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Autor Thema: Gepfändet - und jetzt?  (Gelesen 15539 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Gepfändet - und jetzt?
#30: 07. März 2015, 21:52
Die ÖRR haben die hoheitliche Aufgabe der Beitragserhebung vom Staat verliehen bekommen. Das erhebt die ÖRR für diese Aufgabe in den Rang einer Behörde und legitimiert die ÖRR Verwaltungsakte auszulösen. Das ist die Kette des Ärgernis.
Staatsferne bei der Ausübung des Rundfunks bedeutet nicht Kontrollferne des Staates bezüglich verliehener staatlich hoheitlicher Aufgaben. Dafür muss es eine staatliche Aufsichtsbehörde geben.
  • Wie heisst die gesetzliche Grundlage die dem ÖRR diese hoheitlichen Rechte und damit den Status einer Behörde verleihen?
  • Wie lautet die Aufsichtsbehörde die Behörden bzgl. ihrer Verwaltungsaufgaben überwacht?
  • Wie ist der offizielle Beschwerdeweg den man gehen muss, um Missbrauch von Bescheiden anzuzeigen?


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

G
  • Beiträge: 1.548
Re: Gepfändet - und jetzt?
#31: 08. März 2015, 05:05
Zitat
Wie lautet die Aufsichtsbehörde die Behörden bzgl. ihrer Verwaltungsaufgaben überwacht?

Die Rechtsaufsicht hat die jeweilige Landesregierung. Eine Fachaufsicht gibt es nicht(wie krank).


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t
  • Beiträge: 79
Re: Gepfändet - und jetzt?
#32: 08. März 2015, 09:31
Wie ist der offizielle Beschwerdeweg den man gehen muss, um Missbrauch von Bescheiden anzuzeigen?
Das wäre ein guter Ansatzpunkt. Weiß darüber jemand was? z.B. in Fällen, wo der abgelehnte Widerspruch dem Vollstrecker bereits mitgeteilt wurde, ohne dass der Betreffende einen Widerspruchsbescheid erhalten hat, und "schon mal" die Vollstreckung einleitet, den Betreffenden zum Eilantrag nötigt und der dann die Kosten dafür auferlegt bekommt.


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E

El

  • Beiträge: 132
Re: Gepfändet - und jetzt?
#33: 08. März 2015, 13:05
Noch ein Tipp, was den Lebensunterhalt angeht: Ich glaube, bei Wohngeld darf man ein höheres Vermögen haben, so ca. 70.000 Euro, habe ich schon öfters gelesen. Vor kurzem ging das durch die Presse, dass demnächst das Wohngeld drastisch erhöht werden soll ab nächstem Jahr oder so. Hatte das deshalb vor ein paar Wochen recherchiert. Vielleicht ist ein Wohngeldantrag eine Möglichkeit, wieder Einkommen zu erzielen. Soweit ich weiß, ist Voraussetzung für Wohngeld allerdings ein kleines Einkommen im Monat. So ein paar hundert Euro oder so. Will mich da nicht festlegen, aber im Internet gibt es dazu Wohngeldrechner. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, wieder vernünftige monatliche Einnahmen zu haben.

Wohngeld gibt es definitiv auch bei einer selbst genutzten Immobilie, wie das alles genau funktioniert, weiß ich nicht, nur das, was ich im Internet gelesen habe. Aber informieren und fragen kann ja nicht schaden.


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