Ich schieb das mal wieder nach oben, da das das ist, was Person Y momentan beschäftigt. Person Y hat zwar nicht selbst geklagt, aber ein etwas älterer fiktiver Bekannter von Person Y, der kein Internet hat, für den Person Y hier im Forum aber schon länger unterwegs ist. Das Verfahren in erster Instanz wurde in Koblenz vor kurzem verloren, aber der Bekannte von Person Y möchte gerne weitergehen, hätte also bis Anfang Februar Zeit, Einspruch einzulegen, und dann noch vier weitere Wochen, um die Begründung vorzulegen. Person Y hat schon unendlich viele Stunden damit verbracht, hier zu lesen und hofft nun, keine Frage zu stellen, die schon längst geklärt ist.
1. Ab wann braucht man in der zweiten Instanz einen Anwalt? Schon für die Begründung?
2. Kann man auch einen Antrag auf Fristverlängerung für die Begründung beantragen?
3. Kann man zusammen mit dem Widerspruch auch nochmal einen Antrag auf ein Ruhenlassen stellen? (Das hat der Bekannte von Person Y zwar vorher schon mal gemacht, es wurde jedoch einfach ohne großen Kommentar vom Gericht abgelehnt)