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Autor Thema: Wirr und aufgehübscht – vom Umgang mit Gebühren  (Gelesen 2863 mal)

Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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Wirr und aufgehübscht – vom Umgang mit Gebühren
Die Rundfunk- und Landesmedienanstalten sollten endlich ihre Finanzen offenlegen.


Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,98 Euro (vom 1. April 2015 an: 17,50 Euro) wird von jedem Haushalt und jeder Betriebsstätte erhoben. Der ganz überwiegende Teil von rund acht Milliarden dient der Finanzierung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen neun Landesrundfunkanstalten, des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios.

Wie der Rundfunkbeitrag von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusammen mit den weiteren Einnahmen aus der Werbung verwendet wird, veröffentlichen sie in Geschäfts-/Jahresberichten und in Jahresabschlüssen. Zu dieser Publizität sind sie gesetzlich verpflichtet.

weiterlesen auf:

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-wirr-und-aufgehuebscht-vom-umgang-mit-gebuehren-13463619.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2


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  • Beiträge: 7.386
Die Rundfunk- und Landesmedienanstalten sollten endlich ihre Finanzen offenlegen.
Dazu sind sie gemäß der europäischen Transparenzbestimmungen sogar verpflichtet, da diese Bestimmungen solches von allen verlangt, die staatliche Beihilfen erhalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2015, 03:04 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
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Zitat von: Gastbeitrag FAZ 04.03.2015 von Gabriela von Wallenberg
"Fast unbekannt ist, dass der von allen Ländern unterzeichnete Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag 1,8989 Prozent des Rundfunkbeitragsaufkommens den 14 Landesmedienanstalten zuweist, die für die Zulassung privater Rundfunkveranstalter wie auch deren Aufsicht zuständig sind. Jeder Beitragszahler zahlt also 0,34 Euro (ab 1. April 2015: 0,33 Euro) monatlich."

Welchen ganz besonderen, die Heranziehung zu Zwangszahlungen rechtfertigenden individuell zurechenbaren und typischerweise in Wohnraum genutzten Vorteil hat denn der Zwangs"beitrags"verpflichtete aus der Finanzierung der Zulassung und Aufsicht privater Rundfunkveranstalter?
Vermeidung von Sodom und Gomorra oder was?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 18:02 von Greyhound«
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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