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Autor Thema: Post vom Verwaltungsgericht - Berichterstatter kann entscheiden?  (Gelesen 2772 mal)

D

David Lee

Hallo,

heute hat fiktive Person A einen Brief vom VG bekommen.

Inhalt:
Zitat
Nach §87a Abs 2 und 3 VwGo kann der Berichterstatter im Einverständnis der Beteiligten anstelle der Kammer entscheiden. Es wird gebeten mitzuteilen, ob Sie mit der Entscheidung durch die Berichterstatterin einverstanden sind. [...]

Gut, dann hat Person A erst mal nachgeschaut was in §87a steht:
http://dejure.org/gesetze/VwGO/87a.html

Zitat
§ 87a
[Entscheidung durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter]

(1) Der Vorsitzende entscheidet, wenn die Entscheidung im vorbereitenden Verfahren ergeht,
über die Aussetzung und das Ruhen des Verfahrens;
2. bei Zurücknahme der Klage, Verzicht auf den geltend gemachten Anspruch oder Anerkenntnis des Anspruchs, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
3. bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, auch über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;
4. über den Streitwert;
5. über Kosten;
6. über die Beiladung.

(2) Im Einverständnis der Beteiligten kann der Vorsitzende auch sonst anstelle der Kammer oder des Senats entscheiden.

(3) Ist ein Berichterstatter bestellt, so entscheidet dieser anstelle des Vorsitzenden.

Wer ist der Berichterstatter?
Das Gericht? Der Gerichtsangestellte?

Danke & Grüße


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 19:54 von Bürger«

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...bitte unbedingt immer auch ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.
Diese liefert mit Suchwortkombinationen wie "Entscheidung durch Berichterstatter" o.ä. bereits einige Ergebnisse.


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