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Autor Thema: Auf Festsetzungsbescheid reagieren?  (Gelesen 1401 mal)

S
  • Beiträge: 6
Auf Festsetzungsbescheid reagieren?
Autor: 27. Februar 2015, 11:11
Hallo,

Person A hat vor 3 Wochen einen Festsetzungsbescheid erhalten. Bisher hat Person A alle Bettelbriefe, Drohungen, Zwangsanmeldungen und angeblich vereinbarte Ratenzahlungen regelkonform ignoriert :D

Der Festsetzungsbescheid wurde normal mit der Post, also nicht per Einschreiben, zugesendet. Soll Person A darauf überhaupt reagieren und einen Widerspruch verfassen (Material hat Person A genügend, aber wozu unnötig sinnlos wertvolle Lebenszeit verschwenden?!) oder auch diesen Brief ignorieren?

Person A hat dazu schon rumgesucht und Widersprüchliches gefunden. Mal heißt es, man solle darauf reagieren und einen Widerspruch verfassen, mal heißt es, man solle es solange ignorieren, bis die *** einen Brief per Einschreiben zusendet?

Viele Grüße
Snoopy

***Edit "Bürger":
Bitte auf die Wortwahl achten. Danke.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 15:46 von Bürger«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Auf Festsetzungsbescheid reagieren?
#1: 27. Februar 2015, 15:07
Zitat
... mal heißt es, man solle es solange ignorieren, bis die *** einen Brief per Einschreiben zusendet?

Das ist eine Ente. Somit ist das Widersprüchliche geklärt. Ich würde Person A empfehlen eine Widerspruch regelkonform einzulegen. Auch wenn Person A sich damit in eine Schlage von vielen zehntausenden Beitragsschuldner einreiht. Das muss erst einmal vom Beitragsservice bearbeitet werden. Und wenn die Schlage vom Beitragsservice zum Verwaltungsgericht abwandert, haben die ÖRR und ihre politischen Fürsprecher ein Problem. Also sollte Person A standhaft sein und sich nicht von den Einschüchterungsversuchen der mafiösen Organisation beeindrucken lassen.



Edit "Bürger":
Da dies eine allgemeine Anfrage ist, die schon mehrfach ausgiebig im Forum behandelt ist, bleibt zur Vermeidung von Mehrfachdiskussionen und somit zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Bitte unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Februar 2015, 15:50 von Bürger«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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