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Autor Thema: Kein Problem mit BS  (Gelesen 1216 mal)

S
  • Beiträge: 1
Kein Problem mit BS
Autor: 29. Dezember 2015, 03:08
Alles rein fiktiv !


alt GEZ:

- Auskunft muß erteilt werden "wenn Geräte" vorhanden sind -> ergo Anfragen etc. konnten ohne Antwort entsorgt werden, man hat keine Geräte, muß deshalb auch erst gar nicht antworten.
- Ende



neu BS:

- Es muß Auskunft gegeben werden.
- Die Antwort ist das keine beitragspflichtige "Wohnung" nach RBSTV 3.1 besteht weil die Wohnung nur durch eine
andere Wohnung betreten werden kann.
- Einer eventuell trotzdem durchgeführten sogenannten Zwangsanmeldung wird widersprochen da die Annahme eines konkludenten "Vertrages" mutmaßlich rechtswidrig ist, weil die eigen geinhabte Wohnung nicht unter RBSTV 3.1 fällt da diese nur durch eine andere Wohnung betreten werden kann.
- Eine eventuell Nachfrage beim Beitragsservice über den Namen und die Beitragsnummer des Inhaber der Wohnung, durch die man durch muß um seine eigene Wohnung zu betreten wird zurückgewiesen. Der eigene Name ist nicht Hauswart. Man ist kein Hilfsorgan von Beitragsservice. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen darf keine Auskunft erteilen werden. Der Name ist nicht bekannt. Rundfunkanstalt möchte doch bitte lt. RBSTV den Eigentümer befragen. 
- Ende


Alle eigene Schreiben natürlich per Einwurf-Einschreiben nicht an "rechtslosen" Beitragsservice sondern alle von Anfang an jeweils an dessen Auftraggeber (Rundfunkanstalt).
Nicht so flappsig formuliert wie jetzt oben wiedergegeben.

Viel Erfolg
 




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