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Autor Thema: Kann GV person A verhaften?  (Gelesen 5541 mal)

H
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Kann GV person A verhaften?
Autor: 27. Februar 2015, 22:00
Person A hat Schiss das der Gv Person A verhaftet
Person A hat schon 3  Termine zur Vermögensauskunft nicht in Anspruch genommen
Person A hat diese Bescheide/Termine abgewehrt (Widerspruch)
Jetzt hat die Person gelesen das der Gv wenn der Bs 1500 vorschiesst den Zahlungsverweigerer verhaftet
Ob nun der Bs rechtsfähig ist oder nicht,ist Egal


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 23:32 von seppl«

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Re: Kann GV person A verhaften?
#1: 27. Februar 2015, 22:48
Was soll so etwas? Panikmache, was will PErson A damit erreichen.

Auch fehlt eine nachprüfbare Quelle für solche Aussagen.

Bei einer Forderung wie hoch? Unter 500,- € warum sollte das so passieren, dass entspricht keiner vernünftigen Logik oder wirtschaftlichem Denken.

Was da viel ehr passieren wird, ist, dass bei einer Forderung ab 500,- € Auskünfte bei anderen Behörden besorgt werden, um
a) eine Lohnpfändung
b) Rentenpfändung
c) direkte Kontopfändung
zu tätigen

zum Thema Haftbefehlt, gibt es hier bereits mehr als 1 Thema,

das ist ein ziviler Haftbefehl, sollte der BS also besser die LRA, weil wenn der BS das tun würde, naja das führt zu weit, beantragt, diese sobald der GV bei Person A vorspicht um diese entsprechend zu "bitten" sich in die nächste Vollzugsanstalt zu begeben, abgewendet werden kann durch eine sofortige Abgabe der "Vermögensauskunft".
Würde Person A, diese also in dem Moment abgeben, würde der Haftbefehl hin fällig.

Es ist bisher kein Fall dazu bekannt.

Person A wäre wahrscheinlich die erste.

Das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist


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H
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Re: Kann GV person A verhaften?
#2: 27. Februar 2015, 22:59
nein person A will keine panikmache betreiben
das wird gerade in einer anti gez facebook gruppe diskutiert
es wurde mehreren mitglieder mit verhaftungen gedroht
gez/gv konto von person a beträgt 455 euro


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K
  • Beiträge: 2.246
Re: Kann GV person A verhaften?
#3: 27. Februar 2015, 23:04
... anti gez facebook gruppe diskutiert
es wurde mehreren mitglieder mit verhaftungen gedroht
...
Quelle ?

ansonsten gilt: 8tung - in Yucca-Palmen gibt es Spinnen !

Danke und Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4.011
Re: Kann GV person A verhaften?
#4: 27. Februar 2015, 23:14
BITTE LESEN + ANSCHAUEN! und dochmal zur Aufklärung in der Gruppe posten ;)

Haftbefehl zur Erzwingungshaft wegen nicht abgegebener Vermögensauskunft
http://www.heckmann.net/haftbefehl-gerichtsvollzieher


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Re: Kann GV person A verhaften?
#5: 27. Februar 2015, 23:22
schlimm das der gv das so durchzieht obwohl es kein titel bzw keine rechtliche grundlage dafür gibt


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Re: Kann GV person A verhaften?
#6: 28. Februar 2015, 04:49
Durchlesen,seine Schlüsse draus ziehenund handeln:

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, - und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK): Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IP66 Art. 11 (Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte))
Land BRD
Unterzeichnung 16/9/1963
Ratifizierung 1/6/1968
Inkrafttreten 1/6/1968
Artikel 25 GG Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
----------------------------
Die Erzwingungshaft kann nur durch das zuständige Amtsgericht angeordnet werden, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.



