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Autor Thema: Was ist ein Verwaltungsakt?  (Gelesen 4456 mal)

B
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Was ist ein Verwaltungsakt?
Autor: 16. Januar 2015, 18:16
Moinmoin!

Person A hat Zahlungsaufforderungen von 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' bekommen.
Person A hat gelesen, daß weder ARD noch ZDF noch Deutschlandradio noch Beitragsservice (sondern nur die Landesrundfunkanstalten MDR, NDR, SWR, WDR usw.) Behörden sind.  Kann das wer bestätigen? Wie kann man das rausfinden?
Person A hat gelesen, daß es auch sein kann, daß sogar irgendwelchen Firmen oder Privatpersonen hoheitliche Rechte übertragen sind (wie z.B. Schlotfegern) und diese daher Verwaltungsakte erlassen können. Wie kann man rausfinden, ob man es mit jemandem zu tun hat, der Verwaltungsakte erlassen kann? Wie kann man ihn von jemandem unterscheiden, der dieses nur vorzutäuschen versucht?
Person A vermutet: Wenn 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' keine Behörde und auch sonst nicht irgendwie mit hoheitlichen Rechten versehen ist, kann von dort kein Verwaltungsakt kommen. - Einwände?
Person A hat gelesen, daß jegliche Aufforderung durch eine Behörde einen Verwaltungsakt darstellt (und daß - im Falle von mündlichen Verwaltungsakten - der davon Betroffene diese in schriftlicher Form verlangen kann). Da nun hier im Forum massiv von Verwaltungsakten die Rede ist (wenn diese auch oft als fehlerhaft oder nichtig eingestuft werden), impliziert das ja, daß 'ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice' eine Behörde ist oder sonstwie hoheitliche Rechte besitzt. Die Kernfrage dieses Themas soll darum sein, was es dafür für Belege gibt.

Gruß, Breitband


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Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#1: 16. Januar 2015, 18:48
Möglicherweise ist zumindest die LRA dazu ermächtigt worden:

Zitat von: RBStV
§ 10
Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. Ersuchen um Vollstreckungshilfe gegen Beitragsschuldner, deren Wohnsitz oder Sitz in anderen Ländern liegt, können von der zuständigen Landesrundfunkanstalt unmittelbar an die für den Wohnsitz oder den Sitz des Beitragsschuldners zuständige Vollstreckungsbehörde gerichtet werden.


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T
  • Beiträge: 268
Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#2: 16. Januar 2015, 20:39
Es wurde das hier bereits im anderen Thread gepostet:

Zitat
Beim Beurteilen der Verwaltungsakte (=Bescheid und Widerspruchsbescheid) hat einer anonymen Person diese Erklärung mit Beispielen sehr geholfen. Wurde ja auch für Studenten geschaffen  ;D
http://www.ja-aktuell.de/root/img/pool/verschiedenes/lb_lysander_ja_11-2012.pdf

So wie das ein anonymer Laie verstehen könnte, ist ein schwerer nicht heilbarer Formfehler festzustellen, wenn die erlassende Behörde nicht erkennbar ist und damit der Bescheid nichtig wird. Für diesen Zeitraum dürfen keine Forderungen gelten. Allerdings wird die Anstalt einen neuen ausstellen können, doch dem muss erneut widersprochen werden usw. bis der Widerspruchsbescheid kommt.

Hat der "Ard Zdf Deutschlandradio Beitragsservice" geschrieben, dass er im Namen von XY-Rundfunkanstalt diesen Verwaltungsakt erlassen hat?? Wo ist die rechtliche Basis für das Erstellen?

Das Versenden des Bescheides=Verwaltungsakt ist doch etwas anderes als Vollstreckungshilfe oder nicht? Ein Gerichtsvollzieher ist nur der "Eintreiber", die erlassende Behörde z.B. bei Steuersachen wäre das Finanzamt. So kann man das auch hier betrachten mit dem BS(Hilfe) und Anstalt(Behörde=Körperschaft). Aber vielleicht kann das jemand widerlegen.


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D

David Lee

Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#3: 08. März 2015, 20:05
Hallo,

Person D hängt sich hier mal an.

Person D hat von der zuständigen Rundfunkanstalt einen Widerspruchsbescheid erhalten. Aus Sicht von Person D ist das ein rechtsgültiger Verwaltungsakt gegen den mit Klage vorgegangen werden kann. Richtig?

