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Autor Thema: Besuch vom GV | Beiblatt Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 8708 mal)

f
  • Beiträge: 9
Hallo

Person A hatte Besuch vom GV, in der Zwangsvollstreckungssache:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 506X6 Köln, Aktz. XXX XXX XXX, Tel.: xxxx/5061-xxx
Der GV hatte in einem Umschlag zwei DIN A4-Blätter in den Briefkasten eingeworfen, als Person A die Tür öffnete hatte sich der GV kurz vorgestellt und direkt zur Zahlung aufgefordert.
Person A wollte wissen, um was genau es sich handelt. Der GV betonte, ob er vermerken soll, dass man einer Hausdurchsuchung nicht zustimmt.

Person A teilte mit, das man sich das Dokument in Ruhe durchlesen würde und sich dann melde. Der GV zog ohne sich zu verabschieden ab.

Vorgeschichte:

Person A lebt mit einer weiteren Person B in einer angemieteten Wohnung. Person A war nie bei der GEZ oder bei dem neuen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angemeldet. Ebenso war Person B bisher nie dort angemeldet. Person A hatte bisher keine Post von GEZ oder ARD ZDF Beitragsservice erhalten.

Das Schreiben des GV umfasste zwei DIN A4 Seiten, das Anschreiben, einen Bogen zur Gütlichen Einigung ( Zahlungsplan ), als auch ein DIN A5-Blatt mit dem Aufdruck "Rundfunkbeiträge - Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung".


Was soll Person A tun? Das im Forum vorgefertigte Schreiben ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html ) an den GV absenden, obwohl in dem Beiblatt ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass zwei Punkte aus dem vorgefertigten Schreiben augenscheinlich nicht in Frage kommen.

Im Beiblatt sind folgende Textpassagen zu finden:

LG Dresden, Beschl. v. 20.10.2014 - 2T 791/14
"Das Vollstreckungsersuchen vom 04. April 2014 erfüllt diese Voraussetzungen:
Da das Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, dürfen Dienstiegel und Unterschrift fehlen ( §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SächsVwVg )."

------

LG Nürnberg Beschl. v. 26.08.2014 - 16T 4208/14
"Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Beitragsservice nicht rechtsfähig sein könne und somit nicht Gläubiger sein könne, so ist festzustellen, dass Gläubiger der Bayerische Rundfunk, vertreten durch den Intendanten, ist. Dies ist aus dem Vollstreckungsersuchen vom 01.03.2014 ersichtlich, das dieser eindeutig als Absender genannt ist. Bei dem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio handelt es sich alleine um eine Postanschrift unter der der Bayerische Rundfunk dieser Art der Korrespondenz abwickelt."

------

Gemäß Art. 7 Satz 3 AGStV Rundf. Jumedsch, Rundfbeitr. dürfen

" bei einer Vollstreckungsanordnung, die mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, (...) Unterschrift und Dienstsiegel fehlen."
Da die Vollstreckungsanordnung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen vollautomatisch erstellt werden, sind sie ohne Unterschrift und Dienstsiegel gültig und vollstreckbar.


Das komplette Dokument kann hier gerne mit angefügt werden.



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a
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Wenn deine Person A sich offiziell beim Einwohnermeldeamt umgemeldet hat, dann haben die ja so die Adresse von deiner Person A bekommen.

Sind denn Beitragsbescheide mit Rechtsbehelf bei der Person A angekommen?

Persönlich halte nichts von der ICH stell mich Tod Variante.... Denn jetzt haben Sie in deinem Fall einen Vollstreckbarem Titel...Ich vermute den bekommt deine Person A so leicht nicht mehr vom Tisch...!!!!



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C
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....
Sind denn Beitragsbescheide mit Rechtsbehelf bei der Person A angekommen?
Bitte lesen, was oben steht.
.... Denn jetzt haben Sie in deinem Fall einen Vollstreckbarem Titel...Ich vermute den bekommt deine Person A so leicht nicht mehr vom Tisch...!!!!
Und diese Erkenntnisse beziehst du genau woraus?
Es kann durchaus sein, dass scheinbare Verwaltungsakte nichtig sind. Nichtig würde dann keinen Titel bedeuten .

Fiktiv:
Zunächst würde ich beim GV mal eine Kopie/Ausdruck des Vollstreckungsersuchens (zwecks Überprüfung auf Richtigkeit) erbeten.
Dann würde ich dem GV mal ein (selbst erstelltes) Beiblatt zukommen lassen: "Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung".
In diesem Bleiblatt würden dann §§ und Gerichtsurteile aufgeführt sein, welche Fehler des Verfahrensweges (und somit die Nichtigkeit des Verwaltungsaktes) darlegen würden.

Zu den Zitaten v. PersonA LG Dresden & LG Nürnberg: da die jeweiligen Landesverwaltungsgesetzte unterschiedlich sind, treffen halt nicht alle Passagen überall
zu/ nicht zu. Dies gilt es halt anzugleichen.
Generell sollte man beachten: Musterschreiben, in denen es um Verwaltungsrecht geht, müssen der jeweiligen Angelegenheit individuell angepasst werden. Dies sollte man immer machen, wenn es um landesspezifische Gesetze geht.


