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Autor Thema: Zweiter Festsetzungsbescheid / eingeleitete Zwangsvollstreckung  (Gelesen 7833 mal)

D
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Grüß Gott,

Person A von hier hat diese Woche den zweiten Festsetzungsbescheid erhalten. Gegen den ersten von Dezember 2014 hat sie Widerspruch eingelegt.

Ein Widerspruchsbescheid ist bei Person A bisher nicht eingegangen - weder für die Widersprüche gegen die Gebühren-/Beitragsbescheide aus den Vorvormonaten noch für den jetzt vorletzten Festsetzungsbescheid aus Dez. 2014. Mit dem jetzt aktuellen Feststetzungsbescheid wird behautptet:

Zitat
Für Rückstände, die bereits mit vorangegangenen Bescheiden festgesetzt wurden, haben wir am 02.01.2015 die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.

Person A ist mächtig irritiert - einerseits über immer noch aussetehenden Widerspruchsbescheide, andererseits über die eingeleitete Zwangsvollstreckung. Das wirkt auf mich neu bzw. anders als die bisher hier dokumentierten Fälle bzw. habe ich diesen ansonsten übersehen.

Fragen:
Wenn ich den Thread "Eilrechtsschutz - Fallstricke" richtig verstehe, ist es JETZT noch zu früh, den Eilrechtsschutz zu beantragen, korrekt?
Ich habe keine Erfahrungsberichte gesehen bzw. diese übersehen in Sachen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - gibt es da was, und wäre es nicht vielleicht doch ratsam, diese schon zu beantragen?

Und, btw., gab es hier nicht irgendwo einen Brainstorming-Thread, in dem über potenziell juristisch wirksame Stichwörter frei philosophiert werden konnte? Mir schwirren da ein paar unausgereifte Ansätze im Kopf herum; da läse ich gerne nach, ob die a) schon diskutiert wurden, b) mit welchem Ergebnis oder c) stellte sie im negativen Fall gerne zur Diskussion.


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  • Cry for Justice
Person A ist mächtig irritiert - einerseits über immer noch aussetehenden Widerspruchsbescheide, andererseits über die eingeleitete Zwangsvollstreckung. Das wirkt auf mich neu bzw. anders als die bisher hier dokumentierten Fälle bzw. habe ich diesen ansonsten übersehen.
So neu ist diese Konstellation nicht , sondern scheint vielmehr gängige Praxis zu sein.
Widersprüche erst mal ignorieren und mit der Tagesordnung fortfahren , so als wäre niemals ein Widerspruch eingegangen. Davon muss man sich aber nicht unbedingt irritieren lassen , denn Verunsicherung und gezieltes fürdummverkaufen ist fester Bestandteil in derem "System".
Eine andere Person hat in einem solchen Fall nach Erhalt der bevorstehenden Zwangsvollstreckung den GV über den tatsächlichen Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt , mit der klaren Ansage dass man sich diesen Dummfug nicht gefallen lässt.
Seitdem ist schon lange Ruhe....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 21:16 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

Q
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Eine andere Person hat in einem solchen Fall nach Erhalt der bevorstehenden Zwangsvollstreckung den GV über den tatsächlichen Stand der Dinge in Kenntnis gesetzt , mit der klaren Ansage dass man sich diesen Dummfug nicht gefallen lässt.
Seitdem ist schon lange Ruhe....

?? Was ist GV ??

Hätte die andere Person Lust, das Schreiben, mit dem diese Kenntnissetzung erfolgte, summarisch mitzuteilen?

XYZ erhielt den Gebühren-/Beitragsbescheid mit Datum 01.08.2014 am 14.08.2014.
Betreffend Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2014.
XYZ legte Widerspruch ein.
Siehe hier.
Widerspruchsbescheid gab es bis heute nicht, stattdessen drei von diesen "informellen" Schreiben, also: Quatsch.

Der erste Festsetzungsbescheid traf mit Datum 02.01.2015 am 16.01.2015 ein.
Betreffend Zeitraum 01.04.2014 bis 30.09.2014.
XYZ wird dagegen, so einigermaßen fristgerecht, Widerspruch einlegen.
So steht es in diesem und anderen Beiträgen.

Der zweite Festsetzungsbescheid traf mit Datum 02.02.2015 heute ein.
Das war ja mal richtig schnell, heißt das, dass die jetzt endlich was in die Gänge kriegen wollen?
Also, ich habe hier bisher keinen Hinweis gefunden, dass jemand einen vierten Bescheid erhalten hätte   ;D
Dieser zweite betreffend Zeitraum 01.10.2014 bis 31.12.2014.
XYZ wird auch dagegen, so einigermaßen fristgerecht, Widerspruch einlegen.

