danke @PersonX.
fiktiver Fall
Person A wurde mit einer Mahnung von der Beitragsservice bedroht, hat angefangen in Raten vom 1.1.2013 zu zahlen (Leider!).
Person A wohnt in der V. Etage, wo sie angemeldet ist. Die Freundin B von Person A, die immer GEZ bezahlte, hat den Mietvertag im I. Etage, war dort angemeldet, obwohl A+B immer nur die Wohnung als Büro benutzt habe, A+B wohnen tatsächlich in der V. Etage. (alles im gleichen Treppenhaus).
Heute haben A+B es geschafft, dass Freundin B mit Rückwirkung ab 1.9.2010 von der Wohnung in der I. Etage abgemeldet ist, und nun bei Person A seit (mit Rückwirkung) 1.9.2010 bei A in der V. Etage wohnte. Das heißt, nun bezahlen A+B beide Beitragsservice vollständig, obwohl sie in einer Wohnung wohnen.
Müssen A+B weiter beide vollständige Beitragsgebühre bezahlen, oder sollten A+B
1. Bei der Beitragsservice melden, dass sie seit 2010 in einer einzigen Wohnung wohnen, und nur einen Beitrag bezahlen sollten, nicht 2, und können es auch mit der Anmeldung vom Bürgeramt beweisen;
2. Bei der Beitragsservice melden, dass sie seit 2010 in einer einzigen Wohnung wohnen, und nur einen vollständigen Beitrag für die Wohnung bezahlen sollten, nicht 2, aber doch 5,99 für die zweite Wohnung, da sie das nur als Büro benutzen als Kleinunternehmer (obwohl doch mit Wohnungsmietvertrag).
Person A möchte auf keinen Fall, dass die Hausverwaltung bzw. die Eigentümer herausfinden, dass A+B die Wohnung in der I. Etage als Büro benutzen.