Hallo!
Person A hat in 2014 alle Rundfunk-"Beiträge" unter Vorbehalt gemäss Paragraph 813 BGB "Erfüllung trotz Einrede" gezahlt. Schreiben dazu, in dem Person A auch die Einzugsermächtigung widerrief, ist vom September 2013. Es entsprach in weiten Teilen dem Musterbrief von Akademie. Davor hat Person A die Beiträge einfach abbuchen lassen, da sie keinen Nerv hatte sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Person A ist jedoch davon überzeugt, dass die Beiträge so weder rechtens noch fair sind, und möchte dazu übergehen, die Beiträge zurückzuhalten, um durch Widerstand eine politische und/oder rechtliche Entscheidung zu dem Thema zu beschleunigen. Doch Person A ist auch eher ängstlich und sensitiv, lässt sich von Drohbriefen eher leicht einschüchtern, wie sich bei den Briefen der GEZ, ob sie denn nicht doch einen Fernseher betreibe, während sie nur ein Autoradio hatte, und bei einem Gaspreisprotest zeigte, wo sie immerhin Unterstützung durch einen Rechtshilfe-Fondshatte. Person A möchte es hinbekommen, möglichst wenig emotionale Energie an das Thema zu verschwenden, und sucht daher Sicherheit in ihrem Vorgehen.
Was ist in einem solchen Fall für Person A der nächste Schritt? Ich sehe immer wieder, wie es von vorne losgeht, aber nicht, wie es in einem solchen Fall weitergehen kann. Ich sehe mehrere Möglichkeiten:
1) Person A zahlt einfach nicht mehr, da die Zahlungsaufforderungen ja sowieso noch keine Beitragspflicht begründen und sie die Rechtmäßigkeit der Zahlungen in dem Schreiben Anfang September ja angezweifelt hat. Person A ignoriert alle weitere Schreiben, bis ein Beitrags-/Feststellungsbescheid oder ein anderer Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung eintrifft. Allerdings war dieses Schreiben nicht mehr Widerspruch betitelt.
2) Person A fordert einen Beitragsbescheid an und zahlt dann nicht mehr, bis dieser eintrifft.
3) Person A kündigt in einem Schreiben an, nun nicht mehr zu zahlen. Und zahlt dann nicht mehr.
4) Person A zahlt nur noch den Radiobetrag wegen gelegentlicher Nutzung des Verkehrsfunkes, wie sie es vor der Umstellung der Beitragsregelung auch gemacht hat.
5) Person A zahlt weiterhin unter Vorbehalt, weil sie sich zu unsicher fühlt.
Person A ist Variante 1 am liebsten, ist sich jedoch nicht sicher, ob das Vorgehen, ohne weitere Ankündigung einfach nicht mehr zu zahlen, so zulässig ist. Person A interessiert sich auch dafür, ob es eine Art Rechtshilfe-Fonds gibt, wie ihn der Bund für Energieverbraucher für Strom- und Gaspreis-Proteste anbietet. Person A denkt jedoch, die erste Instanz auch selbst bezahlen zu können. Darüber hinaus würde es allerdings schwierig. Person A fürchtet auch, dass sie durch das anfängliche Zahlen via Einzugsermächtigung und dann Zahlen unter Vorbehalt die Situation verkompliziert und schwieriger gemacht hat.
Falls dieser Fall schon irgendwo drin vorkommt, sorry. Ich hab einige Fundstellen für "unter Vorbehalt" gefunden und darunter nur ein Hinweis zur Begründung eines Widerspruchs, falls eine Person erst unter Vorbehalt zahlte und dann nicht mehr. Soweit ist es jedoch bei Person A noch nicht.