Autor Thema: Klinkenputz-Weltmeister GEZ  (Gelesen 6178 mal)

Offline ganzklug

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Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« am: 08. September 2008, 13:46 »
Hallo liebes Forum, schön dass es euch gibt ^^

Also zu meinem bzw. "unserem" Erlebnis bei der GEZ.
Meine Freundin hat sich mit einem Radio bei der GEZ angemeldet.
Vor kurzem hat sie einen netten Brief von der GEZ bekommen, indem sie schriftlich versichern sollte, dass sie noch immer kein Fernsehgerät besitzt.
"Sie sind mit einem Radio angemeldet. Das freut uns. Verfügen sie inzwischen auch über ein Fernsehgerät?" -LOL
Wir besitzen keinen Fernseher!!!
Jetzt wollte sie anstatt des Briefes eine BaföG-Bescheinigung einsenden, damit sie von der Gebühr befreit wird, sie ist aber bisher noch nicht dazu gekommen.
Und jetzt kommts, obwohl die Rückmeldefrist noch bis zum 18.9.2008 gilt, haben sie (sehr wahrscheinlich) jemanden vorgeschickt. Es klingelte an der Tür, ich betätigte den Summer und es kam ein junger Mann hoch, ich hatte ein schlechtes Gefühl bei der Sache und habe meine Freundin gleich in ihr Zimmer gescheucht. Das typische Bild eines Klinkenputzers, er hätte genauso gut ein Einbrecher sein können.
Wie sagt man ? Ziemlich negative Aura ^^
Er wollte explizit nur zu uns (er erwähnte auf mein Drängen zu wem er denn überhaupt wollte,den Vor- und Nachnamen meiner Freundin -ziemlich merkwürdig wenn ein Prospektverteiler den Vornamen kennt ^^), um uns eine Fernsehzeitung zu schenken.
Auf der Fernsehzeitung war kein Namensfeld, es stand nur Werbeheft drauf. Ziemlich dilletantisch, er wollte uns auch kein ABO andrehen oder so. Als wenn sich so eine Billig-Zeitschrift einen *Gratis* Haustürservice leisten könnte. Ich habe dankend abgelehnt und er trottete daraufhin resigniert die Treppen runter, was für ein Anblick, ein ziemlich erbärmlicher Haufen, muss ich mal sagen, die können einem Leid tun, sowas nennt man auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, oder nicht ?
Wie dem auch sei, ihr werdet jetzt denken, dass kann doch gar nicht wahr sein, denn die Frist läuft ja noch bis 18.9.2008 !
Aber ich kann euch beunruhigen, in dem Schriftstück sollte meine Freundin ja angeben, dass sie keinen Fernseher besitzt und zwar mit Datum, so dass man ihr daraus einen Strick hätte drehen können, wenn wir jetzt die Zeitschrift angenommen hätten und in Wirklichkeit einen Fernseher besäßen.

Aber wozu brauche ich eigentlich eine Fernsehzeitschrift wenn ich gar keinen Fernseher habe ?
Nebenbei erwähnt, finde ich dass die Methoden der GEZ zunehmends unverschämter werden.
Als nächstes klingeln die bei dir an der Tür, um dir einen Fernseher schenken, nur um am nächsten Tag Gebühren eintreiben zu können, stell dir das mal vor!
Und wenn du den annnimmst musst du natürlich sofort löhnen...

Oh neee, das kann doch wohl nicht wahr sein.


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Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« Antwort #1 am: 10. September 2008, 02:15 »
@ganzklug:

Die Story mit dem TV-Zeitschriften Abo hab ich auch schon öfter gehört, mein Bruder hat mir das z.B. mal erzählt...

...Schergenlogik: Wer eine Fernsehzeitschrift kauft, hat einen Fernseher; Problem: Der Scherge hat erstens überhaupt kein Recht, diese Zeitschriften anzubieten, auch nicht als 'Alibi' (man sollte ihn gleich der Gewerbeaufsicht melden (sofern der Vertrieb dieser Zeitschriften genehmigungspfichtig wäre, aber was ist in Deutschland schon nicht genehmigungspflichtig?), und am besten noch den Verlagen der Zeitschriften, dann würde ihm der Spaß recht schnell versaut ;-)).

Ich wünschte ich hätte die Zeit und das Geld, das alles mal auszuproberen und vor Gericht auszufechten... es gäbe wohl in kürzester Zeit einige Urteile, die diese Praxis unterbinden würden...

Grüße,
Flo



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Offline Spock

  • Beiträge: 374
Re: Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« Antwort #2 am: 11. September 2008, 10:37 »
@Florian

Da würde nix dabei rauskommen. Es handelte sich ja bei dem Heft um eine klar gekennzeichnete Werbung.
Die kostenlose Überlassung eines Probeexemplares, quasi eine Schenkung, stellt doch keine Verletzung irgendeiner Rechtsnorm dar. Zumal die Zeitschrift nicht einmal entgegen einem entsprechendem Hinweis (keine Werbung) in den Briefkasten geschmissen wurde, sondern persönlich überreicht. Eine gewerbsmässige Ausübung im Sinne des WBZ (Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel) ohne Zulassung ist auch ganz klar zu verneinen, da das Ziel eindeutig die Überführung von vermeintlichen Schwarzsehern ist und nicht der Abschluss eines Abovertrages. Also eine rechtlich einwandfreie Finte.

