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Autor Thema: Festsetzungsbescheid SWR (8/14-1/15) > neuerdings über 6 Monate...?  (Gelesen 2030 mal)

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r66

  • Beiträge: 100
Hallo,

Person A hat gerade einen weiteren Festsetzungsbescheid vom SWR bekommen.
Dieser mahnt die Beiträge für den Zeitraum 8/14 bis 1/15 an.

Ist das neu, dass sie jetzt über 6 Monate gehen und dass sie jetzt so "schnell" kommen?

Danke & Grüße
r66


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2015, 01:58 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zur Beantwortung dieser Frage fehlt eine genauere Aufschlüsselung des bisherigen fiktiven Schriftverkehrs.

Und "neue Tendenzen" könnten ohnehin erst ausgemacht werden, wenn solcherlei fiktive Fälle neuerdings gehäuft auftreten und hier und anderswo dokumentiert werden würden.


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s
  • Beiträge: 229
  • Weg mit der Zwangsabgabe
Die Zeiträume der Festsetzungsbescheide scheinen ziemlich willkürlich zu sein. Person X erhielt im August 2014 einen ersten über 6 Monate (1 - 6/2013) und im Nov. 2014 einen zweiten über 15 Monate (7/2013 – 9/2014). Diesen wurde immer widersprochen; seither vorläufig nichts mehr.


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r66

  • Beiträge: 100
Okay, Person A, für die die Rundfunkbeitragsplicht erst im November 2013 begann (davor Aufenthalt im Ausland), hatte die ersten beiden über jeweils 3 Monate bekommen und widersprochen.


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