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Autor Thema: Eure Meinung bitte.... Beitrag teilen? Verweis auf "Eigentümer"?  (Gelesen 4280 mal)

R
  • Beiträge: 18
Hallo Leute,

Person A war hier schon einige Zeit nicht mehr aktiv, da ich mir den Betrag sozusagen "geteilt" hat.

Und zwar hat Person A das erste Infoschreiben vom BS nicht entsorgt oder ignoriert, sondern hat einfach im Adressfeld eine andere Adresse (in diesem Fall seinen Eltern ((da sie schon jahrelange Teilnehmer sind)) angegeben.  Dann hat A unten halt die Teilnehmernummer und den Namen des Teilnehmers angegeben, und hatte lange Zeit Ruhe. In diesem Fall wohnen wir in der selben Stadt.

Jetzt beabsichtig A umzuziehen und hat seinen Hauptwohnsitz umgemeldet. Keine zwei Wochen später erhält A, ohne jedes Zutun, das erste Infoschreiben von BS  >:(. Mit welcher Präzision hier der Datenschutz untergraben wird ist erschreckend!

A versucht natürlich wieder den Beitrag zu "teilen". Aber da es nicht mehr die selbe Stadt ist, muss A abwarten was passiert.

Jetzt sein Versuch wenn es nicht klappt:

Da zu Zeiten der Rundfunkgebühr die Eigentümer der Rundfunkgeräte belangt wurden, sollte doch zur Zeit des (Geräteunabhängigen) Rundfunkbeitrages der Wohnungseigentümer belangt werden. Aus diesem Grund kam A der Gedanke, dass folgende, sinngemäße Schreiben aufzusetzten:

-------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie baten A unter dem Aktenzeichen AZ: xxx xxx xxx x zu prüfen, ob für diese Wohnung schon ein Beitrag bezahlt wird. Da A nicht der Eigentümer dieser Wohnung ist, kann er dazu keinerlei Angaben machen. Bitte wenden Sie sich an die Vermietungsgesellschaft. Die Anschrift lautet: xxxx.

Hochachtungsvoll
xyz


--------------------

Die Grundgedanken dabei sind:

- In Mehrfamilienhäusern ist man meist nur Gast, Nutzer oder Mieter einer Wohnung aber nicht der Eigentümer

- Da für Wohnungen aber nicht für Geräte bezahlt wird, sollte doch für alle, also auch leerstehende, Wohnungen bezahlt werden  >:D

Was haltet Ihr von der Idee? Kann das funktionieren?

Wenn der erste Versuch, mit dem geteilten Betrag, nicht funktioniert, wird A dieses Schreiben absenden. Man hat ja nichts zu verlieren. Vielleicht gibt es aber eine andere Sichtweise auf den geräteunabhänigen Beitrag.

Gruß Reiner_W

Meinungen, Erweiterungen oder weitere Ideen gerne auch unter:
beitragsgegner.tf@gmail.com


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2015, 22:04 von Bürger«

  • Beiträge: 710
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist fu?r jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede vollja?hrige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag fu?r die Wohnung als Mieter genannt ist.

Also gehts nicht um Eigentümer.
Das EiMeldeAmt, gibt also gleich die Infos weiter, ich dachte irgendwo gelesen zu haben das die Abgleichung nur 2 mal passiert, aber nicht regelmäßig. Egal, dennoch führt das EMA keine leeren Wohnungen in der Datenbank sondern eher Mieter, Haustiere und Verstorbene. Vielleicht rutscht ja doch mal ne leere Wohnung rein. Wird aber selten passieren. Jedenfalls sehe ich hier gerade kein Schlupfloch. Eigene Adresse, eigene Beiträge. Was zählt ist primär die bewohnte/gemeldete Wohnung. Und gezahlt soll hier wohl ab Meldedatum, spätestens ab folgenden Monat.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anm.: Das sind theoretische Gedanken, die eventuell auch aufzeigen, wie unsinnig der Rundfunkbeitrag an sich ist.
Ziel ist ja wie immer auszutesten, ob z. Bsp. etwas in Widerspruch und Klage verwendet werden könnte.

- In Mehrfamilienhäusern ist man meist nur Gast, Nutzer oder Mieter einer Wohnung aber nicht der Eigentümer

- Da für Wohnungen aber nicht für Geräte bezahlt wird, sollte doch für alle, also auch leerstehende, Wohnungen bezahlt werden  >:D

Deine Ideen gefallen mir, Reiner. Lass uns das mal noch weiter verfolgen.
Der 15./16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag könnte ja rein theoretisch vielleicht sogar tatsächlich in so etwas wie eine Art Hilfe abgeändert werden (wenn die "Volksvertreter es denn wöllten):

Hierzulande gibt es
mehrere Hunderttausende Obdachlose und andererseits
aber Millionen leerstehende Wohnungen
(lt. den meisten Quellen).

