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Autor Thema: Erneute Vollstreckung trotz gerichtlicher Zusage zur Aussetzung?  (Gelesen 2888 mal)

y
  • Beiträge: 7
Hallo,
um den Beitrag kürzer zu halten wird die Fallbeschreibung weggelassen, wurde hier im Forum aber schon einmal geschildert falls Interesse daran besteht.
Wie soll es weitergehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9578.msg68526.html#msg68526

- Person A hatte über ein Jahr lang einen wilde Diskussion mit dem Beitragsservice
- Gegen Beitragsbescheid wurde Widerspruch eingelegt -> keine Reaktion
- Gegen Mahnung wurde Widerspruch eingelegt -> keine Reaktion
- Dann kam von der Gemeinde die Vollstreckungsankündigung

Da Person A somit das erste mal ein rechtskräftiges Dokument hatte, wurde vom VG Köln Klage eingereicht gegen dass nicht einhalten des Rechtsweges und generell gegen die geforderten Beträge.
Dabei wurde natürlich auch Aussetzung der Vollziehung bzw. alternativ einstweiliger Rechtsschutz beantragt.

Daraufhin hat Person A auch ein Schreiben über den Eingang der Klage erhalten und einen Hinweis dass der Beitragsservice von der Vollstreckungen absieht bis zur Klärung des Antrages.
Da Person A auch nichts mehr von der Gemeinde gehört hat scheint dass bei denen auch angekommen zu sein.

Dies war vor etwa 1,5 Monaten, letzten Freitag hatte Person A einen erneuten Brief von der Gemeinde im Kasten.
Neues Aktenzeichen, neue Ankündigung zur Vollstreckung über die gleichen Beträge...  :o
Ist exakt das gleiche Schreiben (Beträge alle gleich) wie das letzte mal, nur neues Aktenzeichen.

Person A hatte erst vor 2 Wochen beim Gericht auf Nachfrage noch Unterlagen eingereicht, also kann der Fall nicht so schnell abgeschlossen sein.
Er hat natürlich auch noch keinerlei Info vom Gericht erhalten darüber.

Handelt der Beitragsservice somit rechtswidrig oder gibt es da ein Schlupfloch dass man erst das Aussetzen zusagt (die alten Antrage wurden ja auch fallen gelassen) und dann einfach einen neuen Vollstreckungsantrag stellt?  :o

Person A wird Morgen nochmal bei der Gemeinde anrufen, allerdings sitzt da auch die absolute Kompetenz in Person, dass war das letzte mal schon ein absoluter Witz!
Da eine erneute Klage beim Gericht wieder 159€ kosten würde, wäre dass der letzte Weg wenn es andere Möglichkeiten gibt bzw. die Vollstreckung eh nicht rechtskräftig wäre.

Jede Meinung ist hier gerne gesehen und erwünscht! :)


Hier geht es übrigens nicht gegen eine generelle Klage gegen die Gebühren des Beitragsservices, sondern um unberechtigt geforderte Beitrage die Teils absolut absurd sind da auf nicht existierende Adressen eröffnete Beitragskonten und so weiter...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2015, 23:31 von Bürger«

S
  • Beiträge: 78
Hört sich für mich so an, als ob die Gemeinde es einfach noch mal versuchen will, bevor ein für sie negativer Beschluss vom VG Köln kommen könnte. Ich würde denen einfach schreiben und darauf hinweisen, dass das Verfahren noch läuft und bis zu einem Beschluss keine erneuten bzw. weiteren Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen (immerhin hat der Beitragsservice ja selber der Aussetzung zugestimmt?). Falls sie das doch tun, würde ich darauf hinweisen, dass sie sich strafbar machen (kenn jetzt aber nicht die Gesetze dazu).


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P
  • Beiträge: 3.999
Nur weil die Zahlen genau die gleiche Höhe haben, müssen es nicht die gleichen Bescheide sein, welche versucht werden zu vollstrecken.
Ohne das Vollstreckungsersuchen dazu zu kennen kann keiner beurteilen, was genau vollstreckt werden soll.

Eine Person A ist gut beraten, dieses Ersuchen schnellstens zu sichten. Insbesondere die Auflistung in der Tabelle wo die Daten zum Versand und den Mahnungen stehen, also wann die angeblich versand wurden. Um diese Angaben mit dem ersten Ersuchen zu vergleichen. Sind diese Daten tatsächlich gleich --> erst dann würde davon auszugehen sein, das die Vollstreckung zweimal gestartet wurde.

Normal würde ja je Quartal ein "Festsetzungs" Bescheid kommen. Je nach Ablauf würde jeder einzeln oder halt wenn die erst sammeln dann gebündelt in einem Vollstreckungsersuchen gelistet.

Eine Zusage gab es genau nur zu dem was im ersten Vollstreckungsersuchen gelistet wäre.
Andere Bescheide, welche später folgten blieben davon unberührt.


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  • Beiträge: 8
Puhhh .... da kann einem ja Angst und Bange werden, wenn man sieht, wie irrational bzw. weltfremd das alles von Gerichten gesehen wird !  :'(

Da täte ein wenig mehr Common sense irgendwie gut ...


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