Mal angenommen, es passiert so und vor Gericht wird die Klage aber abgewiesen. Was folgt dann? Dann wäre doch die wiederum nächste Instanz anzurufen.
Dann wäre die nächste Instanz OVG...
Soweit sollte es aber nicht kommen, wenn ein gesunder VG-Richter (welcher nicht über die Verfassung urteilen darf - wie mein Vorredner schon schrieb) den "
Antrag auf eine Ruhendstellung" bis eine höchstrichterliche Beurteilung erfolgt, lesen wird! Dann ist er von der Pflicht entbunden, über Etwas zu richten, über welches er nicht richten kann...
Das wäre auch dann - fiktiv gesehen - die Strategie meiner Person K, wenn es denn soweit ist!
Über "Ruhendstellung" gibt es mehrere Threads:
z.B.
Klage mit dem Ziel Ruhendstellunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14039.msg94201.html#msg94201Dann wäre deine person wenigstens noch im Rennen! Aufgeben und "zähneknirschend" bis zum
Lebensende erleben zu dürfen, wie mein sauer verdientes Geld
unter Zwang abgebucht wird - für Indendanten, Moderatoren welche den Hals nicht vollkriegen, während die ärmsten der Armen zur Kasse gebeten werden....
Nein Danke!
Eher gehe ich in den Knast!
Zumindest kämpfe ich mit meiner Gemeinschaft hier weiter...
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )