Kein Ministerpräsident wollte den revolutionären Neujahrsgruß aus dem Bundesfinanzministerium bislang kommentieren oder gar aufgreifen.
Jeder von uns sollte eine Petition an mindestens seinen Landtag schreiben, um um eine Reform wie im Gutachten zu bitten. Stichworte: Subsidiaritätsprinzip, nutzungsabhängige Gebühr mit Ausstiegsmöglichkeit. Einen Verweis auf das Gutachten.
Viele persönliche Petitionen, nicht eine Petition mit vielen Unterschriften. Ein paar Zeilen genügt, der Landtag muss sie bearbeiten, zuständige Ausschüsse müssen sich mit der Sache beschäftigen, sie müssen die Staatskanzlei um Stellungnahme bitten.
Die Gerichte und allen voran das Bundesverfassungsgericht, das noch immer am längst überkommenen Dogma der „Grundversorgung“ festhält, haben es bislang geschafft, dass der rechtliche Kampf um eine faire Rundfunkfinanzierung abgeschmettert wurde.
Auch in der Klageschrift muss das Gutachten erwähnt werden.