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Im Anhang das Beiblatt welches zum Hauptanschreiben beigelegt wurde.

Unklarheit besteht nun insoweit, ob Person A die Rückmeldung an den GV zu richten hat, oder an das zuständige Amtsgericht?
Selbstverständlich muss jegliche Korrespondenz zwischen dem GV und Person A schriftlich und nachweisbar erfolgen, sprich per Einschreiben mit Rückschein?

Kann Person A, das vorgefertigte Anschreiben aus dem Thread ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html  ) dafür verwenden, oder bedarf es in diesem Fall
einer individuellen Lösung?


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Person A hat sich in einem Schreiben ( Einschreiben mit Rückschein ) an den GV gewandt und unter anderem um Zusendung einer Kopie des Vollstreckungsersuchens bis Datum X gebeten.
Der letzte Termin zur Zahlung der Forderung ist mit dem 30. Dezember 2014 datiert.

Was hat Person A / B zu erwarten, sollte keine rechtzeitig Rückmeldung durch den GV bis zum letzten Zahlungstermin erfolgen?




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C
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...
Was hat Person A / B zu erwarten, sollte keine rechtzeitig Rückmeldung durch den GV bis zum letzten Zahlungstermin erfolgen?
Erstmal Ruhe bewaren. Irgendeine Reaktion wirds vom GV schon geben, denn irgendwie muß der da drauf reagieren.
Selbst wenn nicht bis zum Stichtag gezahlt wird, steht der vermutlich nicht gleich am 02.01.205. a.d. Matte.

Bei dem Beiblatt bleibt C aber erstmal ein wenig die Spucke weg.
Sofern im Beiblatt Urteile erwähnt wurden, müsste man mal gegenprüfen, ob die auch für das jeweile Bundesland überhaupt zutreffen.
Beispiel:
LG Dresden, Beschl. v. 20.10.2014 - 2T 791/14
"Das Vollstreckungsersuchen vom 04. April 2014 erfüllt diese Voraussetzungen:
Da das Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wurde, dürfen Dienstiegel und Unterschrift fehlen ( §4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SächsVwVg )."

Dies würde m. Wissens nach z.B. auch in NRW zutreffen, wohl aber nicht z.B. in Ba-Wü.
Das selbe könnte auch für die anderen zitierten Urteile zutreffen.
Das Beiblatt ist 'ne nette Feiertagsaufgabe:
Wenn das Vollstreckungsersuchen vorliegt, würde C sich mal alle erwähnten Urteile zu Gemüte führen, und mit eigenem Fall überprüfen/vergleichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 21:29 von Uwe«
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Dazu kommt, daß sämtliche Urteile die behaupten, so ein Vollstreckungsersuchen wäre völlig korrekt (einfach lachhaft) von Wald und Wiesen Gerichten erstellt wurden, also Amtsgericht oder Verwaltungsgericht.... So ein juristischer Käse wird meistens schon in der nächsten Instanz gekippt.

Person XYZ sollte sich keinesfalls beirren lassen und auf keinen Fall zahlen, denn haben die was sie wollen, nämlich die illegal erhobenen Beiträge, die Sämniszuschläge UND die Vollstreckungskosten. Die lachen sich einen ins Fäustchen....


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Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

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Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Dazu kommt, daß sämtliche Urteile die behaupten, so ein Vollstreckungsersuchen wäre völlig korrekt (einfach lachhaft) von Wald und Wiesen Gerichten erstellt wurden, also Amtsgericht oder Verwaltungsgericht.... So ein juristischer Käse wird meistens schon in der nächsten Instanz gekippt.

Wegen der Anwendbarkeit einzelner Urteile in unterschiedlichen Bundesländern wollte ich den GV vorerst nicht hinweisen, drei von vier Urteile wären zumindest nicht im Bundesland von Person A/B gefällt worden. Zudem sind zwei der im Beiblatt aufgeführten Urteile im Internet unauffindbar.

Person XYZ sollte sich keinesfalls beirren lassen und auf keinen Fall zahlen, denn haben die was sie wollen, nämlich die illegal erhobenen Beiträge, die Sämniszuschläge UND die Vollstreckungskosten. Die lachen sich einen ins Fäustchen....

Person A/B hat sicherlich nicht vor, diese Zwangsabgabe zu bezahlen!

Was noch von Interesse wäre, wie hat ein Besuch durch einen GV im Normalfall abzulaufen?
Welche Dokumente oder Ausweise müssen unaufgefordert vorgezeigt werden?




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Person A hatte in einem Schreiben an den GV eine abgewandelte Version des Anschreibens ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html  ) übermittelt und zudem das Vollstreckungsersuchen in Kopie angefordert.

Überraschend schnell hat A Rückmeldung vom GV erhalten. ( im Anhang ). Das angeforderte Vollstreckungsersuchen wurde jedoch nicht beigelegt.

Nun ergeben sich zwei Fragen.

