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Autor Thema: 1. Bescheid in gelbem Brief  (Gelesen 3651 mal)

A
  • Beiträge: 36
1. Bescheid in gelbem Brief
Autor: 30. Juni 2016, 11:57
Hallo Leute.

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Bisheriger zeitlicher Ablauf:
Infobriefe ignoriert.
Bescheide zur Post zurück. (Empfänger unbekannt)
Vollstreckungsankündigung der Gemeindekasse widersprochen.
Briefe von Creditreform zur Post zurück. (Empfänger unbekannt)
----------------------------------------------------------------------------------

Jetzt hat Affe X einen Festsetzungsbescheid als Förmliche Zustellung (gelber Brief) bekommen.
Damit hat die Vogel-Strauß-Taktik ein Ende und Affe X muss dem Inhalt bzw. der Form widersprechen.
Vielleicht könnt ihr dem Affen X ja helfen, welchen Fehlern widersprochen werden könnte.

Sind folgende Einwände noch aktuell und trifft dies hier zu? (siehe Anhang)
Zitat
Unverändert bleiben außerdem weitere formale Fragwürdigkeiten wie z.B.
- nicht zweifelsfreie Erkennbarkeit des Gläubigers
- fehlende Bezeichnung dessen Rechtsform ("Anstalt des öffentlichen Rechts")
- Säumniszuschlag auf den Erstbescheid/ Anfangsbescheid

Also wenn dies der 1. offiziell zugestellte Bescheid ist, ist der Affe sehr verwirrt,
da er vorher nicht über Rückstände informiert wurde.
Darf hier schon ein Säumniszuschlag erhoben werden?
Wie kommt der Gesamtbetrag zustande und wieso ist dieser nicht im Kontoauszug detailliert aufgeschlüsselt.
Auch der Gesamtbetrag enthält auf jeden Fall schon einige Säumniszuschläge.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Affenmensch


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A
  • Beiträge: 36
Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#1: 14. Juli 2016, 12:04
Hallo!

In Kürze muss der Widerspruch raus. :(
Bin dankbar für jede Hilfe.

Affenmensch


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n
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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#2: 14. Juli 2016, 13:15
Zitat
Ebenfalls könnte bei enger werdender Frist ggf. vorerst ein weitestgehend unbegründeter Widerspruch fristwahrend und nachweislich (z.B. per unterschriebenem FAX vorab incl. Sendeprotokoll) eingelegt werden - unter Ankündigung einer "ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz"- ggf. ergänzt um die Bitte der Mitteilung einer dafür gewährten Bearbeitungsfrist...
...damit wäre der Ball eigentlich erst mal wieder "zurückgegeben"
aus
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Beispiel fuer Widerspruch:
Noch ein Widerspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12102.msg81360.html#msg81360




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g
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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#3: 14. Juli 2016, 15:41

- nicht zweifelsfreie Erkennbarkeit des Gläubigers

Wie kommt der Gesamtbetrag zustande und wieso ist dieser nicht im Kontoauszug detailliert aufgeschlüsselt.   

Es ist wohl davon auszugehen, dass das Schreiben vom BS kommt. Wie sollte es auch anders sein.
In dem Falle wendet sich Mr.X direkt an die LRA und in Kopie an den BS rein zur Information.

Die Beträge ermittelt ein Computersystem, welches nicht unterscheiden kann und daher immer nur eine Gesamtsumme ausgibt. Das prüft Niemand.
Du hast es mit einer Maschine zu tun.


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Z
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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#4: 15. Juli 2016, 10:20
Im übrigen ist es völlig latte, welche Argumente im Widerspruchsverfahren vorgebracht werden, wäre ja interessant zu erfahren, was der Automat für einen Textbaustein herausgibt, wenn man schriebe, man fände den Intendanten unsympathisch...

Da man generell den Eindruck hat, daß die Argumente weder gelesen, noch substantiell im irgendwann mal folgenden Widerspruchsbescheid ausgeräumt werden, halte ich eine größere Zeitinvestition in das Widerspruchsverfahren für Verschwendung.
Man tippere also seine Argumente gegen den Festsetzungsbescheid zusammen oder kopiere sich ein paar Anregungen zusammen, die irgendwie nach einem zusammenhängenden Text aussehen, vergesse nicht das Wort Widerspruch und erwähne den ursprünglichen Festsetzungsbescheid, gegen den man diesen einlege, vergesse nicht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu stellen (eigentlich das Allerwichtigste dabei) und fertig ist.

Wer den Klageweg so beschreiten möchte/muß, daß er vorrangig erstmal Zeit gewinnt, bis das System ÖRR politisch oder juristisch bezwungen ist, der kann schonmal eine Klageschrift entwerfen oder eine der vielen Anregungsvorlagen für sich verfeinern und laufend ergänzen und im Klagefall nochmals auf die aktuelle Situation abklopfen.


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#5: 15. Juli 2016, 10:50
Ich stimme allen zu.

