Hallo,
gesetzt dem Fall, eine Person P befindet sich in einer vergleichbaren Situation und hat Anfang Dezember 2014 fristgerecht einen Widerspruch für einen Festsetzungbescheid geschrieben und bis heute keine Antwort erhalten und auch sonst herrscht Funkstille von Seiten des Beitragsservice, keine Bettelbriefchen, Drohschreiben, nichts.
Wäre es für P dann klüger zu warten, bis auch so ein fiktives Infoschreiben wie oben gelistet eintrifft, oder schon eine Untätigkeitsklage anstreben?
Da P nicht unbedingt schlafende Hunde wecken möchte, wäre ihm die erste Option lieber.
Einerseits wäre die Ergreifung der Initiative vielleicht der sinnvollere Weg, andererseits könnte P mit dem Abwarten noch ein paar Monate seine Ruhe genießen und die Zeit für sich arbeiten lassen.