Im übrigen ist es völlig latte, welche Argumente im Widerspruchsverfahren vorgebracht werden, wäre ja interessant zu erfahren, was der Automat für einen Textbaustein herausgibt, wenn man schriebe, man fände den Intendanten unsympathisch...
Da man generell den Eindruck hat, daß die Argumente weder gelesen, noch substantiell im irgendwann mal folgenden Widerspruchsbescheid ausgeräumt werden, halte ich eine größere Zeitinvestition in das Widerspruchsverfahren für Verschwendung.
Man tippere also seine Argumente gegen den Festsetzungsbescheid zusammen oder kopiere sich ein paar Anregungen zusammen, die irgendwie nach einem zusammenhängenden Text aussehen, vergesse nicht das Wort Widerspruch und erwähne den ursprünglichen Festsetzungsbescheid, gegen den man diesen einlege, vergesse nicht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung zu stellen (eigentlich das Allerwichtigste dabei) und fertig ist.
Wer den Klageweg so beschreiten möchte/muß, daß er vorrangig erstmal Zeit gewinnt, bis das System ÖRR politisch oder juristisch bezwungen ist, der kann schonmal eine Klageschrift entwerfen oder eine der vielen Anregungsvorlagen für sich verfeinern und laufend ergänzen und im Klagefall nochmals auf die aktuelle Situation abklopfen.