Hallo Zusammen,
ich möchte euch von einem speziellen theoretischen Fall berichten, auf den ich hier trotz Suchfunktion leider keine adäquate Lösung fand. Falls es doch schon einen Faden gibt, seht es mir bitte nach und gibt mir doch einen kleinen Hinweis.
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Person A wohnt mit ihrer Schwester Person B zusammen. In ihrer jetzigen Wohnung leben sie seit dem 01.02.2015. Zuvor lebten sie fast exakt ein Jahr in einer anderen Stadt zusammen. Davor lebte Person A mehrere Jahre mit ihrem damaligen Freund zusammen, nachdem sie aus ihrem Elternhaus auszog. Person A hat somit noch nie an den Beitragsservice gezahlt, da sie auch noch nie einen eigenen Haushalt führte.
Person B – also die Schwester – ist die Hauptmieterin und meldete sich bereits Anfang 2014 beim Beitragsservice an, gab dabei auch zur Auskunft, dass sie einen gemeinsamen Haushalt mit Person A führt. Gutgläubig ging Person A davon aus, dass sich das Thema Beitragsservice damit nun erst einmal erledigt hat.
Anfang Oktober 2014 erhielt Person A Post vom Beitragsservice und erhielt ein Festsetzungsschreiben ohne Frist, aber mit Rechtsbelehrung. Da Person A etwas unbeholfen ist, ignorierte sie dieses Schreiben. Ein identisches Schreiben erhielt sie erneut Anfang Januar 2015. Sie ignorierte es wieder.
Aktuell erhielt sie nun eine Mahnung mit Frist, aber ohne Rechtsbelehrung und fragte vorsichtshalber ihre Freunde um Rat. Inzwischen hat sich ein Betrag von mehr als 300 Euro angehäuft.
Wenn ich die zahlreichen Beiträge hier im Forum und im Internet richtig verstanden habe, ist dieses Mahn-Schreiben zwar noch nicht potenziell ernst zu nehmen, auch wenn mit Zwangsvollstreckung und dergleichen gedroht wird, aber es ist damit zu rechnen, dass weitere Schreiben mit schärferem Ton folgen werden und es eines Tages an der Tür klingelt.
Was kann Person A nun machen? Nach meinem Verständnis ist sie ja gar nicht Beitragspflichtig, da sie de facto keinen eigenen Haushalt führt (sie steht nicht im Mietvertrag und zahlt keine Miete). Auch in der Vergangenheit führte sie keinen solchen.Ist es ratsam, den Beitragsservice anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass Person A noch gar nie beitragspflichtig war oder ist es dafür inzwischen zu spät?
Für eure Rückmeldungen und Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Grüße
Pefau