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Autor Thema: Vier Klagen gegen den Rundfunkbeitrag - Netto, A.T.U und Conrad Electronic  (Gelesen 41229 mal)

P
  • Beiträge: 1.171
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich denke, daß die Klagen der Firmen nichts berwirken werden. Allein der kleine Bürger kann hier helfen, denn der kann mit Verstößen gegen das Grundrecht etc. begründen. Die einzige Chance der großen Firmen besteht darin, zusammenzuhalten und komplett zu verweigern. Wenn endlich mal alle an einem Strang ziehen würden, dann würde sich in diesem Land auch mal etwas bewegen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn die großen Firmen die kleinen Bürger bei ihren Klagen unterstützen würden.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.385
Allein der kleine Bürger kann hier helfen, denn der kann mit Verstößen gegen das Grundrecht etc. begründen.
Ist nicht richtig; mehr als der einzelne Bürger können Firmen mit dem Wettbewerbsrecht argumentieren, unter das der Rundfunk europarechtlich fällt.

Und, übrigens, welche Verstöße gegen Grundrechte?

Es hat genau einen Verstoß gegen das Grundgesetz, wenn man gewillt ist, die europarechtliche Aussage dessen zu beachten, was die Definition einer Steuer ist; dazu muß man aber Europarecht mit in die Klage einbauen. Solange das kein Kläger tut, werden sich die nationalen Gerichte trotz ihrer europarechtlichen Mitwirkungspflichten nur wenig darum scheren, was das vorrangige Europarecht hier so will.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck

Bei dem ARD-Bericht über die Drogeriekette Rossmann, welche ebenfalls gegen die Betriebsstättenabgabe klagt, konnte man noch an einen Zufall glauben.

Negativer Bericht über die Drogeriekette Rossmann in der ARD
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10785.msg73829.html#msg73829

Aber dann stoße ich heute morgen beim Durchzappen auf folgenden Bericht:

Das System Netto

http://programm.tagesschau24.de/tv/betrifft%3A-Das-System-Netto/2015-02-15/eid_2872114044582309?day=
http://programm.ard.de/?sendung=2872114044582309



Mit mehr als 60.000 Mitarbeitern in Deutschland und 4.000 Filialen ist Netto die Nummer drei unter den deutschen Discountern. Dabei verfolgt Netto ein besonderes Konzept: Das Unternehmen aus der Nähe von Regensburg bietet ein größeres Sortiment an, als seine Mitkonkurrenten, und das mit Markenartikeln, und - ganz entscheidend ist - es drückt zunehmend seine Personalkosten. Extrem lange Arbeitszeiten sind keine Seltenheit.

Darüber hinaus beschäftigt Netto Lehrlinge und Praktikanten, die ihr Gehalt über einen Bildungsträger bzw. die Bundesagentur für Arbeit bekommen. Natürlich bekommen sie keinen Tariflohn, sondern einen Zuschuss zwischen 200 und 350 Euro im Monat. Das heißt: Sie leisten Überstunden ohne Ende, schmeißen teilweise sogar den Laden alleine, bekommen ihr Geld aber vom Steuerzahler. Das Sozialsystem finanziert also einen Teil der Beschäftigten, dem Unternehmen kosten diese nichts. Frühkapitalistische Methoden, mit denen der Discounter gut wettbewerbsfähig sein kann.

"betrifft" berichtet über das "System Netto" in Form einer Reporterreise. Betroffene erzählen teilweise anonym, weitgehend aber offen ihre Erlebnisse. Fazit: Der Steuerzahler subventioniert in mehrfacher Hinsicht das System Netto, das sich so in eine günstige wettbewerbspolitische Position bringt.

Die journalistischen Filme zeigen Entwicklungen auf, beziehen Standpunkt, liefern Analysen und erzählen Geschichten einzelner Menschen emotional nah am Zuschauer.



"...emotional nah am Zuschauer..." - ist das neutrale Berichterstattung?

Der Beitrag wurde 2014 produziert, aber schon im Juni 2013 "recherchiert"
https://www.facebook.com/NeulichBeiNetto/posts/520227211372016
- weiß jemand, wann Netto die Klage eingereicht hat?

Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?



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Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

A
  • Beiträge: 38
Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?

Der ÖRR wird dem Publikum über seine zwangsvollstreckten Opfer nicht berichten. Die Täter beim ÖRR sind der Meinung, dieses Thema habe keine hinreichende Relevanz für die Öffentlichkeit. Dafür setzen sie einen Schwerpunkt bei der Berichterstattung über den Karneval. Höhepunkt dieser Berichterstattung ist traditionell die jährliche Liverübertragung der Volksverblödung aus Mainz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 03:40 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Die einzige Chance der großen Firmen besteht darin, zusammenzuhalten und komplett zu verweigern.
Genau darin besteht noch ein enormes Potential der doppelten Abzocke durch diese völlig unsinnige Betriebsstättenabgabe die breite Stirn zu bieten.
Sobald sich eine Firma dazu entschließen könnte , würde das vielleicht schon den entscheidenden Anstoß für andere bereits stark dazu tendierenden Firmen geben , sich dem anzuschließen.
Genauso wie das hier über das Forum und die vielen Einzelkämpfer im kleinen schon sehr gut funktioniert ,
kann das im größeren Stil über Firmen doch nur noch erfolgreicher werden.
Was hindert eine Firma eigentlich konkret daran den direkten Weg des Boykotts zu gehen ?
Eine Verweigerung der Zahlung mit dem Ansinnen der Konfrontation hätte auf jeden Fall erst mal den größeren gewünschten Effekt und würde auch besser die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen.
Bisher gehen die Firmen brav den vorgesehenen Rechtsweg und machen sich zum Spielball ominöser Rechtsprechung. Nur eine solang wie nur möglich hinausgezögerte Zahlung hat den erforderlichen Biss und
stellt die andere Seite unter verstärkte Bedrängnis und die Gefahr erhöhter öffentlicher Aufmerksamkeit und vermehrter Beachtung ihres schändlichen Tuns.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 03:39 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

a

abzocke1

Wann berichtet die ARD über "Das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk"?

gar nicht die sägen doch nicht den Ast ab auf dem sie sitzen ,
oder die Hand die Sie füttert ,
da kann man mal sehen wie das mit den Rundfunk Staatsvertrag gehandhabt wird ,das ist Zensor weil die ÖR im TV darüber nicht Berichten , TV Zensur kennt man eignelich nur
aus Ländern wo ein Diktator herrscht und wo es  keine Demokratie gibt .
im TV hatte mal einer der Privat Sender darüber berichtet das war glaube  ich SAT 1 oder RTL im Jahr 2004 kann auch 2005 gewesen sein


ich bekomme hier im Forum stehts Kopfschmerzen die Beträge sind schwer zu lesen und einfach viel zu lang und sehr unübersichtlich, so was wenig Computer interessierte  arge  Probleme gekommen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2015, 01:28 von abzocke1«

R
  • Beiträge: 1.126
...

ich bekomme hier im Forum stehts Kopfschmerzen die Beträge sind schwer zu lesen und einfach viel zu lang und sehr unübersichtlich, so was wenig Computer interessierte  arge  Probleme gekommen


Die Themen sind  halt zu komplex als dass man sie mit zwei drei Worten einfach abbügeln kann.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

G

Gast

Das ist wohl wahr.

Erschwerend, aber verständlicher- und erfreulicherweise, kommt der große Ansturm von neuen Usern die auf den Boykott aufmerksam werden hinzu. Diese neuen User stellen häufig bereits mehrfach abgehandelte Fragen, teils in nicht dafür vorgesehenen Themen - was aber auch nachvollziehbar ist, da schließlich niemandem eine gewisse strukturierte Verinnerlichung der ÖR-Problematik angeboren ist. Gut, dass es hier die vielen fleißigen Moderatoren gibt, die uns - wenn nötig - in die Schranken weisen.  :police:

Als grobe Leitlinie sollte dennoch gelten (und da möchte ich unseren User 'volkuhl' aus einem anderen Thread zitieren):

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.


 >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D >:D 8) :o >:D >:D >:D


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