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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 1792 mal)

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  • Beiträge: 1
Kontopfändung
Autor: 05. Februar 2015, 15:42
Hallo Ihr lieben ,
das Finanzamt hat auf Person A´s altes Konto eine Kontenpfändung erwirkt (konto gibt es nicht mehr ) alte Bank hat sich schriftlich gemeldet .

Laut dem neuen Urteil LG Tübingen Beschluß vom 8.1.2015, 5 T 296/14 zählt das auch unter Kontopfändung ?
Hat das Finanzamt die Befugnisse ?

Vielen Dank für die Antworten


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 18:27 von Tracker«

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  • Beiträge: 2
Re: Kontopfändung
#1: 05. Februar 2015, 22:58
hallo,

der Beschluss beim LG Tübingen hat zumindest bei meiner heutigen Vorsprache beim Finanzamt (nach Kontopfändung) nichts gebracht. Sie beharren unweigerlich auf Ihre angebliche Meinung alles sei rechtens. Vielleicht hast du ja mehr Glück! Viel Erfolg.

Ich zumindest werde eine Strafanzeige beim EuGH in Luxemburg gegen diese (Schein - Beamten) stellen.

Anm. Moderator seppl: Dieser Thread wird vorläufig geschlossen und höchstwahrscheinlich gelöscht. Das Finanzamt will auch auf eine bestimmte Art behandelt werden, damit es im Sinne des "Geschädigten" handelt. Ohne Kenntnis darüber, was in diesen Fällen vorab gelaufen ist (und da muss schon ne Menge gelaufen sein!) sind ernstzunehmende Antworten nicht möglich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 23:26 von seppl«

 
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