Moin,
darf das BVerfG Bußgelder verhängen und auch selbst einziehen? Wenn "Nein", könnte es sein, daß Politik, Bürger und andere Gerichte das BVerfG als "zahnlosen Tiger" betrachten und deshalb dessen Urteile weitestgehend ignorieren, so sie nicht den eigenen Wünschen entsprechen?
Die Frage stelle ich deswegen, weil der EuGH im Gegensatz dazu eine Bußgelder verhängen udn auch selbst vollstrecken darf, dieses auch tut, wenn seinen Urteilen von denen, die sie betreffen, (letztlich alle, die mit einer einem Urteil innewohnenden Thematik befasst sind), keine Geltung verschafft wird, und dieser damit kein "zahnloser Tiger" ist.
Daß das BVerfG bspw. eine Mißbrauchsgebühr verhängen darf, ist eine andere Baustelle und nicht Thema der Fragestellung.
Es geht hier also klar um ein Mittel des BVerfG, daß es ihm ermöglicht, die Nichtbeachtung seiner Urteile gebührend zu ahnden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;