Es ist übrigens gängige Praxis der Verlage ehemaligen Abonennten ihrer Zeitschrift(en) von Zeit zu Zeit kostenlose Probeexemplare zu schicken, in der Hoffnung dadurch wieder alte Kunden zurückzugewinnen. Das wäre nach deiner Logik ebenso die Verletzung einer Rechtsnorm.

Nach deiner Logik könnte man ja jeden Absender von Werbeschreiben im Briefkasten erfolgreich verklagen!

Ich würde sagen, der GEZ-Scherge hat sich da wissentlich oder unwissentlich (wahrscheinlicher) nicht ganz blöd angestellt und damit rechtlich auf die sichere Seite gestellt.


Nimm dein Geld lieber und spende es hier: http://www.gez-prozess.de/


Gruss
Spock

PS: Der letzte Satz ist eine Falle für Schergenschreck, aber nicht weitersagen! ;)


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Offline Schergenschreck

  • Beiträge: 520
Re: Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« Antwort #3 am: 11. September 2008, 12:08 »
Anscheinend überseht ihr den Fallstrick dieses Vorgehens: Die Beweislage! Wird nämlich die Annahme der Schenkung bestritten, sieht es ganz schlecht damit aus.

Selbst, wenn die Schenkung eingestanden wird, ist das vor keinem sauber agierenden Gericht ein hinreichender Beweis für eine Rundfunkteilnehmerschaft: Zum einen, weil es in solchen Journaillen nicht nur Informationen zum Fernsehprogramm gibt, zum anderen, weil man sich kundig tun möchte, was denn alles so gesendet wird und ob sich die Anschaffung eines Fernsehers heute noch lohne. ;)

All' diese Schergen- und GEZ******-Tricks (Telephonumfragen) beruhen darauf, daß man sich in die Enge getrieben fühlt und als reumütiger Schwarzmedialkonsument überführt sieht und man als Gegenleistung für sein Geständnis Milde erwartet. Grinst man hingegen den Schergen jedoch nur frech an und läßt im Hintergrund laut irgendeinen (natürlich möglichst öffentlich-rechtlichen) Kanal laufen, kann einem dieser Hampelmann gar nichts!


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« Letzte Änderung: 11. September 2008, 15:17 von Schergenschreck »

Offline Florian

  • Beiträge: 419
Re: Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« Antwort #4 am: 12. September 2008, 04:53 »
@ Spock:

Ich muss gestehen, dass ich die Masche mit den Zeitschriften nicht aus persönlicher Erfahrung kenne (oben schon erwähnt), deshalb weiss ich auch nicht, wie die das machen: Verteilen sie wirklich nur Probeexemplare, oder geben sie sich als Vertriebsmitarbeiter aus, bieten sie Abos an, whatever...
...mein Vorschlag mit zivilechtlichem Vorgehen war auch nicht ernst gemeint. Die Sache mit Behörden allerdings schon: Wenn jemand einen falschen Beruf vorgibt, hat er auf jeden Fall schon mal Ärger, wenn man ihn anschwärzt; mit Sicherheit mit dem Finanzamt ("Warum haben Sie ihr Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht angegeben??")...
...ist doch eigentlich witzig: Behörde A (LRA) schickt einem irgendeinen Verbrecher auf den Hals, den man dann Behörde B meldet; vielleicht zerstört sich das System dann selbst? :-)

Flo


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Offline Spock

  • Beiträge: 374
Re: Klinkenputz-Weltmeister GEZ
« Antwort #5 am: 12. September 2008, 17:35 »
Wenn jemand einen falschen Beruf vorgibt, hat er auf jeden Fall schon mal Ärger, wenn man ihn anschwärzt; mit Sicherheit mit dem Finanzamt ("Warum haben Sie ihr Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht angegeben??")...

Zieht in dem Fall aber nicht, da er keinen Beruf ausübt. Der Vertrieb von Zeitschriften stellt keinen Beruf dar wie z.B. Elektriker oder Gasinstallateur. Mit anderen Worten ist es eine Tätigkeit die nicht gesetzlich geregelt ist und von jedermann unabhängig von seiner Qualifikation ausgeübt werden kann.
Einfach Gewerbeschein holen und selbständig Abos an der Haustür oder per Telefon verkaufen. Die gewonnen Abos verkauft man dann gegen Einmalprovision an den Verlag oder aber es gibt eine jährliche Provision über die Lebesdauer des Abos. Das ganze nennt sich dann werbender Buch- und Zeitschriftenhandel (WBZ). Das sind die Typen, die dann z.B. im Adlon in Berlin ihre Parties feiern und die Nutten nackt im Pelzmantel mitbringen. Wobei die dann nicht merh selber losziehen sondern ihre Drückerkolonnen haben.

Einen Gewerbeschein wird der GEZ-Scherge als selbständiger Unternehmer auch haben, da er nicht zu den sogenannten freien Berufen wie Autor,Arzt,Ingenieur, Rechtsanwalt usw. zählt.

Das mit dem Anschwärzen beim Finanzamt kann auch nach hinten losgehen, wenn man ohne Belege ins Blaue schiesst.


Gruss
Spock


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