Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ankündigung der Zwangsvollstreckung (Hamburg)  (Gelesen 1164 mal)

a
  • Beiträge: 9
Ankündigung der Zwangsvollstreckung (Hamburg)
Autor: 18. März 2015, 17:56
Hallo,

Person A hat heute eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von der Kasse Hamburg erhalten.

Besonders daran ist das sie über die Post ausgeliefert wurde. Kein Gelber Brief oder andere Farben. Außerdem wird darauf hingewiesen das die geltent gemachte Forderung rechtskräftig und vollstreckbar ist. Ein Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungsankündigung ist nicht möglich.

Person A befindet sich nun der Situation das er niemals Post von der GEZ erhalten hat bis auf einen Festsetzungsbescheid dem er widersprochen hat. Der in den Ankündigung genannte Zeitraum liegt allerdings vor seinem Widerspruch.

Sollte A jetzt schon handeln?
Er hat sich informiert und denkt diese Antwort ist auf seinen Fall anwendbar.
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996

Was wäre wenn er noch weiterhin wartet bis ein richtiges einschreiben ihn erreicht und dann mit der oben erwähnten antwort abschmettert?


Danke schon mal im voraus :)
anbei noch das genau Schreiben.





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2015, 03:51 von Bürger«

 
Nach oben