Dafür lässt sich der Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid mit nur einigen Änderungen recyclen.
Neuigkeiten in diesem Schreiben wird XYZ sich sparen, es ist ja eh nur eine Formsache.

Wenn XYZ all die hier gelesenen Beiträge richtig kapiert hat, ist dieser Weg OK.

An kreativen zusätzlichen Lösungen wäre XYZ aber sehr interessiert.

Schönes Wochenend!
Quietus


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Mit "GV" ist in diesem Fall der "Gerichtsvollzieher" gemeint.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dass Zwangsvollstreckungen versucht werden, ohne dass bisherige Widersprüche mit einem rechtskräftigen, klagefähigen WiderspruchsBESCHEID beschieden wurden, ist nun wirklich nichts neues und im Forum mehrfach zu finden.

Einfach mal die Suchfunktion des Forums füttern mit Wortkombinationen wie "Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid", "Zwangsvollstreckung trotz Widerspruch" o.ä.

Zu all dem siehe bitte u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Wichtig könnte mitunter sein, ob mit den bisherigen Widersprüchen jeweils auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde...


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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D
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So, ich antworte hier noch einmal, ich bin mir nicht sicher, ob das in der Systematik korrekt ist:

Das Bremer Finanzamt hat Person A geschrieben; die Zwangsvollstreckung wird darin angekündigt (siehe Anlage - ich hoffe, keine erforderliche Schwärzung vergessen zu haben)
Person A ist sich nicht sicher, ob das jetzt schon der Verfahrensschritt ist, in dem der Eilrechtsschutz zu beantragen ist. Das Schreiben wirkt so knapp im Vergleich zu den anderen Beispielen, etwa vom MDR. Schadet es, diesen Schritt schon zu gehen oder ist es sogar schon Pflicht?

Relativ sicher - das Verfahren hat mit überhaupt nichts Ähnlichkeit, was jemals an der HfÖV gelehrt wurde - bin ich, dass Gläubiger und Absender nicht korrekt dargestellt sind. Liege ich damit wenigstens richtig?

Auf jeden Fall hat Person A dem FA Bremen-Nord mal ein Fax gesendet mit der Mitteilung, dass es noch offene Widerspruchsverfahren gibt, drei an der Zahl. Kann ja nicht schaden.

Die nächsten Tage/nächste Woche wollte ich dann die bremischen Bescheide noch zur Verfügung stellen, die mE. noch fehlen, jedenfalls habe ich sie nicht gesehen; wenns doof läuft, dann kann es auch noch eine Woche länger dauern. Kann ich die selber hochladen oder werden die "zentral" vom Team hochgeladen und gepflegt?


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K
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Moin moin,

erstmal zum einlesen:  http://bremen.beck.de/?bcid=Y-100-G-brgvg-name-inh

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 3.999
PersonX betrachtet mal einen fiktiven Fall

Person A habe erhalten:
Bescheid 1 als Gebühren-/Beitragsbescheid 01.08.2014 am 14.08.2014
Zeitraum 1: 01.01.2013 bis 31.03.2014
Bescheid 2 als Festsetzungsbescheid 02.01.2015 am 16.01.2015
Zeitraum 2: 01.04.2014 bis 30.09.2014

PersonX kann soweit im fiktiven Fall keine Lücke im Zeitraum 1 bis Zeitraum 2 erkennen, falls die Daten im fiktiven Fall stimmen, versteht PersonX nicht, warum auf einem fiktiven Vollstreckungsbescheid eines Finanzamtes etwas von einem Bescheid Datum 04.07.2014 auf einer Seite 2 bei Mahnzeiträume und dort die Datumsangaben 01.01.2013 bis 30.06.14 (01/1306/14) stehen könnte.

Bitte mal die fiktive Geschichte in den Datumsangaben prüfen.
Falls die alle richtig seien, dann fehlt wahrscheinlich ein Bescheid welcher da überhaupt vollstreckt werden soll, so sieht es auf den ersten Blick aus.
Scheinbar habe die Vollstreckung nichts mit Bescheiden zu tun, welchen wiedersprochen wurde.

Fall B: Es könnte eine gut gemachte Fälschung sein, also schon mal das fiktive Schreiben von einem Finanzamt geprüft ob die Kontodaten fiktiv sind?

Falls die Datumsangaben richtig sind, und jeweils eine Kopie des Widerspruchs vorhanden ist bei einer Person A, dann wäre
die wahrscheinlich sinnvollste Option, direkt zu einem fiktiven Finazamt zu gehen und dort Einsicht zu nehmen und zu prüfen was genau auf dem Ersuchen steht und zu erklären, dass Person A diesbezüglich keinen Bescheid erhalten habe, die Voraussetzung also fehlt, wenn dort für Bescheid auch nur 04.07.2014 steht.

