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Autor Thema: Ich fühle mich Diskriminiert und in meinen Grundrechten als EU Bürger verletzt  (Gelesen 4931 mal)

  • Beiträge: 11
Hallo,

ich bin neu hier, habe keinen Vertrag mit den Rundfunkanstalten und ich habe auch kein Interesse an deren Angebote.
Ich habe die Suchoption genutzt konnte aber nicht fündig werden.

Ich würde gern eure Meinungen erfahren ob meine Sicht der Dinge falsch oder fehlerhaft ist.
Da ich nun einen Festsetzungsbescheid erhalten habe, der jeder  Rechtsgrundlage  entbehrt spiele ich dennoch mit dem Gedanken einen Widerspruch zu schreiben.


Ich fühle mich Diskriminiert und in meinen Grundrechten als EU Bürger verletzt.

Aus meiner Sicht sind wir, die Gegner der Zwangsabgabe,  eine Weltanschauungsgemeinschaft.
Wenn nicht könnte man eine  Weltanschauungsgemeinschaft gründen in deren Statuten es nicht erlaubt ist Zwangsabgabe zu leisten. ;)


Eine Weltanschauungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Pflege einer Weltanschauung.

Unter einer Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Überlieferung, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr, die Sicht auf die Gesellschaft und teilweise auch den Sinn des Lebens betreffen. Sie ist damit die grundlegende kulturelle Orientierung von Individuen, Gruppen und Kulturen.


Des weiteren soll ich als Deutscher EU Bürger eine Zwangsabgabe leisten für ein Angebot welches ich nicht nutze nur weil ich in Deutschland angemeldet bin, aber ein  Deutscher EU Bürger der nicht in Deutschland angemeldet ist sonder z.B. in Spanien nutzt das Angebot und muss keine Zwangsabgabe leisten.


Die Forderung von Rundfunkbeiträgen, würde aus meiner Sicht  „auf einen Bruch des fundamentalen Vertragsprinzips der Nicht-Diskriminierung hinauslaufen“

Das führt zu einer indirekten Diskriminierung von z.B.  Deutschen EU-Bürgern die in Deutschland gemeldet sind und nicht im EU Ausland.


EU Grundrechte und Nicht-Diskriminierung

Mit dem Voranstellen der Grundrechte wollen die Verfasser des Vertrags von Amsterdam die Achtung der Menschenrechte formell bekräftigen. Der neue Vertrag sieht insbesondere folgendes vor:

- die Änderung von Artikel 6 (vormals Artikel F) des Vertrags über die Europäische Union, um den Grundsatz der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu festigen;

- die Einführung eines Verfahrens, dem im Falle der Verletzung fundamentaler Grundsätze der Union durch einen Mitgliedstaat zu folgen ist;

- eine wirksamere Bekämpfung von Diskriminierungen, zu denen künftig nicht mehr nur Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit zählen, sondern auch solche aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung[/b];

- einen verstärkten Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung und dem freien Verkehr personenbezogener Daten;

- in die Schlußakte aufzunehmende Erklärungen zur Abschaffung der Todesstrafe, zur Achtung des Status von Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften sowie zu den Bedürfnissen von Personen mit einer Behinderung.


Ich freue mich Über jede Meinung.  :D

LG Anke


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 00:19 von Bürger«

  • Beiträge: 7.332
Ein jeder EU-Bürger hat das Recht, förmlich bei der EU-Kommission Beschwerde einzulegen, wenn Gründe bestehen, die vermuten lassen, daß das EU-Mitgliedsland EU-Recht nicht oder nur unzureichend in nationales Recht umsetzt.

Die in der EU-Grundrechtecharta verankerten Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht und bedürfen zu ihrer Geltung keiner weiteren nationalen Regelung.

Richtlinien der EU sind für jedes EU-Mitgliedsland verbindlich und in nationales Recht umzusetzen. Siehe auch das bestehende Europathema, da steht einiges drin, wenngleich stellenweise wohl etwas gepatzt worden ist.

Ja, man kann es so sehen, daß EU-Bürger diskriminiert werden, wenn sie den ÖRR nicht nutzen, aber dennoch dafür zahlen sollen, gerade auch deswegen, weil Rundfunk nach EU-Recht als audio-visuelle Mediendienstleistung vollständig dem Wettbewerbsrecht angegliedert ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hallo Anke,

da bist du nicht die Einzige.
Hier findest Du den Schriftwechsel zu meiner "Verhandlung":
https://www.dropbox.com/sh/cj4ichcpdaa5n0z/AAD_CNNKT9UUjEauvtZ0-mzta?dl=0

Und hier der Link zum Blog von Olaf Kretschmann:
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/12/klage-gegen-den-widerspruchsbescheid.html

Lefty


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  • Beiträge: 11
Hallo Pinguin & Lefti, vielen Dank für eure Beiträge.


