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Autor Thema: Widerspruchsfrist Verlängerung und verschiedene Festsetzungsbescheide  (Gelesen 1314 mal)

D
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Hallo,

der hypothetische Fall ist folgender: Zwangsbeitragszahlerin A erhält Festsetzungsbescheid 1 am 1.11., am 1.12 erhält sie Festsetzungsbescheid 2 über den Folgezeitraum. Dann keinen weiteren. Sie versäumt die 4 Wochen Widerspruchsfrist und erhält nun eine Mahnung mit Androhung von Zwangsmaßnahmen.
Angenommen die Zwangsbeitragszahlerin würde sich gegen das Vorgehen dennoch wehren wollen, welche Möglichkeit bliebe in diesem Falle?

Herzlichen Dank für Euer hypothetisches Mitdenken!

 


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G
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Sind bei der rein hypothetischen Zwangsbeitragsnichtzahlerin die Bescheide nachweislich zugestellt worden oder nur per einfachem Brief geschickt? Vielleicht sogar ganz woanders eingeworfen worden? Oder vom Nachbarn gestohlen worden? Oder vom Briefkauz gefressen? Dann kann sie gar nicht wissen, daß sie was bezahlen soll. Die "Behörde" muß die Zustellung im Zweifel beweisen können.


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D
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Ja stimmt, wobei sie natürlich jetzt durch einen verspäteten Widerspruchsversuch deren Eintreffen bestätigen würde. Wie ist denn das rein hypothetische Vorgehen der "Behörde" nach Mahnung und Drohung?


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