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Autor Thema: Bestandskräftige Verwaltungsentscheidung muß überprüft werden, wenn .  (Gelesen 1268 mal)

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... sich die nationale Behörde mit der Auslegung europäischen Rechts irrte und der Europäische Gerichtshof eine andere Entscheidung traf.

http://ec.europa.eu/dgs/legal_service/arrets/06c002_de.pdf

Zur Sache C-2/06 mit Rückgriff auf C-453/00

Zitat
Der Gerichtshof klärt die Bedingungen, unter denen eine bestandskräftige nationale Verwaltungsentscheidung nach einem Urteil des Gerichtshofes überprüft werden muss.


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