Dazu gibt es hier im Forum bereits auch ein Thema unter den Links oben vom @Bürger, welches so Muster auch für die Vollstreckung durch ein Finanzamt hat. Person A wäre hier zudem in der Position, dass ja Bescheide vorliegend seien.

PersonX würde diese entsprechend mit hinbringen zu dem Amt, damit die/der Finanzamtmitarbeiter auch gleich sehen kann, dass da ein Fehler sein muss, bzw. dass wenn der Zeitraum vollständig ist anhand der Bescheide, welche vorhanden sind, die Daten nicht mit der Vollstreckung übereinstimmen. Pro Wohnung sollte aber maximal ein Betrag gefordert werden dürfen. Normal müsste der Mitarbeiter das zur Prüfung zurück geben, denn möglicherweise liegt ja auch ein Fehler "Zahlendreher" beim Beitragsservice vor.

hier Antwort 20 -> genauer Punkt A)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

das wäre bei fehlen dieses Bescheids aus Sicht von PersonX zutreffend



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2015, 23:19 von PersonX«

K
  • Beiträge: 2.243
Schönen guten Abend,

Kurt hat PersonX's Ansichten dem Cousin eines Onkels mitgeteilt; der bittet zu fragen:

Warum soll in diesem fiktiven Fall überhaupt auf irgendetwas eingegangen, vorgezeigt, hinterfragt werden ?

Da steht doch als allererstes die Frage im Raum: WER ist denn überhaupt der "Gläubiger" bzw. wo ist das AHE/Vollstreckungsersuchen > ist dieses formell korrekt !!!??
Als zweites wäre zu klären ob in Bremen die Hilfsbüttel(FA) zur Prüfung des AHE gezwungen werden können und es bei (berechtigten?) Zweifeln an die ersuchende Stelle zurückgeben oder ob da erst vollstreckt und dann gefragt/geklärt wird  8)
...
Deshalb der link > http://bremen.beck.de/?bcid=Y-100-G-brgvg-name-inh

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 3.237
In einem oben genannten fiktiven Fall steht geschrieben:
Gläubiger ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Das ist ja schon nicht möglich, Gläubiger können nur die Rundfunkanstalten sein.

Weiter im Text steht: Rundfunkbeitrag / -gebühren
Das ist nicht eindeutig, weil:
Muss man für den Rundfunkbeitrag Gebühren bezahlen?
Oder werden gar vom Rundfunkbeitrag Gebühren abgezogen?
Oder müssen Rundfunkbeiträge und Gebühren bezahlt werden?

Des Weiteren fehlt das Fälligkeitsdatum.

Diesen Wisch sollte das Finanzamt mal gründlich durchlesen und mit den entsprechenden Fragen zurück zum Absender schicken, wer immer das auch sein mag.


Da diese Ankündigung der Zwangsvollstreckung nicht formvollendet ist, hier noch gleich mein Angebot zum Thema Pfändung beweglicher Habe: Ich würde Fallobst anbieten!

Ansonsten würde ich Nr. 3 ankreuzen: Der Betrag wurde nicht entrichtet, weil die entsprechenden Verwaltungsakte fehlen oder nicht zugestellt wurden. Ohne Verwaltungsakt ist es nicht möglich, seine Rechte wahrzunehmen. Direkt verweisen auf folgendes Urteil aus Schleswig-Holstein vom 05.02.2015:
http://www.file-upload.net/download-10303694/Beschluss-VG-Schleswig-Holstein.pdf.html


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Option 3 ist gut, wenn Person A aber Pech hat ist es ein übereifriges Finanzamt, und diese könnten ohne groß zu zögern auch das Konto zu machen, ob das zunächst rechtens sei oder nicht.
Das wäre in dem Moment sehr blöd für Person A, zudem auch, falls das zudem völlig unberechtig wäre. Den Ärger damit hätte Person A ja in so einem Fall dennoch.
Eine Kontosperre ist immer mit arger Rennerei verbunden.
Schon um so einem Fall vorzubeugen würde PersonX persönlich vorsprechen, das Schreiben also das Ersuchen des Gläubigers vor Ort anschauen.

Und dann möglicherweise direkt Option 3 vor Ort tätigen. Dann hätte eine Person A auch sofort eine Rückmeldung.
Die verlinkten Urteile könnte Person A auch ausdrucken und dabei haben, sicher ist sicher.


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