Hallo liebe Mitstreiter,
ich frage mich folgendes;
Da ist ein Gläubiger, der eine Zwangsvollstreckung einleitet, aber gar nicht weiß, ob die Bescheide die ihn zu Zwangsvollstreckung befugen, dem Schuldner überhaupt zugegangen sind.
Könnte unter diesen Vorraussetzungen möglicherweise eine Straftat vorliegen ?
Müsste der angebliche Gläubiger nicht vorher versucht haben, den Titel nachweislich zugestellt zu haben ?
Jedes Finanzamt zieht eine mögliche Zwangsvollstreckung sofort zurück, wenn der Schulder behauptet, den Bescheid nicht bekommen zu haben. (und stellt ihn dann nochmal per PZU zu).
Nur dieser BS meint, man müsse von einer Zustellung ausgehen, und treibt lustig munter seine Spielchen mit uns weiter.
Macht es vielleicht Sinn, wenn man plötzlich von einer Zwangsvollstreckung gegen sich erfährt, ohne das ein Titel zugestellt wurde, die zuständige Staatsanwaltschaft mal zu informieren ?
Grüße
Adonis