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Autor Thema: Brief von Beitragsservice  (Gelesen 5178 mal)

b
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Brief von Beitragsservice
Autor: 27. Mai 2014, 20:02
Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab bitte ich um Entschuldigung, falls ich jemand aus Versehen aergere.  Ich bin kein Deutschmuttersprachler und obwohl ich online viel gelesen habe und grob die Idee von der Sache habe, faellt mir manchmal sehr schwer ein, durch die ganze legalistische Begriffe durchzukaempfen um an die Details zu kommen.  Deshalb bitte ich um Geduld.

Hier eine Geschichte um ein Paar in Baden-Wuerttemberg:
Seit Einfuehrung des Zwangsgeradiogebuehrs hat die Paar die Anforderungen der Beitragsservice problemlos ignoriert.  Allerdings kommt nach eine lange Weile Stille einen Brief mit der Anforderung, sich anzumelden.  Komischerweise kam as nur an die Frau und nicht den Mann.  Warum denn, hat sich der Mann gefragt?

Was an diese Anforderung anders als den vorherigen war, ist dass es am Ende stand "Sollten Sie uns innerhalb von vier Wochen nicht die erforderlichen Angaben zukommen lassen, behalten wir uns vor, eine Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen vorzuziehen."  Was bedeutet das?  Woher hat das Einwohnermeldeamt die Bankkonto der Frau?  Wie kann sich der Beitragsservice einfach so vom Bankkonten der Buerger bedienen?

Der Mann hat sich schlau gemacht und hat's gelernt, dass es an irgendeinem Punkt zu einer Klage kommen soll.  Soll er jetzt Widerspruch gegen die Anforderung legen, hat er sich gefragt?  Wenn er richtig verstanden hat, muss zuerst die Zwansanmeldung kommen bevor man klagen kann.  Allerdings, da er nicht weisst, welche Konsequenzen eine Zwangsanmeldung genau hat, weisst er nicht, ob es schlau ist, auf die Zwangsanmeldung zu warten.

Um Probleme mit dem Bankkonto zu meiden, wurde der Mann gerne das Beitragsservice sperren.  Aber wie kann der Mann das machen, wenn im Brief keine Kontonummer stehen?

Der Mann war auch verwirrt.  Er wurde gerne selber den Kampf gegen die Tyranen bei der ARD und ZDF uebernehmen.  Die Zwangsanmeldung sieht so aus, wird an den Namen der Frau gefoerdert.  Kann der Mann im Namen seiner Frau die Klage anfangen?

Im Brief stand auch, dass die Beitragsservice die Daten vom Einwohnermeldeamt bekommen hat.  Der Mann und Frau haben eigentlich kein Erlaubnis dem Amt gegeben, die Daten weiterzugeben.  Die Daten gehoeren dem Mann und Frau.  Kann man beim Einwohnermeldeamt eine Beschwerde/Klage fuer Datenraub einreichen?  Das Weitergeben der Daten an die Beitragsservice ohne explizite Erlaubnis der Besitzer dieser Daten war ein krimineller Akt.

Ich hoffe, dass die Geschichte/Fragen verstaendlich waren.  Im gross und ganzen geht's erstmal darum, wie ich die Geschichte weiterschreiben soll.  Soll der Mann auf die Zwangsanmeldung warten und macht es was aus, dass die Zwangsameldung im Namen der Frau kommt?  Es waere eine bloede Geschichte, wenn die Frau am Ende im Gefaengnis sitzen muss.  Besser dass der Mann da geht.

Hier ein Paar Zitate von Thomas Jefferson.  Die Probleme die man heute mit dieser Gebuehr hat, sind keine neue Probleme.

To compel a man to furnish funds for the propagation of ideas he disbelieves and abhors is sinful and tyrannical.
   -Thomas Jefferson

All tyranny needs to gain a foothold, is for people in good conscience to remain silent.
   -Thomas Jefferson

Mit freundlichen Gruessen
busymeister


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Re: Brief von Beitragsservice
#1: 27. Mai 2014, 21:31
Inzwischen habe ich die Foren weiterdurchsucht und habe gelernt, dass der Mann in meiner Geschichte erstmal bis zum Gebuehrenbescheid warten soll (wenn ich richtig verstanden habe).   Das naechste Mal wird der Mann auch jeden Brief vom Beitragsservice zurueck zur Post bringen egal Info oder nicht (wenn ich richtig verstanden habe).

Noch eine Frage zu http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen  Was bedeutet "Mahnung kassieren"?  Der Schritt ist mir nicht klar.  Danke.

busymeister


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Re: Brief von Beitragsservice
#2: 27. Mai 2014, 21:52

Noch eine Frage zu http://www.online-boykott.de/en/klagen-statt-zahlen  Was bedeutet "Mahnung kassieren"?  Der Schritt ist mir nicht klar.  Danke.


nichts schlimmes, einfach den Brief abheften und auf den Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung warten. Es bring nichts, wenn die Briefe vom Beitragservice wieder bei der Post abgegeben werden, da die Anmeldung/Zwandsanmeldung bereits in den nächsten Wochen passiert. Wenn, dann hätte man es vom ersten Brief an machen sollen. Nun wissen die, dass unter der Adresse von Person A auch Person A wohnt und nicht Person C,B usw.


