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Autor Thema: Mitbewohner WG zahlt Beitrag, Festsetzungsbescheid Widerspruch ignoriert, Umzug  (Gelesen 2403 mal)

e

erc

  • Beiträge: 34
Hallo zusammen,

vielen Dank für die unermüdliche Arbeit bisher!

Meine Fragen zu einem möglichen Fall:

Eine Person X ignorierte lange die Schreiben eines Westdeutschen Beitragszahlervereins, ist mittlerweile zwangsangemeldet und erhielt einen Festsetzungsbescheid.
Auf den Festsetzungsbescheid reagierte Person X mit einem Widerspruch (innerhalb der Frist) und dem Antrag auf Aussetzen des Verfahrens.

In der Begründung stand, dass Person X in EINEM Haushalt mit Person Y lebt und Person Y seit Jahren ordnungsgemäß zahlt. Somit ist der Beitragspflicht nachgekommen worden.
Allerdings erhielt Person X einen erneuten Festsetzungsbescheid. Auf den Widerspruch wurde durch einen Westdeutschen  Beitragszahlerverein nicht eingegangen.

Person X beabsichtigt nun erneut den Widerspruch einzulegen, mit dem Hinweis, dass Person Y und Mitbewohner seit Jahren ordnungsgemäß für den Haushalt zahlt. Quasi die Schleife von vorn...

Welche Folgen wird das haben?


Weiterhin beabsichtigt Person X umzuziehen. Der Umzug findet in ein anderes Beitragsgebiet statt, in eine Wohnung, wo Person Z seit Jahren ordnungsgemäß zahlt. Hier wird sich Person X direkt anmelden, mit dem Hinweis, dass Person Z bereits zahlt. (damit geliebte Person Z nicht im Dreieck springt, weil Person Z auf den ganzen Spaß keinen Nerv hat...)

Wie wird sich das auf die Zwangsanmeldung in der ersten Wohnung auswirken? Bekommt der Westdeutsche Beitragszahlerverein vom Umzug überhaupt etwas mit?


Vielen Dank zu euren Meinungen zum Fall der Person X


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sorry,
aber wahrscheinlich ist es das falsche Forum, das Forum hier heist doch Boykott und nicht wirklich Beratung in Beitragsangelegenheiten ;-)

zu den fiktiven Fragen

jeder Festsetzungsbescheid hat einen Bezugszeitraum

z.b.
B1 01.01.2013 bis 30.03.2013
B2 01.04.2013 bis 30.06.2013
B3 01.07.2013 bis 30.09.2013
usw.

das bedeutet
A) jeder Festsetzungsbescheid ist eigenständig
B) Überlappungen gibt es nicht, sollte das doch der Fall sein, wäre es ein "Änderungsbescheid" und sollte entsprechen kenntlich sein

Bei Widerspruch gilt: Der Service ist überlastet, daher kann es zu zeitlichen Verzug bei der Bearbeitung kommen, daher könnten auch Festsetzungsbescheide zugestellt werden, welche die aktuellen Informationen welche eine Person A hoffentlich nachweislich zugestellt hat noch fehlen bei der Bearbeitung.

Achtung
Es ist auf jeden Festsetzungsbescheid Widerspruch zu erheben. In dem FALL, dass bereits eine andere Person zahlt, sollte ein Verweis, auf diese Person ausreichen. Falls sonst nichts mittels Widerspruch geklärt werden soll.
Jeweils pro Festsetzungsbescheid, irgendwann verstehen die das auch, wenn nicht kommt irgendwann eine Ablehnung ->dann bliebe nur die Klage.

Bei einem geplanten Umzug, sollte eine Person A
A) sich behördlich ummelden
B) falls Sie es dem BS leicht machen möchte auch dort eine "Ummeldung" auf eine Person/Wohnung wo bereits bezahlt wird durch führen

Der BS bekommt im Zweifel die Daten von einer Meldebehörde und würde Person A mit einer neuen Anmeldung zusätzlich zu einer bestehenden für die alte Wohnung beglücken.


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erc

  • Beiträge: 34
Hallo PersonX,

vielen Dank für die Antwort.

Zum Thema "Boykott oder Zahlen" muss ich ehrlich sagen, dass Person Y das Klagerisiko scheut, da sie keine Ahnung von Gerichten, Prozessen oder überhaupt den ganzen gesetzlichen Grundlagen hat. Alles, was Person Y leisten kann, ist eine Spende an das Forum :-)

Die Überlastung erklärt natürlich den doppelten Bescheid.

Eine Ummeldung wird Person Y nicht durchführen. Eine Erhöhung des Arbeitsaufwands ist ja schon ein wenig Widerstand

Viel Erfolg weiterhin!


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