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Autor Thema: Einschreiben ohne Rückschein, jedoch Eingangsbestätigung per Email > wirksam?  (Gelesen 1088 mal)

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Person A hat  gestern einen Widerspruch per Einschreiben ohne Rückschein versendet, sie hat heute eine eMail-Bestätigung bekommen, daß der Brief angekommen ist. Reicht das als Beleg später fürs Gericht...?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2015, 19:28 von Bürger«

 
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