- Welche Vollstreckungsgericht ist zuständig? Das nächste Amtsgericht?
- Welche Grundlage hätte ein GV um bei Person A eine Hausdurchsuchung durchzuführen? Person A wurde weder ein Dienstausweis, Legitimation, Vollstreckungsersuchen noch ein Durchsuchungsbeschluss vorgezeigt oder ausgehändigt.
- Hat Person A nicht immer noch das Recht auf Aushändigung des Vollstreckungsersuchens?








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Meine Güte diese Pappnasen sind echt unterste Schublade...



Rein fiktiv würde mein rechtsunkundiger, aber mit gesunden Menschenverstand gesegneter Bruder in etwa folgendes antworten:


Zitat
Sehr geehrter Herr GV,


selbstverständlich habe ich eine Hausdurchsuchung verweigert, da Sie mir keinen vollstreckbaren Titel vorlegen konnten.

Die Zustellung eines vollstreckbaren Titels ist meines Wissens nach Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung, welche massiv in meine Grundrechte eingreift.

Bisher steht lediglich die Behauptung Ihrerseits im Raum, Sie seien im Besitz eines Titels, vom dem ich persönlich weder etwas wußte, noch ihn jemals gesehen habe.

Ich darf Sie daher abermals höflich darum bitten, mir innerhalb von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens den Titel, auf dessen Grundlage Sie gedenken bei mir etwas zu Vollstrecken, auszuhändigen.

Ich wüsste nicht welche Anträge ich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einreichen sollte, ohne überhaupt jemals einen Titel gesehen zu haben.

Bitte geben Sie mir außerdem daß zuständige Gericht bekannt und wo ich mich in dieser Sache beraten lassen kann.

Vielen Dank im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen,
Arbeitgeber Steuerzahler



Das könnte man nach belieben noch verschärfen oder auch entschärfen, mit Paragraphen anreichern oder weiteren Fragen. - Je nachdem wie "nett" man rüberkommen möchte, meinte mein Internetfreund aus Indien zu einem Kollegen...


Steht auf dem Schreiben irgendwas von "Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht XYZ" ?

Wenn ja, würde mein Onkel wohl spätestens die 2. Erinnerung zur Aushändigung des Titels an das Gericht in Kopie senden:

"Beiligendes Schreiben an Ihren Gerichtsvollzieher Herrn XYZ zur Kenntnisnahme."


"Ich tendiere bei solch offensichtlich rechtswidrigen Vorgehen mittlerweile dazu anfangs garnicht groß mit Paragraphen und Urteilen zu kommen, sondern einfach wie jeder der sich nicht ständig mit dem Kram beschäftigt, erstmal erbost und überrascht Fragen zu stellen wie das denn sein kann, wie man sich dagegen wehren kann usw.
 Warum? - Weil die Jungs dann noch mehr zu tun haben. Und an jede Frage die nicht beantwortet wurde kann man dann nochmal freundlich erinnern.  ;)"
Hörte ich meinen Opa zu seinem Arbeitskollegen sagen.


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Öhm, Hallo ...?!?
In dem letzten Schreiben steht:
"...Das Verfahren wurde zwischenzeitlich beendet. .... Antrag auf Erlass eines Duchrsuchungsbeschlusses wurde nicht gestellt."

Ich würde meinen: erstmal abwarten ...auf die nächste Post vom BS, Creditreform .....


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Muss das Anliegen von Person A nun nicht erneut beim zuständigen Amtsgericht angezeigt werden?
Lt. dem Schreiben des GV wird dies ja nahegelegt?

Geht Person A recht der Annahme, dass es hier wohl Unstimmigkeiten bezüglich dem angeblichen vollstreckbaren Titel oder dem Vollstreckungsersuchen gibt?
Warum sonst lässt man derart schnell von einem vermeintlichen Schuldner ab?


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Ich interpretiere das fiktiv jetzt mal so:
Da Person A einer Durchsuchung nicht zugestimmt hat, der GV die Einwände gegen die Vollstreckung (möglicherweise) als, zumindest z.T. begründet ansieht, bestanden vermutlich ernstliche Zweifel a.d. Rechtmäßigkeit. (oder die Sache war dem GV zu heiss)
Also hat der GV die Sache zur Überprüfung an den BS zurück gegeben. Diese haben keine weiteren Anträge (fristgerecht?) gestellt, somit ist dieser Verwaltungsakt beendet.
Bis hierhin absolut nichts ungewöhnliches. Lediglich der Hinweis 'beendet' irritirt mich etwas.

Was natürtlich nicht heisst, dass da jetzt endgültig Ruhe vorm BS wäre. Die machen schon noch weiter ...neuer Verwaltungsakt ....Creditreform.... Rest is ja bekannt.


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Wie empfohlen, hatte Person A die Füße still gehalten und ein Antwortschreiben des Amtsgerichts, Abteilung Vollstreckungssachen erhalten.
Aus dem Schreiben kann Person A nicht entnehmen, wer für den Inhalt Verantwortlich ist?

Soweit die Recherche von Person A korrekt ist, müsste der komplette Name und Unterschrift des Richters/Richterin + Siegel darauf zu finden sein?
Oder gilt dies nur für Urteile?


Das Schreiben befindet sich im Anhang.





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