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Re: Brief von Beitragsservice
#3: 27. Mai 2014, 22:34
Eine Zwangsanmeldung hat fast die selben Konsequenzen wie eine freiwillige Anmeldung:
man ist angemeldet.
Der Unterschied besteht darin, dass der BS mit einer Zwangsanmeldung bisher nichts anfangen konnte. Seit anderthalb Jahren droht der BS, aber letztendlich kann man abwarten, was passiert, es wird kein Bonus vergeben für die freiwillge Anmeldung und es wird kein Bußgeld verhängt für die Anmeldeverweigerung.
Wer abwartet, hat nur Vorteile. Man kann auch nach einer Zwangsanmeldung auf einen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen. Aber man hat wesentlich mehr Zeit, sich mit seinen Argumenten zu beschäftigen und kann auf andere Urteile zum Rundfunkbeitrag reagieren.
Nachteil: Keiner bekannt, wenn man vorhat, sich gegen den Zwangsbeitrag zu wehren.
Nachteil, wenn man sich nicht wehren will: Es könnten Nachzahlungsforderungen seit 1.1.2013 auf einen zukommen, also besser das Geld ansparen. Also im schlimmsten Fall 17,98 Euro pro Monat seit Anmeldung der Wohnung beim Einwohnermeldeamt, es ist nicht immer der 1.1.2013, sondern manchmal auch später, wenn man noch nicht so lange dort wohnt. Dazu kommen 8 Euro Säumniszuschlag, einmalig.
Wer klagen will, muss zunächst einen Widerspruch auf jeden Beitragsbescheid einlegen. Vorher kann man keinen Widerspruch gegen etwas anderes einlegen, auf Zwangsanmeldungen und Infobriefe kann man nicht mit einen Widerspruch reagieren.
Dann muss auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden. Gegen diesen Widerspruchsbescheid  kann man klagen: der Widerspruchbescheid soll aufgehoben werden.
Kosten: Zunächst sind 105 Euro ans Gericht zu bezahlen und einige Briefe per Einschreiben zu versenden. Später erst braucht man einen Anwalt.
Zum Kontozugriff: Wenn vom Konto zu unrecht Geld abgebucht wird, geht man zur Bank an den Schalter und kann innerhalb von 2 Monaten das Geld zurückholen, das nennt sich Rücklastschrift. Der Bankangestellte hilft dann weiter.

Niemand geht wegen Beitragsverweigerung ins Gefängnis, für viele wäre das sogar eine großartige Aktion, um den Irrsinn des Beitrags zu zeigen. Wenn man nicht bezahlt, kommen Mahnungen, man möge bezahlen, sonst werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Schlimmstenfalls kommt daraufhin irgendwann ein Brief vom Gerichtsvollzieher, der nach erfolgloser gütlicher Einigung versucht, das Geld zu pfänden. Kostet 20 bis 25 Euro extra. Wenn kein Geld da ist, wird versucht, das Konto oder den Lohn oder Wertgegenstände zu pfänden. Wenn da nichts zu holen ist, hat man wohl verpasst, sich befreien zu lassen. Danach ist es vorbei mit Zwangsmaßnahmen, Knast wird nicht verhängt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2014, 22:38 von Roggi«

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Re: Brief von Beitragsservice
#4: 29. Mai 2014, 08:37
Sehr geehrter Herr Roggi,

vielen, vielen Dank fuer die Aufklaerung.  Das hat alles viel geholfen.

Der letzte Paragraph ist mir allerdings nicht ganz klar; Entschuldigung.  Im letzten Paragraph geht's nur drum, falls man nicht bezahlt UND nicht klagt, richtig?  Der vorletzte Satz "Wenn da nichts zu holen ist, hat man wohl verpasst, sich befreien zu lassen."  Wenn der Gerichtsvollzieher nichts findet, dann ist man doch befreit, weil man die Gebuehr nicht bezahlen kann.  Oder was meinen Sie damit?  Wenn der Mann die Klage anfaengt und Mahnung danach kommen, wird er die Mahnungen auf jeden Fall nicht bezahlen.

Sie haben auch geschrieben "Später erst braucht man einen Anwalt."  Die 105 Euro kann man noch ertragen aber wenn man dran denkt, dass ein Anwalt hunderte von Euro pro Stunde nimmt, springt das bereits die verfuegbare finanziellen Rahmen.  Kann man vor Gericht eigentlich ohne Anwalt gehen?

