Nach unten Skip to main content

Autor Thema: VG Karlsruhe - Gericht legt Ruhen des Verfahrens nahe  (Gelesen 1770 mal)

C
  • Beiträge: 20
Hallo Leute,

ich hatte im August 2013 Klage gegen den SWR erhoben, mit dem Ziel, die Beitragsnbescheide aufheben zu lassen. Seit Januar 2013 zahle ich keine Gebühr/Beitrag mehr, vorher den ermässigten Satz für das Radio/Internet.

Letzte Woche erreichte mich das angehängte Schreiben vom VG Karlsruhe, in dem mir nahegelegt wird, ein Ruhen des Verfahrens zu beantragen, bis die Sache vor dem VGH BW entschieden ist. Soweit ich erkennen kann, wäre das sinnvoll und vernünftig und hätte für mich keine Nachteile.

Wie ist Eure Meinung dazu?

Gruss, Couscous

Edit: Schreiben konnte nicht angehängt werden, da PDF grösser als 300 kB.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 168
Hallo,


es gibt schon zu diesem Thema einen Beitrag, schau hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.0.html

Grüße noTV


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 20
Bitte meinen Beitrag an dieses Thema anhängen:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.15.html

Mein Schreiben ist identisch mit dem aus Antwort 18.

Gruss, Couscous


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s

sin

Gibt es denn ein laufendes Verfahren vor dem VGH BW?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 285
Wahrscheinlich hier:

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4.2.2015, 2 S 2436/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13730.msg92265/topicseen.html#msg92265


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

 
Nach oben