Guten Tag liebes Forum ich schildere einmal den Fall
Person A ist von zuhause in erste Wohnung B eingezogen. Person A bekahm von der GEZ(Beitragsservice) Post mit der bitte um Prüfung der Wohnsituation und evtl Zahlungen der monatl. Gebühren.
Wohnung B ist eine Wohnung im KG des Hauses und hat eine eigene Eingangstür welche evtl auch als Kellertür angesehen werden könne da zwar eine Klingel da ist aber kein Namensschild oder dergleichen. Ein Briefkasten ist neben dem der Familie C installiert.
Wohnung B ist allerdings auch durch eine Tür mit der Familie C verbunden. Wohnung B verfügt über eigenes Bad/Küche.
Was würde passieren wenn Person A mitteilt das ein "Mitbewohner" in diesem Fall Familie C schon Beitrag zahlt und desssen Nummer angibt.
Wäre eine bewusste nachgewiesene Falschangabe für Person A strafbar?
Was würdet ihr dieser misteriösen Gestalt A raten die nur noch 8 Tage Zeit hat