Auszug aus dem Artikel: "Nach der Klage der Bundesregierung wegen einer EU-Entscheidung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die EU-Kommission Standhaftigkeit angekündigt. "Die Kommission wird ihre Beihilfe-Entscheidung zum EEG 2012 vor Gericht verteidigen", erklärte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Brüssel. Es geht um einen von Deutschland angestrengten Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um ein Gesetz aus dem Jahr 2012, das die Förderung erneuerbarer Energien regelt."
Was das EEG vor 2012 mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat? Meiner Meinung nach viel, denn bei beidem handelt es sich um die Umsetzung von (staatlichen) Maßnahmen, deren zweckdienliche Finanzierung dem Bürger jeweils per Gesetz auferlegt wurde, was wiederum einer staatlichen Beihilfe gleichkommt. Während jedoch das EEG im Jahre 2013 eine notwendige Reform erfuhr, wird beim Rundfunkbeitrag wissentlich und willentlich darauf verzichtet.
Der Unterschied besteht darin, dass das alte
teilnehmerbezogene Modell zur Finanzierung des ÖRR durch die Kommission noch als eine "erlaubte" staatliche "Alt-"Beihilfe angesehen wurde. Wir erinnern uns, dass ein Verfahren diesbezüglich unter Auflagen eingestellt wurde.
Wie sieht es aber nun mit dem Zwangsbeitrag zur Alimentierung des ÖRR seit 2013 aus, der nach dem neuesten Gutachten aus dem BMF ökonomisch eine Steuer darstellt? De facto stellt die Finanzierung des ÖRR seit 2013 bzw. deren Umstellung von der Teilnahme-Basis auf das jetzige Zwangs-System welches auf "Wohnraum" beruht, sehr wohl eine Neu-Regelung der Finanzierung des ÖRR dar, welcher aufgrund seines steuerähnlichen Charakters einer staatlichen Subvention gleichkommt.
Aus dem Artikel zitiert: "
Generell sind Subventionen in der EU verboten. Bei Entscheidungen darüber prüft die EU-Kommission, ob es sich um Staatshilfen handelt, und dann gegebenenfalls, ob diese als Ausnahmen rechtmäßig sind."
Den Artikel findet ihr übrigens hier:
https://de.nachrichten.yahoo.com/eu-kommission-will-entscheidung-eeg-gericht-verteidigen-105404056.htmlFazit: der ÖRR hat sich in seiner unersättlichen Gier nach dem Geld der Bürger das eigene Grab geschaufelt. Nun wird es Zeit, dass da eine dicke Beton-Platte drüber kommt damit man vor diesem Dreck endlich wieder seine Ruhe hat!
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.
(Rosa Luxemburg)