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Autor Thema: Ein neuer gesellt sich zu euch. - Vollstreckungsankündigung bekommen  (Gelesen 1942 mal)

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  • Beiträge: 18
Hallo liebe "Leidgenossen",

jahrelang mehr oder weniger "erfolgreich" gewehrt.
Nun hat Person A eine Vollstreckungsankündigung bekommen.

Person A hat darauf hin ein Schreiben zu der Stadt geschickt, das er vorher aus dem Internet kopiert hat.

Die Ankündigung habe ich mal geschwärzt hochgeladen. Siehe Bild.


Person A hat wie erwähnt folgendes geschrieben und wartet nun auf Antwort :

Zitat
Sehr geehrte Frau xxxx,

folgendes Schreiben befindet sich auch auf dem Postweg auf dem Weg zu Ihnen.
 
Ihren Brief, gerichtet an meine Lebensgefährtin “xxxxxx” haben wir erhalten.
Ihr Brief, mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung, fasse ich als Nötigung auf.
Hier, mit nicht gerechtfertigten Forderungen der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice , Maßnahmen Ihrerseits gegen meine Lebensgefährtin vorzunehmen, werden wir nicht hinnehmen.
Sie lassen sich von der ARD ZDF Deutschlandradio dazu benutzen, nicht gerechtfertigte Forderungen „ einzutreiben „ .
 
Sollten Sie solche Briefe nicht unterlassen, werden wir  Strafanzeige gegen die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, dort gegen xxxxxxxxx, und gegen die Stadt xxxx ,dort gegen Sie, Frau xxxx, wegen Betruges nach §263 StGB, und Nötigung nach §240 StGH stellen.
 
Sämtliche schriftliche Drohungen oder Ankündigungen von irgendwelchen Maßnahmen, die auf keinerlei rechtlichen Grundlagen beruhen, werde ich der Staatsanwaltschaft übermitteln.
 
Das die Stadt sich von der GEZ „ benutzen „ lässt, um nicht gerechtfertigte Forderungen gegen Bürger der Stadt durchzusetzen, gibt mir sehr zu denken.
 
Ich weise nocheinmal darauf hin, dass zwischen dem Beitragsservice und Frau xxxxxxxx KEIN Vertragsverhältnis besteht. Die GEZ stellt keine geschäftsfähige Entität dar. Da Sie zu einer Abgabe von Willenserklärungen nicht befähigt sind, sind die Forderungen nichtig.
 
Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, das wir KEINERLEI Mahnungen im Vorfeld erhalten haben !!!
 
Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXX


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 11:55 von Bürger«

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  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Und wieder einer mehr,der sich zur Wehr setzt.Wenn keinerlei Mahnungen für 2011 nachgewiesen werden können,dürfte 2011 erst einmal für Frau X erledigt sein,dazu gibt es hier im Forum einige Hinweise.Was 2014 anbelangt braucht man weitere Darlegungen,um dagegen vorzugehen.
Habe solche Beispiele in meinem Umfeld ebenfalls,daß nach Umzug eine Datenübermittlung der Stadt an den BS erfolgt ist und das obwohl schon jemand in diesem Haushalt zahlt,solche Forderungen kommen.Die Herrschaften haben komplett den Überblick verloren und versuchen sich am Strohhalm zu retten.Scheinbar gehen die Gelder aus,weil sich immer mehr Menschen zur Wehr setzen.


Edit "Bürger":
Thread wird geschlossen und moderiert - mglw. auch gelöscht, da (abgesehen vom dafür nicht vorgesehenen Board)
- allgemeines, schon mehrfach abgehandeltes Thema ("Vollstreckung") ohne individuelle Besonderheiten
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
- irreführendes Antwortschreiben, da - wie im Forum ausgiebig nchzulesen - es sich beim RBStV eben nicht um einen "Vertrag", sondern um ein LandesGESETZ handelt, siehe insbesondere unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
- auch, dass eine nicht-rechtsfähige Einrichtung als solche eben wegen ihres nicht-rechtsfähigen Status wohl gar nicht direkt rechtlich belangt werden kann, ist im Forum schon behandelt, führt auf die falsche Fährte und ändert nichts an der per RBStV prinzipiell gesetzlich bestehenden "Zahlungspflicht".
Daran ändert derzeit auch nicht, dass diese Rechtsgrundlage offenkundig verfassungswidrig ist, solange dies nicht vom BVerfG höchstinstanzlich bestätigt ist.
Bitte daher unbedingt generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2015, 12:24 von Bürger«
koppi1947

 
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