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Autor Thema: Wohnung oder Büro oder Wohngemeinschaft ???  (Gelesen 4883 mal)

I
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Wohnung oder Büro oder Wohngemeinschaft ???
Autor: 07. Februar 2015, 02:01
Hallo Ihr Lieben,

folgender Fall:

Maria hat in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung  die sie auch als Büro nutzt. Für das Büro zahlt sie Rundfunkbeiträge, also für das Radio. Ein Fernsehgerät wird in dieser Wohnung definitiv nicht genutzt.
Ihr Lebensgefährte hat eine eigene Wohnung, eine Etage höher. Die Wohnungen sind jedoch auch mit einer Wendeltreppe verbunden. Ihr Lebensgefährte, Rentner mit ergänzender Sozialhilfe, ist von den Rundfunkgebühren befreit.

Maria erhält nun im Januar vom Beitragsservice die Aufforderung zu prüfen, ob bereits sie, oder ein Mitbewohner Beiträge bezahlt, oder ob für diese Wohnung eine Anmeldung erforderlich ist.

Was wäre, wenn Maria mitteilt, dass sie bei ihrem Lebensgefährten wohnt und ihre Wohnung nur als Büro genutzt wird ???

Gibt es eine Vernetzung zwischen dem „Beitrags-Service“ und dem Sozialamt ??? Maria möchte natürlich nicht, dass ihr Lebensgefährte Schwierigkeiten aufgrund einer angenommenen „Bedarfsgemeinschaft“ bekommt.

Ist es jemals vorgekommen, dass vom „Beitragsservice“ irgendjemand die Örtlichkeiten überprüfen möchte ??? Ist wohl klar, dass Maria niemanden in die Wohnung lassen würde.

Kann es sein, dass der „Beitrags-Service“ Zugang zu den 2011/2012 erhobenen Zensus-Daten hat ???
Denn hier mussten ja genaue Angaben über die einzelnen Wohnungen/ Bewohner und Nutzung gemacht werden.

Mit gleicher Post kam auch ein an Marias Sohn adressierter Brief, mit gleichem Inhalt. Der Sohn wohnt jedoch seit 2012 in einer eigenen Wohnung und ist dort auch ordnungsgemäß gemeldet.
Hier sieht Maria keine Notwendigkeit der Mitteilung.

Maria tendiert nun zu Folgendem:
Kurz schreiben, dass für die Räumlichkeiten bereits eine Anmeldung als Büro vorliegt, Kd.-Nr. XY
und dann abwarten.
Dann würde möglicherweise die Frage kommen, wo Maria denn wohnt, schließlich ist sie unter dieser Adresse gemeldet.
Soweit Maria weiß, ist sie nicht verpflichtet Auskunft über ihren Aufenthaltsort zu erteilen.

Sehr Ihr hier Probleme ?
Kann jemand auch zu den oben aufgeworfenen Frage etwas sagen ?

Liebe Grüße
Ina-Elena



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K
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Maria ... zahlt ... Rundfunkbeiträge, also für das Radio.

Maria erhält nun im Januar vom Beitragsservice die Aufforderung zu prüfen, ob bereits sie, oder ein Mitbewohner Beiträge bezahlt, oder ob für diese Wohnung eine Anmeldung erforderlich ist.
???
...
Liebe Grüße
Ina-Elena


Guten Morgen,

die Katze meines Nachbarn Doktor Dolittle maunzte sie verstehe das nicht?
Wenn Maria bereits zahlt sollte doch auch ein "Beitragskonto" existieren - also ist das Schreiben Altpapier.

Zu "Plan B" von Maria:

Hat Maria dies gelesen: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/buergerinnen_und_buerger/index_ger.html

Wohngemeinschaften
Zusammen wohnen – weniger zahlen. Es gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften.

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlen. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst.
Eine Befreiung innerhalb einer Wohngemeinschaft ist möglich, wenn alle Bewohner die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. In diesem Fall ist es unerheblich, welcher Bewohner die Wohnung anmeldet und den Antrag auf Befreiung stellt.

Erfüllt einer der Bewohner nicht die Voraussetzung für eine Befreiung, sondern nur für eine Ermäßigung, muss dieser die Wohnung auf seinen Namen anmelden und kann einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Ist für einen Bewohner weder eine Befreiung noch eine Ermäßigung möglich, muss sich dieser anmelden und den vollen Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlen.