Mit einer zusätzlichen Hinzufügung unter
15. Rästv., § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich von bspw.:
"... Jede leerstehende Wohnung wird als vermietbar und nutzbar betrachtet.
Für die Zeit, in der durch einen Leerstand kein Mieter den Beitrag entrichten kann,
ist der Besitzer der leerstehenden Wohneinheit dafür verpflichtet..."

könnte sogar versucht werden, mehr Obdachhabende zu bekommen.

( Im Falle von Immobilienbesitzern, die tatsächlich viel Wohnungsleerstand inne haben,
könnte dies möglicherweise als Anreiz sein, Mieter zu finden, die den Zwangsbeitrag dann übernehmen. )

Einer angeblich hochsozialen und angeblich rechtschaffenden Landesregierung müssten doch Versuche,
Obdachlosigkeit abzuschaffen, zuzumuten sein (?)

Markus


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  • Beiträge: 18
Hallo,

ich habe die Gedanken mal weiter verfolgt.
 
PersonA hat aus dem §2 des RBStV zitiert. In diesem geht es um den Beitragsschuldner. Das stimmt...denn das Programm wird auch nicht für Wohnungen sondern für Menschen gemacht. Es sind ja auch Menschen, die dafür bezahlen.
Jetzt heißt es aber in der Defination des neuen zeitgemäßen Beitrages: Eine Wohnung -  ein Beitrag. Das hat dann aber nichts mehr mit Nutzen des Programms zu tun, sondern allgemein mit Wohnung oder Wohnraum.

Zieht jetzt ein Jugendlicher aus dem Elternhaus in eine eigene (vielleicht sogar lange leerstehende) Wohnung, dann zieht er, beim selben Nutzungsverhalten, aus dem Schutz des väterlichen Teilnehmerkontos in eine eigene Beitragsschuld.

Das hat nichts mehr mit Nutzen des Programms zu tun, sondern verschafft dem BS nur ein weiteres Opfer.

Wenn man es dann pingelig sieht, muss dann der Wohnraum selbst beschuldet werden, und nicht der Nutzer.
Im Umkehrschluss müssen alle 80 Millionen deutschen Staatsbürger als Nutzer des Programms vermutet, und somit beschuldet, werden.

Ich weiß, es sind erst einmal nur theoretische Gedanken. Aber wie unGEZahlt schreibt:
 Anm.: Das sind theoretische Gedanken, die eventuell auch aufzeigen, wie unsinnig der Rundfunkbeitrag an sich ist.
Ziel ist ja wie immer auszutesten, ob z. Bsp. etwas in Widerspruch und Klage verwendet werden könnte.

Vielleicht kann der Gedanke noch weiter ausreifen, um irgendwo doch noch einen Hebel ansetzen zu können.


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Wenn man es dann pingelig sieht, muss dann der Wohnraum selbst beschuldet werden, und nicht der Nutzer.

Ja, dass der Beitragss. eine persönliche Nummer erteilt ("...Ihre Beitragsnummer...") ist widersprüchlich.
Vernünftigerweise dürfte es ausschließlich nur für die Wohnung normalerweise eine Beitragsnummer geben.
Denn:
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Demnach ist es unerheblich, wer dort wohnt - weil nur wegen der Wohnung GEZahlt werden muss.
"Für das Bewohnen der Wohnung mit der Beitragsnummer 123456789 müssen Sie zahlen." wäre demnach für mich das logische Informationsschreiben laut dem 15. Rästv.


Vielleicht ist das möglich:
Ablehnung der persönlichen Beitragsnummer mit Hinweis darauf,
dass durch den 15. Rästv. ausschließlich nur allein für die Wohnung diese Beitragsnummer ("feste Wohnungsbeitragsnummer") möglich ist (?)

Markus


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Jetzt heißt es aber in der Definition des neuen zeitgemäßen Beitrages: Eine Wohnung -  ein Beitrag. Das hat dann aber nichts mehr mit Nutzen des Programms zu tun, sondern allgemein mit Wohnung oder Wohnraum.

Das steht aber nicht im Staatsvertrag. Wo ist denn diese Information her? Denn ist die Quelle/Aussage rechtsgültig zu machen wäre man sicher in einem Konflikt der geklärt werden müsste. Allerdings sehe ich dazu kein Anlass das die Quelle sich nicht erschließt, vorerst. Was ist der neue zeitgemäße Beitrag?

Edit: Dazu kommt folgendes. Wenn man dies nun als gegenwärtige Situation angibt bezieht sich der ÖR sicher auf die Zeit vor der "Bauphase". Somit muss ab 2013 gebaut worden sein um das voll auszunutzen. Allerdings wäre im Mehrfamilien-Haus noch folgendes möglich. Man könnte angeben man habe innerhalb der Hausnummer die Etagen oder Wohnungen gewechselt auf Grund von Baumaßnahmen. Oder man sei gerade umgezogen (innerhalb der Hausnummer) und habe vorher in einer baulich nicht abgeschlossenen Wohnung gewohnt.

Am Møntag werde ich ein telefonisches Gespräch führen.


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