... sich die nationale Behörde mit der Auslegung europäischen Rechts irrte und der Europäische Gerichtshof eine andere Entscheidung traf.
http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/06c002_de.pdfZur Sache C-2/06 mit Rückgriff auf C-453/00
Der Gerichtshof klärt die Bedingungen, unter denen eine bestandskräftige nationale Verwaltungsentscheidung nach einem Urteil des Gerichtshofes überprüft werden muss.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;