Heisst, Maria sollte erkennen dass es aus diesem Sumpf kein (legales) Entrinnen gibt  8)

Sie sollte schauen dass sie die Zahlungen einstellt und dann das Spiel mitspielt welches >wir< hier spielen; (Spiel-)Anleitungen/Strategien finden sich zur Genüge.
Sie sollte sich zudem - um Spielzüge effektiv durchführen zu können - jetzt schon darüber klar werden in welchem Bundesland sie wohnt und welche Spielregeln dort gelten.

***Dies sind alles Anregungen der Katze meines Nachbarn Doktor Dolittle - sie mögen richtig, annähernd richtig oder falsch sein. Miau.***

Viel Erfolg
Kurt




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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
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Zitat
Heisst, Maria sollte erkennen dass es aus diesem Sumpf kein (legales) Entrinnen gibt  8)

Der Weg über die Gerichte ist doch legal.


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Zitat
Heisst, Maria sollte erkennen dass es aus diesem Sumpf kein (legales) Entrinnen gibt  8)

Der Weg über die Gerichte ist doch legal.

*huch*
Nachfrage beim Doktornachbarn ergab: das muss ein Hör-/Übersetzungsfehler von Katzisch nach Menschlich gewesen sein; sollte wohl eher "leichtes" statt "legales" heissen  :laugh:

also: Heisst, Maria sollte erkennen dass es aus diesem Sumpf kein (leichtes) Entrinnen gibt

oder ähnlich  :police:

Gruß
Kurt


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G
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Sofern die fiktive Maria tatsächlich bezahlen will, ist die günstigste Lösung in der eigenen Wohnung zu wohnen, dort den vollen Beitrag zu zahlen, dann ist das Büro frei und der Lebensgefährte, der auch in seiner eigenen Wohnung allein wohnt ist befreit. Wäre mir jedoch zu teuer für den "Quatsch", wie Richter Eidtner beim Massenverfahren vor dem VG Potsdam das Programm des ÖRR bezeichnet.


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Hallo lieber Kurt,

danke für die Antwort.

„Wenn Maria bereits zahlt sollte doch auch ein "Beitragskonto" existieren - also ist das Schreiben Altpapier.“

Das ist hier die Frage. Offensichtlich wird Marias Wohnung beim „Beitrags-Service“ doppelt geführt, 1 x als Büro und 1 x als Wohnung, für das Büro werden Beiträge  bezahlt.
Gibt sich der „Beitrags-Service“ damit zufrieden, wenn mitgeteilt wird, dass hier bereits Beiträge bezahlt werden für Beitragsnr. XY ???

Hierfür wäre eben interessant zu wissen, ob der „Beitrags-Service“ Zugang zu den Zensus-Daten hat. Sollte dies der Fall sein, würde das gegen den Datenschutz verstoßen und wäre ein ganz „dickes Ding“.

Danke für den Info-link.

Okay, bei Wohngemeinschaften muss demnach auf jeden Fall der zahlen, der von der Beitragspflicht nicht befreit ist.
Zahlen muss m.M. nach auf jeden Fall der Wohnungs-Inhaber bzw. der Mieter.
Was ist, wenn ein beitragsbefreiter Mieter, nach bereits längerem Mietverhältnis, mit zwei Freunden eine WG gründet, diese Freunde jedoch nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden ? Diese Freunde sind nicht Wohnungs-Inhaber/Mieter, sie haben keinerlei Rechte an dieser Wohnung und demzufolge können sie auch m.E. nicht zu irgendwelchen Pflichten herangezogen werden.

„Sie sollte sich zudem - um Spielzüge effektiv durchführen zu können - jetzt schon darüber klar werden in welchem Bundesland sie wohnt und welche Spielregeln dort gelten.“

Da ich mich mit dieser ganzen „Beitrags-Service-Angelegenheit“ noch nicht auseinandergesetzt habe, (ich versinke z.Zt. in Arbeit)  habe ich zu wenig Infos. Welche Rolle spielt das Bundesland (z.B. Hessen), in dem man wohnt ??

Liebe Grüße
Ina-Elena


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Hallo lieber Kurt,

danke für die Antwort.

„Wenn Maria bereits zahlt sollte doch auch ein "Beitragskonto" existieren - also ist das Schreiben Altpapier.“

Das ist hier die Frage. Offensichtlich wird Marias Wohnung beim „Beitrags-Service“ doppelt geführt, 1 x als Büro und 1 x als Wohnung, für das Büro werden Beiträge  bezahlt.
Gibt sich der „Beitrags-Service“ damit zufrieden, wenn mitgeteilt wird, dass hier bereits Beiträge bezahlt werden für Beitragsnr. XY ???