Wiederspruch kann vollig banal sein.
Wenn du Klagen willst dann haste den Kopf auf jeden Fall voll, das Budget für Kosten steigt je höher du in der Inszanz klagen kannst.

Erste Instanz kosten rund 160 € bemessen am Streitwert/ Schulden dort wird man meistens abgewiesen, auch wegen mangelnden Zuständigkeitsbereich (EU-Recht und so).
Falls gute Klage vorhanden, kann man auch in die Zweite Instanz klagen mit Anwalt (+ Anwaltskosten). Da man aber gegen ein Landesgesetz ist muss man vermutlich ganz nach oben.
Es sei denn die Verwaltungsakte haben grobe Fehler dass diese nichtig wären. Dennoch geht das Spiel danach weiter.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

n
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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#6: 15. Juli 2016, 13:29
Wenn man gut ist, wird die Klage ruhend gestellt.
Das haben einige hier schon erreicht und ist das beste was man in der 1.Instanz erreichen kann.
Der Einsatz ist gering(bis 500Eur Bescheid): 105Eur Gericht und 20 Eur Auslagenpauschale für die LRA.
Der Erfahrungsgewinn über unsere Gerichte und Demokratie ist unbezahlbar.
Kann ich jedem nur empfehlen.


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#7: 18. Juli 2016, 18:32
Vielen Dank für die Antworten.

Ergibt es irgendeinen Sinn, beim Widerspruch eine Befreiung wegen Härtefall zu verlangen?
(Einkommen unterhalb des Existenzminimums bei gleichzeitigem Wohngeldbezug)
Oder Ist dies nur sinnlose Mühe?


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#8: 18. Juli 2016, 20:01
Zitat
Ergibt es irgendeinen Sinn, beim Widerspruch eine Befreiung wegen Härtefall zu verlangen?
Das macht sehr viel Sinn!
Bzw an der Rundfunkanstalt muss innerhalb von 2 Monaten ein Antrag auf Befreiung eingehen.
Nur dann kann man vom Bescheid befreit werden. Geht der Antrag später ein, wir der Bescheid gültig und
muss bezahlt werden - trotz Befreiung!!.
(Also auf keinen Fall die Frist verpassen!!! Und Fax/Einschreibenbeleg gut aufheben)
Der Antrag wird wahrscheinlich abgeleht, wie die RAnst. die Prüfung an die Sozialämter ausgelagert haben.

Aber das Schöne ist: Die Klage auf Befreiung ist Gerichtskostenfrei!!


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#9: 18. Juli 2016, 20:24
Da Affe x ja erst jetzt den 1. offiziellen gelben Bescheid bekommen hat und vorher keine Kenntnis hatte,
läuft die 2-Monats-Frist ab Empfang dieses Bescheids?
Auch für eine rückwirkende Befreiung ab 2013???
Oder sind die Jahre 2013 bis heute eh verloren?


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#10: 18. Juli 2016, 21:26
So wie ich das verstehe muss man sich gegen den Bescheid wehren.
(was mich wundert ist, dass nicht gleich die ganze Summe als Bescheid ausgestellt wurde, weil über 500 Eur kann das Konto gepfändet werden)

Mein Schwager würde wahrscheinlich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen mit vielen
Seiten hier aus dem Forum kopiert, und in der Mitte auf seinen Geringverdienst hinweisen.

Innehrhalb der 2-Monatsfrist muss der Antrag auf Befreiung eingehen, sonst wird der Bescheid wirksam (steht so im RBStV).
Das Spiel mit der Rundfunkanstalt heisst Antrag einreichen, Ablehnung von der RA, Widerspruch einlegen, ablehnenden Widerspruchsbescheid bekommen,
dagegen dann Klage einreichen.

Spielverderber holen sich beim Sozialamt einen Befreiungsbescheid und scheiden damit dann gleich aus (gehen sie nicht über Los und zahlen sie keine 17.98Euro ...).
Wer gerne spielt, aber das Risiko scheut, besorgt sich den Befreiungsbescheid geht aber trotzdem vor Gericht und zieht den Joker erst wenn die Verhandlung aus
irgend welchen Grüünden doch nicht den gewünschten Verlauf nimmt.
Sag mein Schwager.


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Re: 1. Bescheid in gelbem Brief
#11: 18. Juli 2016, 22:28
(was mich wundert ist, dass nicht gleich die ganze Summe als Bescheid ausgestellt wurde, weil über 500 Eur kann das Konto gepfändet werden)
Wie im Bescheid steht, wurden für die Rückstände bereits die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
Der damaligen Vollstreckungsankündigung wurde bei der Samtgemeindekasse widersprochen und mit Erinnerung gedroht.

Spielverderber holen sich beim Sozialamt einen Befreiungsbescheid und scheiden damit dann gleich aus (gehen sie nicht über Los und zahlen sie keine 17.98Euro ...).
Der Affe bekommt kein Hartz4, weil anzurechnendes "Vermögen" :o vorhanden ist.
Damit scheidet der Befreiungsbescheid ebenso aus, falls bei diesem auch das Vermögen geprüft wird.



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