Angenommen, Person A möchte den "Widerspruch 2014" verwenden.
Alleine das Schreiben des Widerspruchs an die LRAs könnte von einem Richter als Einlassung gewertet werden, die
andere rechtliche Optionen, die hier aufgrund der Forenregeln nicht genauer genannt werden können, verhindern oder ausschliessen würden.
Daher würde Person A den Widerspruch mit einer Klausel versehen, die die s.g. Einlassung ausschliessen soll.
Diese Klausel könnte so aussehen:
" Dieser Widerspruch ist keine Einlassung meinerseits, solange nicht alle im Widerspruch genannten Begründungen in einem Rechtsverfahren im Einzelnen gewürdigt werden.
Falls nicht alle im Widerspruch genannten Begründungen ausreichend gewürdigt werden, wird das gesamte Widerspruchverfahren von mir nicht anerkannt und lediglich als unverbindlicher Informationsaustausch angesehen."
Begründung:
Da in der Vergangenheit Widersprüche und Urteile zu den sogenannten "Rundfunkgebühren" ohne Würdigung der Widerspruchsgründe erfolgten, soll diese Klausel verhindern, dass alleine aus der Existenz dieses Widerspruchsschreibens eine Anerkennung von Ansprüchen oder überhaupt die (durch die mutmassliche Einlassung erzwungene) Anerkennung der Rechtmässigkeit der LRA durch ein Gericht geltend gemacht werden kann.
Würde so eine Klausel den Einspruch ungültig machen oder im Falle eines Gerichtsverfahrens irgend eine negative Auswirkung haben?