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Autor Thema: GEZ-Forderung trotz BAföG  (Gelesen 16333 mal)

P
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Re: GEZ-Forderung trotz BAföG
#30: 07. Februar 2015, 17:12
Ein Cousin meines Nachbarn meint Person H solle doch mal persönlich dort vorstellig werden und mit dem Vollstreckungsbeamten reden; keine Angst - die beissen nicht - die bellen nur  ;D

Hallo Kurt,

vielen Dank für den hilfreichen Auszug - dann wäre das Amtsgericht ja doch tatsächlich außen vor.

Ob ein persönliches Vorsprechen hilfreich ist, bezweifelt Person H allerdings. Immerhin gab es bereits 3 Telefonate (eines mit dem zuständigen Vollstreckungsbeamten, zwei mit der Sachbearbeiterin). In allen Gesprächen wurde mitgeteilt, dass es keine Rechtsmittel gibt. Person H bezweifelt, dass man ihr im persönlichen Gespräch etwas anderes mitteilen wird.


Wenn es allerdings wirklich keine Rechtsmittel gibt, ist ernsthaft an den Gesetzen in diesem Lande zu zweifeln. Ich kann doch die Entscheidung darüber, ob eine Vollstreckung durchgeführt wird, nicht in die Hände des Gläubigers legen. Der wird doch in jedem Fall auf einer Vollstreckung beharren. Was aber, wenn der vermeintliche Schuldner anderer Meinung ist, die Vollstreckung zu Recht anzweifelt? Da befindet er sich in einer Sackgasse, aus der es scheinbar nur einen Weg gibt: Zahlen. Wo ist da in rechtlicher Hinsicht der Hebel, den man ansetzen kann? Man muss doch beide Seiten anhören! Ich kann schließlich auch keine Behauptungen aufstellen, dass ich von Person XYZ Geld bekomme, die dann nicht einmal in der Sache geprüft werden.

Ok, Person H wird sicherlich im Nachhinein klagen können. Wer aber entschädigt ihr, dass sie in dieser Zeit nicht über ihr Geld verfügen kann? Mal abgesehen davon, dass der Ausgang einer solchen Klage recht ungewiss ist und sie als (ehemaliger) BAföG-Empfänger sicher nicht in der Lage ist, Kosten hierfür zu tragen, die den eigentlichen Betrag um ein Vielfaches übersteigen. Auch die Zeit, die Person H dann wieder aufwenden muss, steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag, um den es geht.

Ergo ist diese Gesetzeslage ein Freibrief für den BS, munter zahlreiche Kleinbeträge eintreiben zu können, ohne dass man irgendetwas (lohnenswertes) dagegen tun kann. Bravo.

Sorry, dass ich mich hier so auskotze, aber das konterkariert gerade mein Verständnis eines Rechtssystems...


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Re: GEZ-Forderung trotz BAföG
#31: 07. Februar 2015, 18:54
Sorry, aber ganz so schlimm ist unser Rechtsstaat auch wieder nicht. Es gab die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen, gegen einen Widerspruchsbescheid kann geklagt werden. Wenn dann ein Richter die Klage abweist, war immerhin ein Richter beteiligt. Und in Verfassungsfragen ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Die Verwaltungsgerichte können nicht gegen den Zwangsbeitrag entscheiden, aber bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die Klage zumeist ruhend gestellt.
Hier im Forum wurde immer die oben genannte Vorgehensweise mit Widerspruch und Klage empfohlen. Die ersten Klagen gegen den RBStV wurden verloren, aber inzwischen wurden die Klagebegründungen verfeinert, so dass die Verwaltungsgerichte oftmals die Klagen ruhend stellen. Die Kosten der Klage und aller weiteren Kosten sind niedriger als ein Jahresabo bei unserem öffentlich rechtlichen Karnevalsverein, somit sind die Kosten nicht wirklich das Hindernis. Wer versucht hat, ganz ohne Unkosten aus der Nummer rauszukommen, hat sich verzockt, war ein netter Versuch, aber dafür kann das Rechtssystem auch nichts. Da hat der Karnevalsverein vorgesorgt, jeder wird an den Kosten beteiligt, in irgendeiner Form.


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Re: GEZ-Forderung trotz BAföG
#32: 08. Februar 2015, 15:19
Ok, ich mag in dem Post etwas selektiv vorgegangen sein. Die von Dir sowie in diesem Forum geschilderten Möglichkeiten sollte man würdigen, sie beziehen sich allerdings auf den Umgang mit aktuellen und künftigen Forderungen.

Was mich aber in der hier geschilderten Situation aufregt, ist, dass Person H laut Kommune und BS nur zwei Möglichkeiten hat: Zahlen oder pfänden lassen. Und das kann es m.E. nicht sein.


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Re: GEZ-Forderung trotz BAföG
#33: 08. Februar 2015, 19:48
Es gibt durchaus ein Rechtsmittel gegen die Vollstreckung.
Wenn man glaubt, dass die Kommune nicht vollstrecken darf, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, muss man vorm Verwaltungsgericht dagegen klagen.


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