stimmt das [n] fehlte
PersonX meinte -> so einen Antrag (vgl. kostenfrei) gibt es nicht, sondern es kann halt nur durch Klage erreicht werden.
PersonX hält es so, Klagen kostet jeden Geld, besonders wenn diese verloren wird, weil dann direkt Berufung folgen sollte/muss, wenn eine Person A immer noch das Rechtsemfinden hat, dass dieser Rundfunkbeitrag nicht rechtens ist.
Weil derzeit aber die Klagen vor den VG, wenn nicht ruhend gestellt werden, meist noch verloren werden, würde an sich keine Eile bestehen, außer vielleicht für die Statisik oder um den Druck auf die VG zu vergrößern.
Eine Klage kann mit Ausstellung des Widerspruchsbescheid oder der Abhilfe des Widerspruchs eingereicht werden.
Dabei muss die Fristangabe jeweils beachtet werden.
PersonX ist der Ansicht, dass mit der Klageeinreichung auch gewartet werden kann.
In dieser Zeit kann entsprechende Lobbyarbeit gemacht werden, bezüglich der geänderten Randbedingungen zum Beispiel wegen dem Gutachten. Das kann für die spätere Klage hilfreich sein, auch besteht damit aktuell Zeit eine Klageschrift ohne Druck und Zeitnot vorzubereiten und diese rund zu machen. Möglich ist auch, das einige Richter, wegen dem Alter wechseln ;-), einfach mal das "Personal" am jeweiligen VG vorab anschauen gehen, es gibt ja noch andere "öffentliche" Verhandlungen dort.