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Autor Thema: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig  (Gelesen 3740 mal)

H
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Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
Autor: 22. Januar 2013, 21:07
Der "Herr Professor" hat doch in dem FAZ -Interview die GEZ-Steuer mit der Kurtaxe verglichen.

Hab was interessantes dazu gefunden: Die Kurtaxe (oder Übernachtungs- oder Bettensteuer)
ist teilweise verfassungswidrig !!! siehe link.


http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/teilweise-verfassungswidrig-bundesverwaltungsgericht-kippt-die-bettensteuer/6864658.html

Ich frage mich auch ob man die in dem Urteil genannten Begründungen nicht auch gegen
die GEZ-Steuer verwenden könnte.


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Re: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
#1: 23. Januar 2013, 12:33
Es geht hier aber um eine Bettensteuer für berufliche Übernachtungen:

Kommunen dürfen Bettensteuern nur für Übernachtungen aus privatem Anlass erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Für Hotelübernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürfen demnach keine solchen Steuern verlangt werden.

Wo bitteschön ist hier der kausale Zusammenhang zu einer Kurtaxe?

Gruß
Spock


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S
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Re: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
#2: 23. Januar 2013, 12:58
Es geht hier aber um eine Bettensteuer für berufliche Übernachtungen:

Kommunen dürfen Bettensteuern nur für Übernachtungen aus privatem Anlass erheben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Für Hotelübernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürfen demnach keine solchen Steuern verlangt werden.

Wo bitteschön ist hier der kausale Zusammenhang zu einer Kurtaxe?

Mit ähnlicher Argumentation hätte man die Rundfunkgebühren auf beruflich benutzten PCs ablehnen können. So wie der PC für "Rundfunkempfang" oder für andere berufliche Zwecke benutzt werden können, können die Übernachtungen auf diesen Betten für Tourismus oder für berufliche Zwecke benutzt werden. In beiden Fällen wäre die Gebühr nur im ersten Fall zu verlangen. Aber Analogien sind so störend wie Logik, wenn es darum geht, etwas zu rechtfertigen, was nicht rechtfertigt werden kann.


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H
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Re: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
#3: 23. Januar 2013, 23:34
Kurtaxe und Bettensteuer sind 2 Begriffe für die gleiche Sache.
Ich find´s nur witzig. Kirchhof sagt die neue GEZ steuer ist ja so Verfassungskonform, und vergleichbar der Kurtaxe.
Das Bundesverwaltungsgericht sagt, in pauschal Form ist letzere verfassungswidrig.
Demnach wäre ja dann die GEZ-Steuer, die ja auch eine Pauschale ist, verfassungswidrig.

Eine sache haben sie gemeinsam: Ziel ist das abkassieren, also nur darum: " wo können wir uns
Geld herholen?"  - Hier die GEZ, bei allen Bürgern,
                           - Dort die jeweilige Stadt, bei allen Besuchern.


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Re: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
#4: 04. März 2015, 10:39
Wurde dieser Punkt von jemand in einer Verhandlung vorgetragen? Oder sonst gerichtlich behandelt worden bzw. hat eine Anstalt/BS darauf reagiert??


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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Re: Kurtaxe teilweise verfassungswidrig
#5: 04. März 2015, 11:23


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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

 
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