Person N wohnt seit Juni 2013 mit K zusammen. Davor wohnte N mit S zusammen (S zahlt). Bis Ende 2012 war N nicht bei der GEZ erfasst. N verweigert bis heute die Zahlung, hat Beitragsbescheid erhalten und Widerspruch eingelegt. Kürzlich kam Festsetzungsbescheid und N will erneut Widerspruch einlegen. K hat auch nicht gezahlt, aber alle Briefe ignoriert. Kürzlich hat K einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen und gezahlt. K erwartet nun die Kosten halbieren zu können, in der Vergangenheit und auch in Zukunft. N überlegt daraufhin, ob Widerspruch überhaupt Sinn macht, da K dann auf den Kosten sitzen bleibt und dies dem WG-Frieden nicht besonders zuträglich ist. Kann N sich überhaupt nachträglich ab Juni 2013 bei K anmelden. Wie lösen das andere WGs?