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Autor Thema: Kopfgeld  (Gelesen 6011 mal)

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Kopfgeld
Autor: 06. März 2015, 00:05
Gerade auf dem Klo  hatte  ich die Idee, warum man nicht guten Anwälten ein Kopfgeld anbieten sollte.
Z.B. der Anwalt der den Staatsvertrag zur Strecke bringt, erhält 100.000€. Ist zwar nicht viel gegen die Milliarden von der GEZ aber so ein Wettbewerb könnte vielleicht schon den einen oder anderen Anwalt hinterm Ofen hervorholen.
Wenn ich mal sehe, wieviele Leute hier mittlerweile zusammengekommen sind, müssten nur 100 Leute  je 1000€ anbieten oder in ein Treuhandkonto einlegen.
Im Vergleich zu Lebenslang 10.000€ pro Person zahlen, ist das doch lächerlich.
Ausserdem könnte jeder seinen Kindern erzählen. "ich war dabei". Urkunde inklusive.
Wenn im Jackpot eine Millionen sind, dürfte auch die Presse aufmerksam werden.
Gezahlt wird natürlich nur bei Erfolg.
Wäre das was?


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Re: Kopfgeld
#1: 06. März 2015, 00:08
Das Problem liegt darin, dass der Anwalt Herr Eichler sich sofort um dieses Kopfgeld bewirbt.


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Re: Kopfgeld
#2: 06. März 2015, 00:15
Wenn sich Herr Eichler bewirbt, kann uns doch kaum was Besseres passieren.
Bewerben kann sich ja jeder. Gezahlt wird nur bei Erfolg.


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Re: Kopfgeld
#3: 06. März 2015, 00:22
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist seit Neuestem erlaubt, § 4a RVG.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit locken Herrn Dr. E. EUR 100.000 nicht.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

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Re: Kopfgeld
#4: 06. März 2015, 06:33
Der Eichler hat schon längst seine Million(en) in der Schweiz gebunkert und "seine persönlichen Beitragsgelder" dort höchstverzinslich angelegt.
Vielmehr sollte ein anderer so geköderter Anwalt aufpassen , dass dann im Gegenzug nicht auf ihn ein echtes Kopfgeld ausgesetzt wird. Diese Milliarden-Mafia ist so unberechenbar wie die Gegner Nemzows.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Kopfgeld
#5: 06. März 2015, 07:48
Ein Kopfgeld auf eine Person wäre jedoch  strafbar.  Eine Erfolgsprämie nicht.
Ich denke mir mal ein schönes "Wanted" Plakat aus.


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Re: Kopfgeld
#6: 06. März 2015, 09:52
Hier noch eine Idee zur unbürokratischen Ausführung der Erfolgsprämie:

Die Erfolgsprämie wird direkt von den Teilnehmern im Erfolgsfall  bezahlt.
Jeder Teilnehmer unterschreibt einen Vertrag(Todo) , der im Erfolgsfall an den Leistungserbringer (Zu definieren)  fällig wird.
Die Verträge sind nur gültig in Verbindung mit dem Verfassungsgerichtsurteil, daß z.B. die Verfassungswidrigkeit der Haushaltsabgabe ohne wenn und aber bescheinigt.
Die Verträge werden zentral gesammelt und bei Erfolgsnachweis an den Leistungserbringer zur Einlösung überreicht.

Vorteil:
Keine Vorkasse, keine Verwaltung, Kein Notar oder Treuhänder.

Motto: Lieber einmal wenig zahlen, als ein Leben lang 10.000€


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Gast

Re: Kopfgeld
#7: 06. März 2015, 10:38
Ich finde die Idee ein wenig befremdlich, ja sogar geschmacklos. Schließlich geht es beim Thema um Grundrechtsverletzungen und daraus folgender Verfassungswidrigkeit. Sollte es vonnöten sein für das Aufzeigen dieser einen Wettbewerb aufzuziehen wer der tollste Anwalt ist, na dann gute Nacht Bundesrepublik Deutschland!