Hierfür wäre eben interessant zu wissen, ob der „Beitrags-Service“ Zugang zu den Zensus-Daten hat. Sollte dies der Fall sein, würde das gegen den Datenschutz verstoßen und wäre ein ganz „dickes Ding“.

Danke für den Info-link.

Okay, bei Wohngemeinschaften muss demnach auf jeden Fall der zahlen, der von der Beitragspflicht nicht befreit ist.
Zahlen muss m.M. nach auf jeden Fall der Wohnungs-Inhaber bzw. der Mieter.
Was ist, wenn ein beitragsbefreiter Mieter, nach bereits längerem Mietverhältnis, mit zwei Freunden eine WG gründet, diese Freunde jedoch nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden ? Diese Freunde sind nicht Wohnungs-Inhaber/Mieter, sie haben keinerlei Rechte an dieser Wohnung und demzufolge können sie auch m.E. nicht zu irgendwelchen Pflichten herangezogen werden.

„Sie sollte sich zudem - um Spielzüge effektiv durchführen zu können - jetzt schon darüber klar werden in welchem Bundesland sie wohnt und welche Spielregeln dort gelten.“

Da ich mich mit dieser ganzen „Beitrags-Service-Angelegenheit“ noch nicht auseinandergesetzt habe, (ich versinke z.Zt. in Arbeit)  habe ich zu wenig Infos. Welche Rolle spielt das Bundesland (z.B. Hessen), in dem man wohnt ??

Liebe Grüße
Ina-Elena

Wenn für die Wohnung der volle Beitrag bezahlt wird, kann das Büro abgemeldet werden, nicht umgekehrt.

Zitat
Diese Freunde sind nicht Wohnungs-Inhaber/Mieter, sie haben keinerlei Rechte an dieser Wohnung und demzufolge können sie auch m.E. nicht zu irgendwelchen Pflichten herangezogen werden.

Dann dürfen sie nicht dort gemeldet sein.


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Anm.Mod. seppl: Der Threadersteller "Sina-Elena" scheint nicht an einer Abschaffung des Rundfunkbeitrags interessiert zu sein. Hier werden Ressourcen gebunden, die dringend anderweitig im Kampf gegen den Rundfunkbeitrag gebraucht werden. Wir verstehen uns hier nicht als Zusatzservice für Fragen, die man dem "Beitragsservice" nicht stellen möchte, um dann doch zu zahlen. Der Thread wird vorläufig geschlossen und wahrscheinlich gelöscht.

Der Thread wird auf Bitte des Erstellers wieder geöffnet. Jedoch weise ich darauf hin, dass wir keine Anlaufstelle für Fragesteller sind, die nicht eindeutig sich in irgendeiner Weise gegen den Rundfunkbeitrag aussprechen.

Ansonsten gilt:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2015, 17:35 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Nur kurz zur Klarstellung:

Wie bereits geschrieben, hat sich Maria mit der ganzen Materie "Rundfunk-Gebühren" noch nicht ausreichend befasst und hat unzureichende Informationen, die hier sicherlich zu finden sind.

Auf jeden Fall ist es nicht so, dass Maria an einer Abschaffung der Zwangs-Gebühren nicht interessiert ist – ihr Name befindet sich auf der Unterschriften-Liste .
Maria ist ein 100%iger Nicht-Fernseher, daher ist die Sache für sie auch schon aus diesem Grunde sehr interessant. Warum sollte sie für etwas bezahlen, das sie nicht nutzt, nicht nutzen will.

Marias Situation wurde in diesem Thread geschildert, mit der sie sich, wohl oder übel, jetzt auseinandersetzen muss.

Die Anmeldung für das Büro erfolgte auch nicht "freiwillig", sondern im Jahr 2014  auf Druck der besagten Institution.

Aufgrund massiver Probleme, mehrere laufende Gerichtsverfahren, mehrere monatelange Auslandsaufenthalte etc., hat sie leider diesem "Druck" nachgegeben, um nicht noch mehr Mist am Hals zu haben; möglicherweise ein Fehler.

Es ist ganz klar, dass sie die Gemeinschaft, die einen Kampf gegen den "Zwangs"-Beitrag führt, unterstützt.



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Zitat
Heisst, Maria sollte erkennen dass es aus diesem Sumpf kein (legales) Entrinnen gibt  8)

Der Weg über die Gerichte ist doch legal.

Aber führt nicht zum Entrinnen.


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Ein "Entrinnen" kann es nur durch Abschaffung geben!

Je mehr Menschen das begreifen, desto schneller sind wir am Ziel.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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