Meine persönliche Meinung:
Von einem Text einer Präambel auf ein verbindliches Recht zu schließen und dieses dann ohne tiefergehende Argumentation alleinig als Begründung anzuführen - hier also die Erwähnung von "Wettbewerb" in einer Präambel als "eindeutige Aussage" zu interpretieren und mit "ich brauche nicht zu zahlen" und "kann mir einen Anbieter aussuchen" gleichzusetzen - halte ich (gelinde ausgedrückt) für kühn.
Präambelhttps://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel[...] Sie dienen heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken durch ihre Urheber und geben den jeweiligen „Basiskonsens“ wieder. [...]
Eine Präambel ist also nicht mit einem ins Gesetz gegossenen Paragraphen zu verwechseln.Sich allein darauf darauf zu berufen, dürfte meines Erachtens keinerlei Rechtswirkung entfalten...
...sondern allenfalls den Charakter einer Art "Auslegungshilfe" haben.
Ein darin formulierter "Konsens" mag als Indiz gelten, jedoch würde dieses ledigliche Indiz dann wohl durchaus noch mit Gesetzen und Paragraphen zu unterfüttern sein.
Die Ansätze der Argumentation mögen verständlich sein...
...allein die Argumentation mit einer Präambel dürfte aber wenig hilfreich sein.
Themen wie "Wettbewerb", "Wettbewerbsverzerrung", "Kartellrecht", "freie Medienwahl" ("Anbieterwahl") usw. sind im Forum in vielen Facetten behandelt.
Die Präambel dürfte lediglich ggf. bei der einen oder anderen Auslegung herangezogen werden.
Im Übrigen lohnt es sich vielleicht auch, die Präambel einmal komplett zu lesen...
Präambel
Dieser Staatsvertrag enthält grundlegende Regelungen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk in einem dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschlands. Er trägt der europäischen Entwicklung des Rundfunks Rechnung.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk und privater Rundfunk sind der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. Beide Rundfunksysteme müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen.
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen Staatsvertrag, vor allem aber durch weitere Regelungen und Förderungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland, soll die Herstellung neuer europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt werden.
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Formen von Rundfunk. Seine finanziellen Grundlagen einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern.
Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher Hinsicht, ermöglicht. Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen erschlossen werden. Sie sollen dabei ihre über Satelliten ausgestrahlten Fernsehprogramme unter Berücksichtigung lokaler und regionaler Beiträge nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts zusätzlich über verfügbare terrestrische Fernsehfrequenzen verbreiten können, die bundesweit, auch im Hinblick auf neue Fernsehveranstalter, möglichst gleichgewichtig aufgeteilt werden sollen.
Die Vereinigung Deutschlands und die fortschreitende Entwicklung des dualen Rundfunksystems machen es erforderlich, die bisherige Frequenzaufteilung und -nutzung umfassend zu überprüfen. Alle Länder erklären ihre Absicht, festgestellte Doppel- oder Mehrfachversorgungen abzubauen, um zusätzliche Übertragungsmöglichkeiten für private Veranstalter, auch für den Westschienenveranstalter, zu gewinnen.
Den Landesmedienanstalten obliegt es, unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung privater Veranstalter und der besseren Durchsetzbarkeit von Entscheidungen verstärkt zusammenzuarbeiten.
Edit "Bürger":
Thread musste zwischenzeitlich geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Die Prüfung und Moderierung dieses Threads hat sich als äußerst aufwändig gestaltet und ist auch nur noch bedingt möglich gewesen, aufgrund der leider wenig disziplinierten Beitragserstellung des Thread-Starters - und auch dessen zwischenzeitliche Torpedierung der Moderatorenarbeit und damit auch des Forums - trotz mehrfacher Hinweise.
Zwei binnen Tagesfrist zum gleichen Thema erstellte Beiträge mit faktisch gleichem Sinngehalt mussten zusammengeführt werden. Doppelpostings sind gem. Foren-Regeln aus nachvollziehbaren Gründen der Übersicht nicht vorgesehen!
Die nicht belegten, sondern suggestiven, irreführenden und damit mindestens tendenziell täuschenden Thread-Betreffs
"Staatvertrag sagt eindeutig ich brauche nicht Zahlen,Musterschreiben und Idee" und
"der erste der in Deutschland keine GEZ mehr bezahlt ?"
wurden in diesem Zuge geändert auf einen nicht suggestiven, den Sachverhalt aber knapp zusammenfassenden Betreff
"Rundfunkstaatsvertrag-Präambel: Rundfunk & Wettbewerb? Auswahl d. Anbieters?"
Suggestive Headlines, die im Wesentlichen nur steile Thesen verbreiten, jedoch nicht halten, was sie versprechen und somit lediglich Klickzahlen generieren, sind im Forum nicht vorgesehen!
Im Eingangs-Beitrag wurden ein paar grundlegende Schreibfehler korrigiert und zudem zum Verständnis essenzielle Informationen/ Quellenangaben ergänzt.
Danke für das Verständnis und die Geduld - und verbunden mit der
Bitte an alle, die Moderatorenarbeit, das Forum und damit auch die Sache ansich konstruktiv zu unterstützen.