Nur noch eine Frage: In der Geschichte bekommt die Frau die Bedrohung vom Beitragsservice und es sieht so aus, dass die Zwangsanmeldung in ihren Namen geschehen wird.  Darf der Mann die Klage/Beitragsbescheid widersprechen in seinen Namen anfangen?  Ein Angriff an die Frau oder Mann ist ein Angriff an das Ehepaar, oder?  Die Frau haengt vom Mann ab (kein Einkommen); wenn es zu irgendein Streit kommt, muss der Mann als Kopf der Familie die Verteidigung uebernehmen.

Der Mann hat's entschieden; er wird's sich wehren.  Er wartet auf die Zwangsanmeldung und dann Beitragsbescheid.  Inzwischen wird er den Widerspruch vorbereiten.

Vielen, vielen Dank nochmals fuer die Aufklaerung.  Das macht irgendwie Spass.  Viele Maenner und Frauen haben vor uns so viel aufgegeben, sogar ihr Leben, sodass ihre Kinder, wir, frei leben koennen.  Das ist jetzt eine Ehre, selbst wenn das ganze mit dem Beitragsservice mit den Aufopferungen der Vergangenheit unvergleichbar ist, diesen Menschen anzuschliessen um dafuer zu kaempfen, dass meine Kinder frei werden und frei bleiben.

Mit freundlichen Gruessen
busymeister


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Re: Brief von Beitragsservice
#5: 29. Mai 2014, 10:48
Wer nicht bezahlt und keinen Widerspruch einlegt, kann gepfändet werden. Danach ist eine Klage nicht mehr sinnvoll, weil wenig aussichtsreich.
Wenn der Gerichtsvollzieher nichts holen kann, weil kein Einkommen vorhanden ist, ist das ein Zeichen dafür, dass man bei einem Amt einen Leistungsbescheid beantragen kann. Dann wird man erst befreit, wenn man das beim BS nachweist und eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragt.
Wenn Widerspruch eingelegt wurde, muss man mit reinschreiben, dass man die Aussetzung des Vollzugs beantragt, sonst muss man trotzdem bezahlen.
In der ersten Instanz braucht man keinen Anwalt. Eine Klage kann man einreichen und das Gericht entscheidet. Wenn man verliert, braucht man einen Anwalt in der nächsten Instanz.
Wenn der Mann die Verantwortung übernimmt, kann die Frau widersprechen und muss den Mann als Beitragzahler angeben, sogar wenn er nicht bezahlen will. Der muss sich allerdings dazu selbst beim BS anmelden. Aber erst mal abwarten, bis ein Beitragbescheid kommt.

Dein Denkanstoß, dass unsere Vorfahren für unsere Freiheit gekämpft haben, hat mir nochmal vor Augen geführt, wie unverschämt die Rundfunkanstalten die ihnen gewährte Freizügigkeit ausnutzen, um sich zu bereichern auf Kosten der Freiheit eines jeden Bürgers in Deutschland.


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Re: Brief von Beitragsservice
#6: 15. März 2015, 12:06
Ehepaar Frau F und Mann M wohnhaft in BW haben den Beitragsbescheid (endlich) bekommen.  Der Bescheid ist an F adressiert.  Allerdings soll M den Widerspruch abgeben und das Rechtsverfahren in seinem Namen weiterfuehren.  Wie soll M fortsetzen?  Genauer gefragt was soll F in ihrem Antwortbrief schreiben?  F ist zwangsangemeldet; M war nie angemeldet.

1.  M meldet sich bei BS an.
2.  F schreibt Widerspruch mit zwei Saetze "Der Beitragszahler ist ###.  Bitte alle weitere Anfragen bzgl. Wohung XYZ an ### schicken. Mfg ..." (Koennte man hier bitte das Deutsch korrigieren?  Ich habe die Saetze so einfach wie moeglich gehalten.)  Braucht F ein "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" und "Ablehnung des Säumniszuschlags"?
3.  Dann abwarten bis ein Beitragsbescheid fuer M ankommt?  Oder soll M gleich ein Widerspruch schreiben?  Es scheint das Abwarten logischer zu sein.

Danke fuer die Hilfe.


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Re: Brief von Beitragsservice
#7: 15. März 2015, 13:36
So kann F+M vorgehen. Offiziell als Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung $80(5) absenden, dazu Ablehnung des Säumniszuschlags, dann sehen die, dass man sich informiert hat und versuchen nicht weiter, auf betrügerische Art und Weise an das Geld von F+M zu kommen. Fehlerfreies deutsch ist nicht unbedingt nötig, dort sitzen Sesselfurzer, die das nicht bemerken.
Also in Kurzform:
M meldet sich an
F meldet das Beitragskonto ab, mit der Begründung, weil M der verantwortliche Wohnungsinhaber ist.

Alles zusammen in einem einzigen Brief an den BS in Köln, 62 cent Porto reichen, Anmeldungen sind noch nie verschwunden bei denen.


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Re: Brief von Beitragsservice
#8: 15. März 2015, 20:22
Danke, Roggi.  Sesselfurzer...das ist lustig.  Wort gespeichert.  Ich kann es noch gebrauchen :).


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