Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Nicht Beitragspflichtig, trotzdem nun in der Sackgasse? (Mahnung erhalten)  (Gelesen 1537 mal)

P

Pefau

Hallo Zusammen,

ich möchte euch von einem speziellen theoretischen Fall berichten, auf den ich hier trotz Suchfunktion leider keine adäquate Lösung fand. Falls es doch schon einen Faden gibt, seht es mir bitte nach und gibt mir doch einen kleinen Hinweis. ;).

Person A wohnt mit ihrer Schwester Person B zusammen. In ihrer jetzigen Wohnung leben sie seit dem 01.02.2015. Zuvor lebten sie fast exakt ein Jahr in einer anderen Stadt zusammen. Davor lebte Person A mehrere Jahre mit ihrem damaligen Freund zusammen, nachdem sie aus ihrem Elternhaus auszog. Person A hat somit noch nie an den Beitragsservice gezahlt, da sie auch noch nie einen eigenen Haushalt führte.

Person B – also die Schwester – ist die Hauptmieterin und meldete sich bereits Anfang 2014 beim Beitragsservice an, gab dabei auch zur Auskunft, dass sie einen gemeinsamen Haushalt mit Person A führt. Gutgläubig ging Person A davon aus, dass sich das Thema Beitragsservice damit nun erst einmal erledigt hat.

Anfang Oktober 2014 erhielt Person A Post vom Beitragsservice und erhielt ein Festsetzungsschreiben ohne Frist, aber mit Rechtsbelehrung. Da Person A etwas unbeholfen ist, ignorierte sie dieses Schreiben. Ein identisches Schreiben erhielt sie erneut Anfang Januar 2015. Sie ignorierte es wieder.

Aktuell erhielt sie nun eine Mahnung mit Frist, aber ohne Rechtsbelehrung und fragte vorsichtshalber ihre Freunde um Rat. Inzwischen hat sich ein Betrag von mehr als 300 Euro angehäuft.

Wenn ich die zahlreichen Beiträge hier im Forum und im Internet richtig verstanden habe, ist dieses Mahn-Schreiben zwar noch nicht potenziell ernst zu nehmen, auch wenn mit Zwangsvollstreckung und dergleichen gedroht wird, aber es ist damit zu rechnen, dass weitere Schreiben mit schärferem Ton folgen werden und es eines Tages an der Tür klingelt.

Was kann Person A nun machen? Nach meinem Verständnis ist sie ja gar nicht Beitragspflichtig, da sie de facto keinen eigenen Haushalt führt (sie steht nicht im Mietvertrag und zahlt keine Miete). Auch in der Vergangenheit führte sie keinen solchen.

Ist es ratsam, den Beitragsservice anzuschreiben und darauf hinzuweisen, dass Person A noch gar nie beitragspflichtig war oder ist es dafür inzwischen zu spät?

Für eure Rückmeldungen und Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Grüße
Pefau


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2015, 19:31 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.748
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Grundsatzfrage:
Existiert für die Wohnung schon eine Beitragsnummer der fiktiven Person B?

Prinzipiell ist es ARD-ZDF-GEZ egal, *wer* zahlt bzw. angemeldet ist...
...aber mindestens *einen* pro Wohnung möchten die schon haben ;)
Der Rest wird dem gemeinen Wohnvolk im "Innenverhältnis" zugemutet auszufechten.
ARD-ZDF-GEZ ist es vollkommen egal, wer den Haushalt "führt" - oder lediglich "mitwohnt".


Mit einer solchen bereits existierenden Beitragsnummer der Person B könnte sich Person A normalerweise unter Verweis auf eben diese bereits existierende Nummer abmelden (vorzugsweise nachweislich - da ARD-ZDF-GEZ nicht gerade für Ordnungsliebe bekannt sind ;) ).

Da die Mahnung ein Indiz dafür ist, dass vorher schon ein Bescheid versendet wurde, auf dessen angebliche Zustellung und Versäumnis der Frist (i.d.R. ein Monat) für die Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) sich ARD-ZDF-GEZ wohl berufen werden wollen, könnte Person A dann evtl. allenfalls pro-aktiv diese Mahnung als Anlass nehmen und diesen in der Mahnung erwähnten Bescheid als offensichtlich nicht zugegangen reklamieren und in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass ohnehin kein Grund für einen solchen bestehe, da für die Wohnung bereits eine Beitragsnummer der Person B existiert - und die Abgabe nur 1x pro Wohnung festgesetzt werden kann.

So - oder so ähnlich...? ;)

Zum Thema "Mahnungen" und Folgeschreiben siehe auch die Informationen unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


Bitte auch noch generell eingehend einlesen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2015, 20:28 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben