die wiederum nächste Instanz anzurufen.
Dann wäre die nächste Instanz OVG...
Soweit sollte es aber nicht kommen, wenn ein gesunder VG-Richter (welcher nicht über die Verfassung urteilen darf - wie mein Vorredner schon schrieb) den "Antrag auf eine Ruhendstellung" bis eine höchstrichterliche Beurteilung erfolgt, lesen wird! Dann ist er von der Pflicht entbunden, über Etwas zu richten, über welches er nicht richten kann...
Das wäre auch dann - fiktiv gesehen - die Strategie meiner Person K, wenn es denn soweit ist!
Über "Ruhendstellung" gibt es mehrere Threads:
z.B. Klage mit dem Ziel Ruhendstellung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.msg94201.html#msg94201

Dann wäre deine person wenigstens noch im Rennen!  ;)

Aufgeben und "zähneknirschend" bis zum Lebensende erleben zu dürfen, wie mein sauer verdientes Geld unter Zwang abgebucht wird - für Indendanten, Moderatoren welche den Hals nicht vollkriegen, während die ärmsten der Armen zur Kasse gebeten werden....

Nein Danke!
Eher gehe ich in den Knast!
Zumindest kämpfe ich mit meiner Gemeinschaft hier weiter...


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

E
  • Beiträge: 38
Meine Person A WIRD nun klagen. Nach eingehenden Überlegungen und Abwägungen, ist sie bereit, diese 105 EUR zu investieren und wird nun bis zum 12.05. eine entsprechende Klageschrift formulieren.

Die Klage wird vor allem auf die Ruhendstellung hin formuliert. Daher wäre dieser Part besonders wichtig. Wäre es möglich, eine fiktive Klageschrift hier von einigen erfahrenen Mitgliedern prüfen zu lassen?

Weiterhin würde sich meine Person A auch gerne die Möglichkeit offen behalten, über ein Treuhandkonto - bei Ablehnung der Klage - zahlen zu können. Weiss jemand hier genauer Bescheid über dieses Verfahren? Besteht die Möglichkeit bzw. die Sicherheit, dass Person A die Beiträge zurückerhält (über das Treuhandkonto), wenn in X Jahren in höchstrichterlicher Instanz gegen die ÖR entschieden wird?


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