Hallo zusammen,
im Rahmen dieser Diskussion habe ich eine Frage:
(1) Gibt es eine gesetzliche Regelung über die genauen Aufgaben, die die Landesrundfunkanstalten der "nicht-rechtsfähigen" Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" überträgt?
(2) Wenn ja, wo ist dies nachzulesen? Wenn nein, bedarf es überhaupt einer solchen gesetzlichen Regelung über die genaue Aufgabenübertragung?
Über Antworten bzw. Einschätzungen würde ich mich freuen.
Edit "Bürger":
Auch dies ist wieder eine allgemeine Frage, die entweder schon im Forum oder anderswo behandelt wurde - in jedem Falle aber nicht beschränkt ist auf das hiesige Kernthema
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Bitte, bitte lasst ein bisschen mehr Disziplin walten.
Das erleichtert die Arbeit der bereits am Rande der Kapazitäten agierenden Moderatoren und trägt zur besseren Übersicht des Forums bei.
Ziel sollte immer sein, nah am *Kernthema* (Start-Beitrag) zu sein und nicht vom hundertsten ins tausendste zu kommen.
Dieser Thread bleibt zwecks Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.