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Autor Thema: Ähnlich - doch nicht "gleich"?  (Gelesen 2649 mal)

D
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Ähnlich - doch nicht "gleich"?
Autor: 18. Februar 2015, 11:20
Auszug aus dem Artikel:  "Nach der Klage der Bundesregierung wegen einer EU-Entscheidung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die EU-Kommission Standhaftigkeit angekündigt. "Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Brüssel. Es geht um einen von Deutschland angestrengten Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um ein Gesetz aus dem Jahr 2012, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt."

Was das EEG vor 2012 mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat?  Meiner Meinung nach viel, denn bei beidem handelt es sich um die Umsetzung von (staatlichen) Maßnahmen, deren zweckdienliche Finanzierung dem Bürger jeweils per Gesetz auferlegt wurde, was wiederum einer staatlichen Beihilfe gleichkommt.  Während jedoch das EEG im Jahre 2013 eine notwendige Reform erfuhr, wird beim Rundfunkbeitrag wissentlich und willentlich darauf verzichtet.

Der Unterschied besteht darin, dass das alte teilnehmerbezogene Modell zur Finanzierung des ÖRR durch die Kommission noch als eine "erlaubte" staatliche "Alt-"Beihilfe angesehen wurde.  Wir erinnern uns, dass ein Verfahren diesbezüglich unter Auflagen eingestellt wurde.

Wie sieht es aber nun mit dem Zwangsbeitrag zur Alimentierung des ÖRR seit 2013 aus, der nach dem neuesten Gutachten aus dem BMF ökonomisch eine Steuer darstellt?  De facto stellt die Finanzierung des ÖRR seit 2013 bzw. deren Umstellung von der Teilnahme-Basis auf das jetzige Zwangs-System welches auf "Wohnraum" beruht, sehr wohl eine Neu-Regelung der Finanzierung des ÖRR dar, welcher aufgrund seines steuerähnlichen Charakters einer staatlichen Subvention gleichkommt.

Aus dem Artikel zitiert:  "Generell sind Subventionen in der EU verboten. Bei Entscheidungen darüber prüft die EU-Kommission, ob es sich um Staatshilfen handelt, und dann gegebenenfalls, ob diese als Ausnahmen rechtmäßig sind."

Den Artikel findet ihr übrigens hier:    https://de.nachrichten.yahoo.com/eu-kommission-will-entscheidung-eeg-gericht-verteidigen-105404056.html

Fazit:  der ÖRR hat sich in seiner unersättlichen Gier nach dem Geld der Bürger das eigene Grab geschaufelt.  Nun wird es Zeit, dass da eine dicke Beton-Platte drüber kommt damit man vor diesem Dreck endlich wieder seine Ruhe hat!


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R
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Re: Ähnlich - doch nicht "gleich"?
#1: 18. Februar 2015, 13:05
...
Fazit:  der ÖRR hat sich in seiner unersättlichen Gier nach dem Geld der Bürger das eigene Grab geschaufelt.  Nun wird es Zeit, dass da eine dicke Beton-Platte drüber kommt damit man vor diesem Dreck endlich wieder seine Ruhe hat!

Das sehe ich auch so. Die hätten besser die Füße still und den Ball flach gehalten.

Zu Deinen anderen Ausführungen gebe ich Dir auch recht. Sie reden ja selbst immer von einem "Paradigmenwechsel". Also wurde doch wohl nach eigenem Bekunden eine massive Änderung vorgenommen. Und das kann nicht mehr ungeprüft als Rundfunkfinanzierung im allgemeinen Sinne durchgehen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 7.315
Re: Ähnlich - doch nicht "gleich"?
#2: 18. Februar 2015, 15:28
Wie sieht es aber nun mit dem Zwangsbeitrag zur Alimentierung des ÖRR seit 2013 aus, der nach dem neuesten Gutachten aus dem BMF ökonomisch eine Steuer darstellt?
Es ist nichts anderes, wie im Europathema bereits mehrfach eingestellt. Siehe C-337/06 ab Rz. 41, (sorry, wenn ich immer wieder damit komme), wo eindeutig europarechtlich definiert ist, was eine "Finanzierung durch den Staat" bzw. eine "staatliche Beihilfe" ausmacht. Eine Steuer ist jeder aus einer Zahlungspflicht generierte Betrag, der nicht auf einer Vereinbarung zwischen Zahlungsverpflichtetem und Zahlungsempfänger, (hier: Verbraucher und Rundfunkanstalt), beruht. Nur weil sich das Urteil auf die "Rundfunkgebühr" bezog und der Prozess einen anderen Inhalt hatte, heißt es nicht, daß die europarechtlichen Aussagen jetzt eine andere wären, da im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag lediglich festgehalten ist, daß in allen darauf aufbauenden Rundfunk***staatsverträgen die Worte "Rundfunkgebühr" gegen "Rundfunkbeitrag" ausgetauscht werden. Auch dieser Rundfunkbeitrag beruht mangels anderer, wesentlicher Änderungen weiterhin auf keiner Vereinbarung zwischen Verbraucher und Rundfunkanstalt und ist damit ebenso eine "staatliche Beihilfe". Staatliche Beihilfen aber dürfen, so sie zulässig sind, 10% der Kosten nicht übersteigen, ab 10% gelten sie als Überkompensierung bzw. als unzulässige staatliche Beihilfe. Siehe auch die Dokumente der EU-Kommission zum damaligen, später eingestellten Rundfunk-Beihilfeverfahren.


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M
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Re: Ähnlich - doch nicht "gleich"?
#3: 18. Februar 2015, 17:38
"Nach der Klage der Bundesregierung wegen einer EU-Entscheidung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die EU-Kommission Standhaftigkeit angekündigt. "Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Brüssel. Es geht um einen von Deutschland angestrengten Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um ein Gesetz aus dem Jahr 2012, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt."

Wieso klagt die Regierung? Sie sollte verklagt werden, siehe:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12542.msg84626.html#msg84626

http://et-energie-online.de/Zukunftsfragen/tabid/63/NewsId/378/Die-Zukunft-der-EEGUmlage--weiter-auf-verfassungswidrigen-Wegen.aspx


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