Danke für den Hinweis mit der Ablehnungsbegründung einer Verfassungsbeschwerde... wird sofort übernommen.
Manchmal sieht man einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, ich denke man sollte zunächst mal das Ziel ins Auge fassen, nur was man mit echter Überzeugung vorträgt kann auch Erfolg haben, manchmal genügt schon ein dreister Anwalt um einen Prozess zu gewinnen.
http://de.reuters.com/article/topNews/idDEBEEA2O05J20140325 Dienstag, 25. März 2014, 15:42 Uhr, Auszug:
Das Bundesverfassungsgericht schob am Dienstag der Dominanz staatlicher Vertreter in den Aufsichtsgremien des ZDF einen Riegel vor. Die bisherigen Regeln zur Zusammensetzung des Fernsehrats und des Verwaltungsrats des Mainzer Senders verstießen gegen die Rundfunkfreiheit, erklärten die Karlsruher Richter in ihrem Grundsatzurteil. Das Karlsruher Gericht erklärte damit den ZDF-Staatsvertrag in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig.
"Die Gremien - und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien", monierte er. "Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden."
Was sollen die ÖR auch anderes tun, die Politik spült ihnen durch die Zwangsabgabe Milliarden Mehreinnahmen in die Kasse, was wiederum Begehrlichkeiten weckt.
Andererseits ist es so ganz aussichtslos also nicht, man braucht nur den richtigen Hebel, also einen wo der Richter guten Gewissens ja bzw. nicht nein sagen kann, der steht ja auch nur in einer Pyramide der Hirarchie.
Bezüglich Härtefallregelung, oben habe ich einen Link aus Karlsruhe gepostet, ich meine das Urteil steht noch aus.
Soviel noch mal zum Thema Rundfunkfreiheit, es werden sich hoffentlich noch andere Angriffspunkte finden lassen.