@ Lefti, leider kann ich den Schriftwechsel zu meiner "Verhandlung" nicht lesen, ich bekomme die Meldung kann nicht geöffnet werden oder so.


Das Thema Beitragsservice regt mich so auf....  >:(


Das EU Ausland will keine Maut bezahlen obwohl sie unsere Straßen benutzen und wir sollen Rundfunkgebühren bezahlen obwohl wir das Angebot nicht nutzen.

Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit. Am Ende zahlten wir Kfz- Steuer, Maut und Zwangsbeiträge … nur über meine Leiche.


LG Anke


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  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
...
Das EU Ausland will keine Maut bezahlen obwohl sie unsere Straßen benutzen und wir sollen Rundfunkgebühren bezahlen obwohl wir das Angebot nicht nutzen.

Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit. Am Ende zahlten wir Kfz- Steuer, Maut und Zwangsbeiträge … nur über meine Leiche.
...

Hallo Anke,

Willkommen im Forum. Ich sehe es genauso wie Du: Der Rundfunk-Zwangsbeitrag ist in Deutschland eine der größten Ungerechtigkeiten der modernen Zeit.

Ergänzend zu Deinem Beitrag, mit EU-Recht beschäftigen sich erfahrene Mitstreiter bereits u. a. in diesem sehr interessanten Thread:
Wettbewerbsverzerrungen (EU) http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14463.msg96675.html#msg96675

Und Diskriminierung finde ich nun ebenso ein sehr gutes Argument!


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 11
Hi jedi_ritter, danke für den link , ich bin fleißig dabei mich durch die vielen Beiträge und Informationen zu kämpfen, die wirklich sehr hilfreich sind.


Es ist ja kein Geheimnis dass der deutsche Fiskus auch im Ausland mitmischt und Deutsche Rentner die z.B. nach Spanien ausgewandert sind trotzdem ihre Rente versteuern müssen und brav ihre Steuern an den deutsche Fiskus abdrücken müssen.

Also ist für mich die Frage, wieso dürfen z.B.  Auswanderer unentgeltlich den ÖRR nutzen und ich soll einen Zwangsbeitrag bezahlen obwohl ich das Angebot nicht nutzen will.

Das ist doch Diskriminierung.

LG Anke



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  • Beiträge: 7.332
der deutsche Fiskus
Beschwere Dich bitte nicht über den Fiskus, denn der versucht seit Jahrzehnten, Herr über die GEZ-Gelder zu werden.

Die EU macht es möglich, was der Bund all die Jahrzehnte nicht geschafft hat; seit Anfang 2015 sind Veranstalter im Land der Dienstleistungsempfänger umsatzsteuerpflichtig. Daß die Rundfunksender europarechtlich als Veranstalter eingestuft werden, ist der aktuell gültigen Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienstleistungen zu entnehmen, [...] http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1433795892180&uri=CELEX:32010L0013 , [...], wo es heißt, daß jemand, der Fernsehprogramme bereitstellt, ein Fernsehveranstalter ist; siehe Buchstabe f.) des Zitates.
Zitat
d)
 
„Mediendiensteanbieter“ die natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes trägt und bestimmt, wie diese gestaltet werden;
 
e)
 
„Fernsehprogramm“ (d. h. ein linearer audiovisueller Mediendienst) einen audiovisuellen Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den zeitgleichen Empfang von Sendungen auf der Grundlage eines Sendeplans bereitgestellt wird;
 
f)
 
„Fernsehveranstalter“ einen Mediendiensteanbieter, der Fernsehprogramme bereitstellt;

Übrigens
Zitat
gilt die Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (26) für unlautere Geschäftspraktiken, darunter auch für irreführende und aggressive Praktiken in audiovisuellen Mediendiensten.

Die ganzen Vorgänge haben innerhalb der EU mit der Rechtsangleichung zwischen den EU-Mitgliedsländern zu tun, damit alles, was dem Wettbewerbsrecht ausgesetzt ist, auf gleichen Füßen steht.

Die Bundesrepublik Deutschland kann sich hier auch mit nichts herausreden, habe ihre in die EU-Gremien entsandten Bürger doch selbiges mit beschlossen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 11
Beschwere Dich bitte nicht über den Fiskus, denn der versucht seit Jahrzehnten, Herr über die GEZ-Gelder zu werden.


Dies sollte keine Beschwerde sein, tut mit leid wenn du das so verstanden hast.
Denn wenn die Rundfunkbeiträge eine Steuer wären würde ich mich nicht diskriminiert fühlen weil dann z.B. auch Deutsche Auswanderer diese bezahlen müssten.  ;)

LG Anke


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