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Autor Thema: Beweispflicht gegenüber "Beitragsservice"  (Gelesen 1587 mal)

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Beweispflicht gegenüber "Beitragsservice"
Autor: 01. März 2015, 06:38
Guten Morgen/Abend liebe Standhafte,

Hypothetischer Jemand wüsste gerne eure Meinung zu folgender hypothetischen Situation:
Jemand wohnt seit längerer Zeit gez-unangemeldet in einer Wohneinheit - vermutlich als WG einstufbar - in der seit Kürzerem Anderer zahlt und Andere - seit der Anmeldung über seine Nummer - keine neuen bzw. zusätzlichen Forderungen mehr verbuchen. Da Jemand schon längere Zeit dort wohnt als Anderer und Andere, Jemand sich nicht sicher ist, ob Jemand für die gesamte Wohnzeit Zahlungen nachweisen könnte(/müsste?), fragt sich Jemand, was Jemand klugerweise nun täte, wäre eine Widerspruchsfrist im Ablaufen begriffen. Jemand hat sehr geringes Einkommen seit längerer Zeit und hat sich noch nie an die GEZ gewand.
Traurigerweise sieht sich Jemand nicht im Stande bis zum Ende standhaft zu bleiben.

Jemand wird...:

a) ...weiterhin schweigen und hoffen.
b) ...sich auf zahlenden Anderer berufen (und sich mit der Beitragsnummer anmelden).
c) ...versuchen eine nachträgliche Befreiung wegen Härtefalls zu beantragen.
d) ...b(ohne Anmeldung?)+c.
e) ...?.

Herzlichste Grüße,

W


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2015, 02:34 von Bürger«

 
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