Was soll so etwas? Panikmache, was will PErson A damit erreichen.
Auch fehlt eine nachprüfbare Quelle für solche Aussagen.
Bei einer Forderung wie hoch? Unter 500,- € warum sollte das so passieren, dass entspricht keiner vernünftigen Logik oder wirtschaftlichem Denken.
Was da viel ehr passieren wird, ist, dass bei einer Forderung ab 500,- € Auskünfte bei anderen Behörden besorgt werden, um
a) eine Lohnpfändung
b) Rentenpfändung
c) direkte Kontopfändung
zu tätigen
zum Thema Haftbefehlt, gibt es hier bereits mehr als 1 Thema,
das ist ein ziviler Haftbefehl, sollte der BS also besser die LRA, weil wenn der BS das tun würde, naja das führt zu weit, beantragt, diese sobald der GV bei Person A vorspicht um diese entsprechend zu "bitten" sich in die nächste Vollzugsanstalt zu begeben, abgewendet werden kann durch eine sofortige Abgabe der "Vermögensauskunft".
Würde Person A, diese also in dem Moment abgeben, würde der Haftbefehl hin fällig.
Es ist bisher kein Fall dazu bekannt.
Person A wäre wahrscheinlich die erste.
Das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist