Ein Cousin meines Nachbarn meint Person H solle doch mal persönlich dort vorstellig werden und mit dem Vollstreckungsbeamten reden; keine Angst - die beissen nicht - die bellen nur
Hallo Kurt,
vielen Dank für den hilfreichen Auszug - dann wäre das Amtsgericht ja doch tatsächlich außen vor.
Ob ein persönliches Vorsprechen hilfreich ist, bezweifelt Person H allerdings. Immerhin gab es bereits 3 Telefonate (eines mit dem zuständigen Vollstreckungsbeamten, zwei mit der Sachbearbeiterin). In allen Gesprächen wurde mitgeteilt, dass es keine Rechtsmittel gibt. Person H bezweifelt, dass man ihr im persönlichen Gespräch etwas anderes mitteilen wird.
Wenn es allerdings wirklich keine Rechtsmittel gibt, ist ernsthaft an den Gesetzen in diesem Lande zu zweifeln. Ich kann doch die Entscheidung darüber, ob eine Vollstreckung durchgeführt wird, nicht in die Hände des Gläubigers legen. Der wird doch in jedem Fall auf einer Vollstreckung beharren. Was aber, wenn der vermeintliche Schuldner anderer Meinung ist, die Vollstreckung zu Recht anzweifelt? Da befindet er sich in einer Sackgasse, aus der es scheinbar nur einen Weg gibt: Zahlen. Wo ist da in rechtlicher Hinsicht der Hebel, den man ansetzen kann? Man muss doch beide Seiten anhören! Ich kann schließlich auch keine Behauptungen aufstellen, dass ich von Person XYZ Geld bekomme, die dann nicht einmal in der Sache geprüft werden.
Ok, Person H wird sicherlich im Nachhinein klagen können. Wer aber entschädigt ihr, dass sie in dieser Zeit nicht über ihr Geld verfügen kann? Mal abgesehen davon, dass der Ausgang einer solchen Klage recht ungewiss ist und sie als (ehemaliger) BAföG-Empfänger sicher nicht in der Lage ist, Kosten hierfür zu tragen, die den eigentlichen Betrag um ein Vielfaches übersteigen. Auch die Zeit, die Person H dann wieder aufwenden muss, steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag, um den es geht.
Ergo ist diese Gesetzeslage ein Freibrief für den BS, munter zahlreiche Kleinbeträge eintreiben zu können, ohne dass man irgendetwas (lohnenswertes) dagegen tun kann. Bravo.
Sorry, dass ich mich hier so auskotze, aber das konterkariert gerade mein Verständnis eines
Rechtssystems...