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Autor Thema: Nach Hauptwohnsitz Ummeldung Antwortbogen an Zweitwohnsitz bekommen  (Gelesen 1554 mal)

B
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Hallo miteinanderer,

nehmen wir mal folgenden, rein hypothetischen Fall an:
Person X hat Ausbildungsbedingt einen Zweitwohnsitz seit September 2013 (zu diesem Zeitpunkt noch keine 18 Jahre alt). Beitragsservice hat sich auch nie gemeldet, als diese 18 wurde.

Nun zieht Person X um. Hauptwohnsitz nicht mehr bei den Eltern, sondern eigene Wohnung. Zweitwohnsitz besteht allerdings noch bis ende diesen Monats.

Jetzt bekommt Person X an den Haupt- und Zweitwohnsitz den Antwortbogen zugesandt. Beide Schreiben tragen das gleiche Datum, also Daten vom Meldeamt bekommen. Nun geht es der Person aber nicht darum am Hauptwohnsitz nicht zu zahlen (möchte diese aber evtl. nur unter Vorbehalt tun), sondern möchte nicht ca. 2 1/2 Jahre für die Zweitwohnung nach zahlen.

Nun ein paar Fragen:
-Brief am Zweitwohnsitz könnte ja nicht angekommen sein, bekommt der Beitragsservice bei Abmeldung des Zweitwohnsitzes den Hauptwohnsitz als "Umzugsadresse" bzw. Nachsendeadresse mitgeteilt? Ein Nachsendeauftrag wird nicht erteilt (Deutsche Post).
-Welches Datum bekam der Beitragsservice als Einzugsdatum mitgeteilt? Was wäre wenn nur die gewünschte Zahlungsweise mitgeteilt werden würde und kein "Einzugsdatum"?
-Wie schnell Antwortet der Beitragsservice überhaupt? Angenommen X füllt den Antwortbogen aus, am Briefkasten steht aber am 30.4.2017 kein Name mehr dran. Ist X verpflichtet die neue Adresse mitzuteilen? Sie, die Person hat dann ja noch keine Beitragsnummer.

Für den Hauptwohnsitz:
Wie ist am besten bei einer gewünschten Zahlung unter Vorbehalt vorzugehen?

Edit: Was ist wenn der Antwortbogen nicht unterschrieben wird?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2017, 18:03 von Beitragszahler?!«

L
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Edit: Was ist wenn der Antwortbogen nicht unterschrieben wird?
Die wichtigste Frage also vergessen  :laugh:
Auf alles, wo auf der Rückseite nicht das Wort Rechtsbehelfsbelehrung steht, muss und sollte nicht geantwortet werden!
Im Fall, ich bekäme Post von irgendeiner Firma, mit der ich noch nie etwas zu tun gehabt habe, mit der ich nichts zu tun haben will und die ohne Rechtsgrundlage (also ein Brief mit einer Rechtsbehelfsbelehrung) Geld von mir haben will, würde ich ja auch nicht zahlen oder meine Daten bestätigen?!

Zum Lesen: Ablaufschema im Unterbereich Widerspruchs-/Klagebegründungen

Wenn denn Person X natürlich für den neuen Hauptwohnsitz zahlen möchte (und nein, niemand wird Geld zurückerstatten, was  unter Vorbehalt bezahlt wurde...), dann füllt Person X den Fragebogen wahrheitsgemäß aus und darf dann auch für die Zeit ab Januar 2013 den Zweitwohnsitz nachzahlen. Und zwar bis zum Datum des Auszugs, denn bezahlt wird nicht pro Person, sondern pro Wohnung!
In meinen fiktiven Streitfällen haben die Protagonisten immer erst bis zum Gebühren-/Beitrags-/Festsetzungsbescheid gewartet, denn erst damit hat man als Rundfunkbeitragsopfer überhaupt erst das Papier, das festlegt, wofür und wieviel man zahlen muss. Ohne diesen Wisch könnte der Beitragsservice in zwei Jahren wieder kommen und behaupten, man hätte noch nicht GEZahlt...


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Edit: Was ist wenn der Antwortbogen nicht unterschrieben wird?
Die wichtigste Frage also vergessen  :laugh:
Auf alles, wo auf der Rückseite nicht das Wort Rechtsbehelfsbelehrung steht, muss und sollte nicht geantwortet werden!
Im Fall, ich bekäme Post von irgendeiner Firma, mit der ich noch nie etwas zu tun gehabt habe, mit der ich nichts zu tun haben will und die ohne Rechtsgrundlage (also ein Brief mit einer Rechtsbehelfsbelehrung) Geld von mir haben will, würde ich ja auch nicht zahlen oder meine Daten bestätigen?!

Zum Lesen: Ablaufschema im Unterbereich Widerspruchs-/Klagebegründungen

Wenn denn Person X natürlich für den neuen Hauptwohnsitz zahlen möchte (und nein, niemand wird Geld zurückerstatten, was  unter Vorbehalt bezahlt wurde...), dann füllt Person X den Fragebogen wahrheitsgemäß aus und darf dann auch für die Zeit ab Januar 2013 den Zweitwohnsitz nachzahlen. Und zwar bis zum Datum des Auszugs, denn bezahlt wird nicht pro Person, sondern pro Wohnung!
In meinen fiktiven Streitfällen haben die Protagonisten immer erst bis zum Gebühren-/Beitrags-/Festsetzungsbescheid gewartet, denn erst damit hat man als Rundfunkbeitragsopfer überhaupt erst das Papier, das festlegt, wofür und wieviel man zahlen muss. Ohne diesen Wisch könnte der Beitragsservice in zwei Jahren wieder kommen und behaupten, man hätte noch nicht GEZahlt...
Mal doof gefragt, sind denn die Briefe wirklich angekommen?  :angel:


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