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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

T
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Re: Kann GV person A verhaften?
#7: 28. Februar 2015, 17:32
Uiui, sehr gut ausgeführt im letzten Beitrag!
Ist jetzt keine Beratung, sondern rein fiktive Überlegungen. Noch dazu geben, dass die Gerichtsvollzieher seit (glaube März) 2013 jetzt nicht von Amtswegen, sondern "privat" als eigene Firma im Auftrag von z.B. BS unterwegs sind und deswegen für den selbst verbockten Mist auch selbst haften!

Deswegen würde eine fiktive Person XYZ beim Besuch des GV erstmal die Handykamera auf Film einstellen, das dem GV mitteilen und ihn bitten sich vorzustellen und den Grund für den Besuch mit allen relevanten Papieren vorzulegen. Wenn der GV muckt, dann das noch in die Kamera konstatieren und gemäß dem Hausrecht vom Grundstück/Haus/Wohnung verweisen. Auf die Erwiderung des GV, dass er nicht gefilmt werden möchte kann freundlich zur Wand gedreht weitergefilmt werden bzw. mitteilen, dass dieses Video nicht zum Veröffentlichen im Internet, sondern nur für den Staatsanwalt als Beweismittel verwendet werden kann, da gerade keine Zeugen dem Gespräch folgen können. Sonst steht es aus Aussage gegen Aussage und ein Richter wird eher dem GV glauben.

Und schlussendlich, wenn ich in meinem Treppenhaus Selfies (Foto/Video) machen möchte und der GV zufällig im Hintergrund steht, dann kann ich ja nichts dafür  :D


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Re: Kann GV person A verhaften?
#8: 28. Februar 2015, 20:35
Zitat: Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!Zitat Ende.
Mumpitz ... nicht Haft wegen Schulden sondern weil Vermögen nicht offenbart wird.. (Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wirken nicht auf die Person des Schuldners, sondern auf sein Vermögen ein....)
--------------------------------------------------------------------------------------------

auf den ergangenen Haftbefehl ( wenn er vom Gläubiger beantragt wird ....und daraufhin einer ausgestellt wird..) kann mit der Erinnerung ( Formfehler, kein Vollstreckungsgrund, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis ) reagiert werden.
Selbst wenn dieser vorliegt (Rechtsmittel ausgeschöpft....) wird der Vollstrecker sich nicht "den Arsch aufreissen"  und der fiktiven Person hinterhersprinten...der Aufwand für die ca 30 € ( für die Abnahme der EV) ist Ihm einfach zu groß. (-:
Die Taktik der GV..... Einschüchterung (funktioniert ganz gut ) und ahnungslose Klienten....
Wenn der GV es geschaft hat "dich einzuholen und zur JVA zu schleifen ....dann sollte man vermutlich EV abgeben oder zahlen.


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H
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Re: Kann GV person A verhaften?
#9: 28. Februar 2015, 21:23
quelle
So... Jetzt geh ich bald in den Knast „wink“-Emoticon Mal Spaß bei Seite... Was soll man dazu noch sagen? Ich glaube ich schreibe Ihr einen Brief und wünsch ihr die Pest an den Hals „tongue“-Emoticon... Jetzt muss ich erstmal Googln (Hinweis neue Dateiversion)...
Brief von GV Senf mit Haftandrohung.pdf
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person p Ich finde das ja genial....
welch Verwaltungsaufwand und welch Verwaltungskosten   
60 tsd Vollstreckungsaufträge monatlich, die HOFFENTLICH noch viel mehr werden !!!...Mehr anzeigen
Gestern um 21:06 · Gefällt mir · 4

person m Also die GEZ - Kassen sind mit über 7 Milliarden Euro pro Jahr gefüllt. In Unkosten stürzen die sich nicht. Aber dieser unnötige Verwaltungsaufwand sollte mal bald bekannt gegeben werden !!!
17 Std. · Bearbeitet · Gefällt mir · 2

person k GEZ......tochterfirmen haben imobilien/grundstücke etc.
14 Min · Gefällt mir


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