Und wie Du auch schon selbst erkannt hast: Was sind schon ein paar mühsam zusammengekratzte T-Euro alleine im Gegensatz zu den täglich ergaunerten Zwangs-"Beiträgen"?


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Re: Kopfgeld
#8: 06. März 2015, 10:49
Die örR Mafia hat auch keine Skrupel, eine riesen Anwaltsstab für Ihre Zwecke zu bezahlen, und die Grundrechte in Ihrem Sinne zu verbiegen.
Ausserdem reden wir hier nicht von ein paar T€. Wenn ich dran denke, wieviele Leute bereits in Petitionen ihren Unmut kundgetan haben, könnten das andere Dimensionen werden.
Wie gesagt: Keine Vorkasse.


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Re: Kopfgeld
#9: 06. März 2015, 11:34
Deine Idee Der_Heinrich würde sich meiner Ansicht nach ohnehin nicht verwirklichen lassen; aus folgenden Gründen:

1. Bei einem gesetzlichen Honorar von brutto rd. EUR 160,-- (bei Streitwert EUR 500,--) wäre ein gesetzlich zulässiger angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung im Erfolgsfall vielleicht ein paar Tausend Euro. Das lockt keinen Top-Verwaltungs- bzw. Verfassungsrechts-Spezialisten.

2. Mutmaßlich kein Anwalt würde sich bei den derzeitigen Erfolgsaussichten von nahezu Null Prozent darauf einlassen, ein Honorar nur im Erfolgsfalle zu erhalten und bei Misserfolg umsonst gearbeitet zu haben.


Im Übrigen bin ich der Meinung, dass es keine Option sein kann darüber nachzudenken, sehr viel Geld für die Beseitigung von offensichtlichem Unrecht aufzuwenden. So wie es hier läuft ist es doch genau richtig: Öffentlichkeitsarbeit, Petitionen, Einflussnahme auf Politiker, Auseinandersetzung mit Gerichtsentscheidungen, Informationsverbreitung. Man sollte den Leuten klar machen, dass zu befürchten ist, dass dieses offensichtlich rechtswidrige System einer verdeckten Kopfsteuer auch auf anderen Gebieten ausgenutzt werden wird, wenn das nicht unterbunden wird.


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Re: Kopfgeld
#10: 06. März 2015, 13:49
Rechtsanwalt Bölck hat schon ein besonderes Angebot gemacht, jeder konnte es annehmen. Das ist nicht passiert, aus vielerlei Gründen. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Forenmitglieder sind so unterschiedlich, dass es nicht möglich ist, so etwas wie ein Kopfgeld zu organisieren. Wenn man jedoch sieht, dass einzelne Klagen eine so breite Unterstützung erhalten, wie es geschehen ist, dann ist es doch keine Frage, welchen Weg die Forengemeinschaft gehen kann. Auch die runden Tische und die Infostände in den bundesweiten Städten werden völlig unbürokratisch und frei organisiert und finanziert. Ich glaube, wir erreichen mehr, als wir ahnen. Auch ohne Kopfgeld oder sonstige Anreize für Anwälte.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Kopfgeld
#11: 06. März 2015, 15:08
Gerade auf dem Klo  hatte  ich die Idee, warum man nicht guten Anwälten ein Kopfgeld anbieten sollte.
Z.B. der Anwalt der den Staatsvertrag zur Strecke bringt, erhält 100.000€.

Die Idee mit dem Kopfgeld gibt es bereits hier:
Kopfgeld
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5090.0.html

Persönlich bin ich jetzt nicht mehr dafür.

Mittlerweile gibt es jetzt schon kompetente Anwälte, wie bspw. Herr Bölck,
die sowieso gegen den Rundfunkbeitrag vorgehen.
Gerechtigkeitssinn ist möglicherweise verlässlicher als die Lust auf das schnelle Geld.

Markus


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