Hallo Verbündete,
nach langem Stöbern habe ich mir folgende Frage gestellt:
Wenn Person A einen Festsetzungsbescheid erhält, diesen fristgerecht widersprochen hat und danach einen Widerspruchsbescheid erhält, wäre es nicht vielleicht sinnvoller, auf diesen Brief nicht zu reagieren und den Vollstreckungsbescheid abwarten, um dann eher gegen diesen vorzugehen?
Hintergrund ist der, dass eine Klage vor dem Verwaltungsgericht für eine einzelne Person relativ wenig Aussicht auf Erfolg zu scheinen hat und der damit verbundene weitere Rechtsweg für die meisten Einzelpersonen zu teuer und zu aufwändig wird. Allerdings liest man immer öfter von "Erfolgen" einzelner Personen, die nach dem Ersuchen des Vollstreckungsbeamten, bzw. Gerichtsvollziehers, keine Werbung mehr vom Abzockservice erhalten.
Da die Schriftform auch schon beim Festsetzungsbescheid nicht korrekt ist und die Abzockfirma aufgrund ihrer Rechtsgrundlage nach dem HGB sowieso keine Bescheide ausstellen dürfte, scheinen ja Widersrpuchsschreiben eher überflüssig zu sein.
Ich verstehe natürlich, dass somit der Druck auf den Gesetzgeber erhöht wird, je mehr Klagen eingereicht werden, keine Frage. Aber ein wichtiges Ziel sollte es doch sein den Geldhahn zu zudrehen und das erreicht man nur mit Manpower, die man am besten erreicht, wenn die Sache Aussicht auf Erfolg hat.
Ich bitte um eure Meinung.
Danke schonmal, niemals nachgeben!