sorry,
aber wahrscheinlich ist es das falsche Forum, das Forum hier heist doch Boykott und nicht wirklich Beratung in Beitragsangelegenheiten ;-)
zu den fiktiven Fragen
jeder Festsetzungsbescheid hat einen Bezugszeitraum
z.b.
B1 01.01.2013 bis 30.03.2013
B2 01.04.2013 bis 30.06.2013
B3 01.07.2013 bis 30.09.2013
usw.
das bedeutet
A) jeder Festsetzungsbescheid ist eigenständig
B) Überlappungen gibt es nicht, sollte das doch der Fall sein, wäre es ein "Änderungsbescheid" und sollte entsprechen kenntlich sein
Bei Widerspruch gilt: Der Service ist überlastet, daher kann es zu zeitlichen Verzug bei der Bearbeitung kommen, daher könnten auch Festsetzungsbescheide zugestellt werden, welche die aktuellen Informationen welche eine Person A hoffentlich nachweislich zugestellt hat noch fehlen bei der Bearbeitung.
Achtung
Es ist auf jeden Festsetzungsbescheid Widerspruch zu erheben. In dem FALL, dass bereits eine andere Person zahlt, sollte ein Verweis, auf diese Person ausreichen. Falls sonst nichts mittels Widerspruch geklärt werden soll.
Jeweils pro Festsetzungsbescheid, irgendwann verstehen die das auch, wenn nicht kommt irgendwann eine Ablehnung ->dann bliebe nur die Klage.
Bei einem geplanten Umzug, sollte eine Person A
A) sich behördlich ummelden
B) falls Sie es dem BS leicht machen möchte auch dort eine "Ummeldung" auf eine Person/Wohnung wo bereits bezahlt wird durch führen
Der BS bekommt im Zweifel die Daten von einer Meldebehörde und würde Person A mit einer neuen Anmeldung zusätzlich zu einer bestehenden für die alte Wohnung beglücken.