In diesem Zusammenhang wäre es für Person D wichtig zu wissen, ob dieser Verwaltungsakt gleichzeitig gesamtheitlich Bestandteil der Klage wird.

Hintergrund: Person D geht davon aus, dass nur Argumentationspunkte aus der Klage relevant sind. Nicht aber Argumentationspunkte aus dem Widerspruch. Das VG möchte nämlich Argumentationspunkte aus dem Widerspruch von D zu einem eigenen Verfahren machen.

Danke & Gruß


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K
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Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#4: 08. März 2015, 20:11
halb OT: Könnte David Lee Person D dazu bewegen den Widerspruchsbescheid (vor allem wegen den Unterschriften  >:D ) an Kurt .> bs_unterschrift@web.de zu senden? Würde der Sache dienen/weiterhelfen  8)

Gruß
Kurt - der keine Briefmarken sondern LRA?-Unterschriften sammelt  ;)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 3.238
Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#5: 09. März 2015, 13:16
Hintergrund: Person D geht davon aus, dass nur Argumentationspunkte aus der Klage relevant sind. Nicht aber Argumentationspunkte aus dem Widerspruch. Das VG möchte nämlich Argumentationspunkte aus dem Widerspruch von D zu einem eigenen Verfahren machen.
Welche Punkte sollen zu einem eigenen Verfahren gemacht werden? Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung §80(5)VwGo bekommt immer ein eigenes Verfahren, kostet 58,50 Euro. Ansonsten gibt es noch eine Verfahrenstrennung, wenn Grundrechtsverstösse in der Klage mit einem Streitwert von 5000 Euro beanschlagt werden. Das Kostet über 400 Euro.
Es sind nur Argumente aus der Klage für das Gericht relevant.


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D

David Lee

Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#6: 10. März 2015, 09:19
Hallo, es geht um $80 VwGO.

Ausgangssituation:
Ein Zwangsvollstreckungsverfahren wurde gegen Person D bisher (noch) nicht eingeleitet.
D hat bis 2013 noch nie Beiträge bezahlt, da befreit.
Forderungen ab 2013 durch den BS wurden von D selbstverständlich nicht bezahlt.

Person D hat in ihrem Widerspruch prophylaktisch Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Dies wurde im Widerspruchsbescheid durch den SWR mit folgender Begründung abgelehnt:

Zitat:
Nach §80 Abs 4 Satz 3 VwGO soll die Aussetzung bei öffentlichen Abgaben und Kosten erfolgen, wenn ernstliche ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für den Abgaben- oder Kostenpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Ein ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide besteht aus vorgenannten Gründen nicht.

Jetzt der entscheidende Punkt:
Person D hat in ihrer Klageschrift keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Nach Ansicht von Person D ist ein Widerspruchsbescheid der Rundfunkanstalt ein rechtsgültiger Verwaltungsakt. Somit wurde der Antrag durch Verwaltungsakt abgelehnt (unabhängig ob die Begründung zutrifft, oder nicht).

Damit kann der Antrag aus Sicht von Person D nicht Bestandteil des weiteren Verfahrens / der Klage sein, sondern ist ggf. erneut zu stellen sobald tatsächlich eine Vollstreckung droht.

Richtig, oder falsch? Bitte mit Begründung. ;)

Danke & Grüße


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E

El

  • Beiträge: 132
Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#7: 10. März 2015, 12:22
Wenn die Vollziehung für Person A eine krasse wirtschaftliche Härte bedeutet, zum Beispiel, weil die Einnahmen zu gering sind, ist das auf jeden Fall ein Grund für die Aussetzung der Vollstreckung, denkt Person B. Person A müsste das allerdings auch so begründen. Das ist die persönliche Meinung von Person B und stellt keine Rechtsberatung dar.


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D

David Lee

Re: Was ist ein Verwaltungsakt?
#8: 11. März 2015, 10:38
Hallo,

das war aber nicht die Fragestellung. ;)

Die Frage ist, ob mit der Ablehnung des Eilrechtsschutzes per Verwaltungsakt durch die Rundfunkanstalt der Antrag rechtsgültig abgelehnt wurde und so nicht automatisch Teil der Klage werden kann (Person D hat in der Klage ja keinen Eilrechtsschutzantrag gestellt).

Oder anders formuliert: Person D möchte den tatsächlichen Antrag auf Eilrechtsschutz erst stellen wenn die Rundfunkanstalt mit einer konkreten Zwangsvollstreckung droht.

Danke & Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2015, 10:49 von David Lee«

 
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